Start Allgemein INFINUS-Verfahren kurz vor dem vorläufigen Abschluss

INFINUS-Verfahren kurz vor dem vorläufigen Abschluss

371

Am 9. Juli 2018 soll das Urteil im Fall INFINUS AG verkündet werden. Sofern die Angeklagten vom Landgericht Dresden verurteilt werden sollten, haben sämtliche Strafverteidigeraber schon angekündigt, dass sie die Urteile vom BGH überprüfen lassen wollen und werden. Bei „zu milden Urteilen“ aus Sicht der Staatsanwaltschaft, könnte auch diese natürlich dann in Berufung gehen. Somit dürfte dann jedes Urteil zunächst einmal nur als vorläufig zu betrachten sein. Aus Sicht der Verteidiger der im INFINUS-Prozess Angeklagten, wurde hier ein ordnungsgemäß geführtes Unternehmen zerschlagen. Sie kritisierten die Strafkammer und besonders deren Vorsitzenden scharf und nannten ihn „bis zum Erbrechen“ voreingenommen. Rechtsanwalt Stephan spricht von unprofessioneller „Schärfe und Härte“ des Gerichts, das eigentlich objektiv nach der Wahrheit suchen muss. „Viele Argumente der Verteidigung wurden abgetan, verdrängt, Entlastungszeugen und Beweisanträge am Fließband abgelehnt.“

Der in dem Vorgang zuständige Staatsanwalt hat Freiheitsstrafen bis zu acht Jahren für die Angeklagten gefordert und die Einziehung ihres Vermögens im Wert von fast 53 Millionen Euro. Der Vorsitzende der zuständigen Strafkammer hatte im Frühjahr 2016 einen Ausblick auf das möglicherweise zu erwartende Strafmaß gegeben, um die Angeklagten zu Geständnissen zu bewegen: fünf bis neun Jahre Gefängnis, so sein damaliger Strafausblick. Dieser Versuch war jedoch gescheitert, denn auch die Angeklagten sehen sich zu Unrecht beschuldigt und als Opfer der Dresdner Justiz.Diese kann nach Meinung der Angeklagten gar keinen Freispruch fällen, denn dann würden enorme Schadensersatzzahlungen auf den Freistaat Sachsen zukommen. Von fast 1,5 Milliarden Euro ist dabei die Rede. Übrigens sind auch heute noch viele der INFINUS-Vermittler von der Unschuld der angeklagten Personen überzeugt.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein