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Opel muss sich rechtfertigen

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Opel muss sich vor dem Flensburger Kraftfahrtbundesamt erklären und darlegen, dass es sich bei Unregelmäßigkeiten beim Schadstoffausstoß nicht um eine bewusste Manipulation, sondern um irgendetwas anderes handelt. Schwer genug, denn dem KBA liegen teils erhebliche Grenzwertüberschreitungen vor. Man vermutet, dass auch die Rüsselsheimer Manipulationen am Abgassystem ihrer Diesel-Modelle vorgenommen haben, damit der Stickoxid-Ausstoß im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen bleibt. Am Ende einer amtlichen Anhörung könnte in verpflichtender Rückruf stehen – betroffen davon wären die aktuellen Modelle Cascada, Insignia und Zafira – jeweils in der Schadstoffklasse 6. Die Autos wurden von 2013 bis 2016 gebaut – aktuelle Modelle sind nach Auskunft eines Unternehmenssprechers nicht betroffen – die Produktion läuft weiter.

Von den derzeit fokussierten Modellen wurden insgesamt 60.000 Stück für den Weltmarkt produziert, 10.000 davon sind in Deutschland unterwegs. Laut Bild-Zeitung sollen die Grenzwerte für Stickoxide im Alltagsbetrieb von Zafira & Co um mehr als das Zehnfache überschritten werden.

Opel hat nun zwei Wochen Zeit für eine Stellungnahme. Entspricht diese nicht den Anforderungen der Behörde, dann wird das Kraftfahrtbundesamt im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums einen verpflichtenden Rückruf fordern. Opel muss dann einen Plan vorlegen, damit zwingend die erforderlichen Grenzwerte erreicht werden, nach Genehmigung durch das KBA müssen alle ausgelieferten Autos umgerüstet werden, damit sie sich wieder im Rahmen der Zulassungsgenehmigung bewegen.

Für Rechtsanwalt Dr. Gerrit Hartung kommt die Ausweitung um eine weitere Marke nicht überraschend. „Überraschend ist nur, dass es angesichts der offensichtlich so gravierenden Überschreitungen erst jetzt öffentlich wird! Man muss sich vorstellen, dass diese Autos derzeit noch ohne Probleme in Diesel-Fahrverbotszonen unterwegs sein dürfen.“

Am Verfahren ändert das nicht: Opel-Händler werden die Autos zurücknehmen müssen im Rahmen ihrer gesetzlichen Gewährleistungspflichten. Ist die Gewährleistung abgelaufen, wird die Opel AG selbst zum Anspruchsgegner.

Aktuell gilt es, weitere Informationen zu sammeln – spätestens in 14 Tagen sollte feststehen, ob es eine Rückrufaktion gibt oder ob Opel die Chance gewährt wird, die Manipulationen unter eigener Regie auszubügeln.

Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/opel-dieselskandal-zafira-cascada-und-insignia-bis-unter-verdacht_139789.html

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