Start Allgemein Adhoc-Mitteilung der PEINE GmbH – Doch keine 8% Zinsen!

Adhoc-Mitteilung der PEINE GmbH – Doch keine 8% Zinsen!

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Die PEINE GmbH informiert über die Mitteilung des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger betreffend die Geltendmachung von Ansprüchen hinsichtlich der 8,0% Unternehmensanleihe 2013/2018 (ISIN DE000A1TNFX0 – WKN A1TNFX)

Der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger hat der PEINE GmbH heute mitgeteilt, dass er (a) seit dem 5. Juli 2017 entstandene und am 5. Juli 2018 fällig werdende Zinsansprüche und (b) am 5. Juli 2018 fällig werdende Rückzahlungsansprüche jedenfalls bis zum 30. September 2018 nicht ernstlich geltend machen werde (tatsächliche Stundung zur Vermeidung einer Fälligkeit nach § 17 Abs. 2 InsO im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung). Darüber hinaus sehe er bis zum 30. September 2018 von der Ausübung von Kündigungsrechten gemäß den Anleihebedingungen im Rahmen der gefassten Beschlüsse ab und betrachte bis zum 30. September 2018 die Anleihegläubiger von der Geltendmachung etwaiger Kündigungsrechte im Rahmen der gefassten Beschlüsse als ausgeschlossen. Die Mitteilung des gemeinsamen Vertreters bewirkt, dass zum 5. Juli 2018 keine Zahlungen an die Anleihegläubiger erfolgen.
In der Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum von Montag, den 4. Juni 2018, 0:00 (MESZ), bis Mittwoch, den 6. Juni 2018, 24:00 Uhr (MESZ), hatten die Anleihegläubiger mit der erforderlichen Mehrheit insbesondere die Verlängerung der Laufzeit der Anleihe um weitere fünf Jahre sowie die Anpassung des Zinssatzes auf jährlich 2,0% beschlossen. Wenn und soweit der Vollzug dieses Beschlusses bis einschließlich 9. Juli 2018, dem Ende der gesetzlichen Anfechtungsfrist, einer gesetzlichen Vollzugssperre unterliegt, würde die Anleihe zum ursprünglichen Fälligkeitstermin am 5. Juli 2018 fällig. Eine Rückzahlung der Anleihe am 5. Juli 2018 würde die mehrheitlich gefassten Beschlüsse der Gläubiger jedoch hinfällig werden lassen, auch wenn keiner der Gläubiger Anfechtungsklage erhebt. Die PEINE GmbH geht derzeit davon aus, dass der Beschluss der Gläubiger im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zeitnah vollzogen werden kann.

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