Start Justiz Insolvenzverfahren Zur Presseerklärungen bezüglich der P & R-Insolvenz

Zur Presseerklärungen bezüglich der P & R-Insolvenz

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Wir haben ja in den letzten Jahren so manche Presseinformation von Insolvenzverwaltern erhalten, aber diese Pressemeldung hatte dann schon einen besonderen Charakter. Sie weist den meisten Text auf, bringt aber eigentlich nichts auf den Punkt und scheint eher eine politische Erklärung zu sein, denn diese haben auch immer viel Text und wenig Substanzielles für die Bürger, d.h. in diesem Fall natürlich für die Anleger.Die einzig wichtige Information, die man dieser Pressemeldung entnehmen kann, ist diejenige, dass wohl Ende Juli die Insolvenzverfahren eröffnet werden. Im Übrigen wird den Anlegern mitgeteilt, was alles „sinnlos“ sei, „keinerlei Sinn“ oder „wenig Sinn“ mache. Für uns bleiben hier eine Menge an Fragen offen in Bezug auf diese Pressemitteilung, wie z.B.:

  • Was heißt, ein Pfandrecht wurde erwirkt? Wodurch und bei welcher Gesellschaft?
  • Was soll heißen, dass sich mögliche Schadenersatzansprüche aus „den Systemen der insolventen Gesellschaften“ ergeben?
  • Um welche Systeme handelt es sich? Pflichtwidrige, kriminelle, nicht abschließend überprüfte, anfechtbare?

Von der Logik her seltsam erscheint uns auch, dass zwar die Eigentümerstellung der Anleger in Frage gestellt, aber andererseits betont wird, dass eine eigenständige Verwertung wirtschaftlich keinen Sinn mache. Wie wollte man überhaupt eigenständig verwerten, wenn man kein Eigentümer ist?

Nun meint Herr Jaffé, dass auch Auseinandersetzungen über die Eigentumsfrage  ebenfalls keinen Sinn machen. Deswegen seien die Anleger vermuteter Weise mit einer koordinierten Verwertung der, wohl nicht in ihrem Eigentum stehenden, Container einverstanden. Sind sie das und wäre dies überhaupt relevant?

Zudem wolle man auch Haftungsansprüche gegen die für „die Vorgänge verantwortlichen Personen prüfen“ und gegebenenfalls durchsetzen. Nun, zwei der in Frage kommenden Personen leben bereits nicht mehr, und ein dritter scheint nicht lange relevant gewesen zu sein.

Da fragt man sich doch, wen Herr Jaffé denn da meint?

Dies könne letztlich aber auch dahin stehen, weil dort die Vermögen nicht ausreichen würden, weswegen ein Vorgehen der Anleger gegen diese Personen ebenfalls wirtschaftlich wenig Sinn mache. Vielmehr sei es Aufgabe der Insolvenzverwalter, bestehende Ansprüche der Gesellschaften in Abstimmung mit den Gläubigerausschüssen gegen die Verantwortlichen durchzusetzen, soweit Erfolgsaussichten bestünden. Nur, sind diese Erfolgsaussichten nicht ebenfalls wirtschaftlich genauso sinnlos wie für Anleger?

Diese Pressemitteilung erscheint uns relativ nutzlos. Zugegeben, sie greift bestimmte Anliegen der Gläubiger auf, bringt aber kaum griffige Fakten. Sie wird mehr Fragen provozieren als klären.

Das haben wir auch schon in unserer Redaktion gemerkt. So mancher, der die Pressemitteilung der Kanzlei Jaffé gelesen hatte, stellte sich ähnliche Fragen wie wir. Aus unserer Sicht sollten Sie die Anleger sollten Sie mit solchen Pressemitteilungen verschonen. Vielleicht wechseln sie auch einmal die Person aus, die solche sinnlosen Pressemitteilungen in Ihrer Kanzlei verfasst. In dem Fall hat die Person nicht gut informiert, sondern für Diskussionen gesorgt.

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