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Ordnungsgeld gegen Deutsche Cannabis AG

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 28. Februar 2018 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Deutsche Cannabis AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Deutsche Cannabis AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2013 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Ordnungsgeldentscheidung ist bestandskräftig.

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