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Ordnungsgeld gegen Beate Uhse AG

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 15. Dezember 2017 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Beate Uhse Aktiengesellschaft festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Beate Uhse Aktiengesellschaft hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2016 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Ordnungsgeldentscheidung ist bestandskräftig.

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