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GENO eG Mitgliederversammlung: FRAGEN SIE DEN AUFSICHTSRAT WARUM ER DEM TREIBEN DANN ZUGESCHAUT HaT?

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Im gleichen Atemzug wie Herrn Meier und Herrn Däuber sollte man auch die Damen udn Herrend es Aufsichtsrates zur Rede stellen udn von der Justiz einmal prüfen lassen „ob hier nicht große Pflichtverletzungen vorliegen“ bei den Damen und Herren. Sie haben alle diesem Treiben doch zugeschaut, das über Jahre. Sich jetzt hinzustllen und zu sagen „wir sind die brutalst möglichen Aufklärer“ wird nicht gelingen. Für den der GENO eG enstandenen Schaden haften sie sicherlich dann mit, wenn man ihnen Pflichtverletzungen vorwerfen und nachweisen kann.

Sehr geehrte Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,

am Donnerstag, den 28. Juni 2018, findet eine außerordentliche Mitgliederversammlung der GENO Wohnbaugenossenschaft eG statt. Es ist die vielleicht bedeutsamste Mitgliederversammlung in der Geschichte der GENO. Mit den auf dieser Versammlung anstehenden Beschlüssen werden Sie wichtige Entscheidungen treffen, die einen erheblichen Einfluss darauf haben werden, ob das GENO-Konzept langfristig eine Zukunft hat. Aufsichtsrat, Vorstand und Geschäftsleitung der GENO wollen Sie daher im Nachfolgenden über die im Rahmen der Mitgliederversammlung zu diskutierenden Inhalte und den derzeitigen Stand des Unternehmens informieren.

Wir bitten Sie ganz herzlich, sich die Zeit für die Mitgliederversammlung zu nehmen. Sie werden vor Ort umfassende Informationen bekommen, die es Ihnen ermöglichen werden, Ihre Mitgliederrechte auszuüben und aktiv an den notwendigen Beschlüssen mitzuwirken. Sollten Sie verhindert sein, können Sie gerne auch Stimmrechtsvollmachten erteilen, in dem Sie die Ihnen vorliegenden Vollmachten unterzeichnen und entweder den Bevollmächtigten oder uns übersenden. Für die von uns vorgeschlagenen Beschlussfassungen besteht gemäß Satzung der GENO Wohnbaugenossenschaft eG ein Mehrheitserfordernis von jeweils 75% der gültig abgegebenen Stimmen.

Hintergründe zur Suspendierung von Jens Meier und Martin Däuber von ihren Vorstandsämtern durch den Aufsichtsrat am 4. Mai 2018

Schon seit längerer Zeit verfolgte der Aufsichtsrat sehr kritisch die von Jens Meier und Martin Däuber verantwortete negative wirtschaftliche Entwicklung der GENO Wohnbaugenossenschaft eG. Es gab bereits seit Monaten lange und sehr kontroverse Diskussionen zwischen den Vorständen Meier und Däuber und dem Aufsichtsrat darüber, warum die GENO Wohnbaugenossenschaft eG entgegen stets optimistischer Planzahlen von Herrn Meier über die Jahre hinweg Millionen-Verluste aufhäufte, während die sich bislang im Mehrheitsbesitz von Jens Meier befindliche GENO AG sowie die ihm zu 100% gehörende Genotrade eK im selben Zeitraum mehrere Millionen-Zahlungen und -Darlehen von der GENO Wohnbaugenossenschaft eG erhielten.

Im März und April 2018 schließlich wollte Jens Meier den Aufsichtsrat dazu bewegen, einer „Organschafts-“Konstruktion zuzustimmen und diese in der Mitgliederversammlung befürworten zu lassen: Die GENO Wohnbaugenossenschaft eG hätte demzufolge auf an die GENO AG ausgereichte Darlehen über insgesamt EUR 5,5 Mio. verzichten und weitere EUR 1,66 Mio. Darlehen an die GENO AG auszahlen sollen. Und das, obwohl unter der Führung von Jens Meier ohnehin schon mehr als EUR 21 Mio. Verluste bei der GENO eG aufgehäuft wurden.

Über die genauen Details hierzu werden wir Sie gerne am 28. Juni informieren. An dieser Stelle nur so viel: Jens Meier beabsichtigte, die GENO Wohnbaugenossenschaft eG zugunsten der GENO AG mit insgesamt EUR 7,16 Mio. zu belasten und die GENO Wohnbaugenossenschaft eG künftig über einen Beherrschungsvertrag für sämtliche Verluste seiner GENO AG haften zu lassen. Die GENO Wohnbaugenossenschaft eG hätte dieser Konstruktion zufolge zwar knapp über 50% an der GENO AG gehalten, ohne jedoch Jens Meier damit aber wirksam kontrollieren zu können.

Parallel dazu kamen im April 2018 massive Verdachtsmomente gegen die Herren Meier und Däuber auf: Demnach sollten Jens Meier und Martin Däuber über verschiedene Immobilientransaktionen an der GENO Wohnbaugenossenschaft eG vorbei hunderttausende Euro veruntreut haben. So soll eine Vielzahl von Spesenabrechnungen falsch ausgestellt oder im Nachhinein verändert und für private Zwecke verwendet worden sein. Zudem soll die GENO Wohnbaugenossenschaft eG eigentlich bereits seit Sommer/Herbst 2017 insolvenzreif gewesen sein. Jens Meier habe sich trotz mehrfacher Hinweise geweigert, einen Insolvenzantrag zu stellen und damit zu unterbinden, dass weiterhin Gelder von der GENO Wohnbaugenossenschaft eG an die von ihm dominierte GENO AG überwiesen werden können. Auch für die von ihm kontrollierte GENO AG hat er bis heute noch keinen Insolvenzantrag gestellt. Und dies obwohl er selbst später deutlich am 04.06. bzw. 11.06.2018 bei den mündlichen Verhandlungen vor dem Landgericht Stuttgart, das seinen Antrag auf Wiedereinsetzung als Vorstandsmitglied später deutlich zurückgewiesen hat, auf die Insolvenzreife der GENO AG hingewiesen hat.

Angesichts aller vorliegenden Verdachtsmomente blieb dem Aufsichtsrat am 4. Mai 2018 nichts anderes übrig, als die Reißleine zu ziehen und die Herren Meier und Däuber vorläufig von ihren Vorstandsämtern zu suspendieren. Diese Suspendierung bedeutet ausdrücklich keine endgültige Amtsenthebung, weil es ausschließlich in Ihren Händen als Mitglieder der GENO Wohnbaugenossenschaft eG liegt, am 28. Juni 2018 über den Widerruf der Bestellung von Jens Meier und Martin Däuber als Vorstandsmitglieder zu entscheiden. In der Mitgliederversammlung erhalten selbstverständlich alle Seiten vor einer Beschlussfassung die Gelegenheit, ihre Argumente vorzutragen. Übrigens haben sowohl das Amtsgericht Ludwigsburg als auch das Landgericht Stuttgart zwischenzeitlich in zwei verschiedenen Verfahren unabhängig voneinander die Anträge der Herren Meier und Däuber auf Wiedereinsetzung als Vorstandsmitglieder zurückgewiesen.

Zwischenergebnis der Sonderprüfung über Pflichtwidrigkeiten der Vorstandsmitglieder Jens Meier und Martin Däuber sowie über das Bestehen von Regressansprüchen
– Strafanzeige

Die vom Aufsichtsrat am 04.05.2018 eingesetzte Sonderprüfung der Geschäftsführung von Jens Meier und Martin Däuber hat inzwischen als erstes Zwischenergebnis festgehalten, dass die GENO Wohnbaugenossenschaft eG gegen beide Herren Regressansprüche in Höhe von deutlich über EUR 2,5 Mio. hat. Danach besteht der Verdacht der schweren Untreue, der Steuerhinterziehung und der Insolvenzverschleppung. Vorstand und Aufsichtsrat der GENO Wohnbaugenossenschaft eG haben deshalb beschlossen, Strafanzeige gegen die beiden Herren zu stellen. Über die weiteren Details werden wir Sie ebenfalls am 28. Juni 2018 informieren. Dort erhalten Jens Meier und Martin Däuber selbstverständlich auch Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

Gründe für den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung Ende Mai 2018

Nach der Suspendierung von Jens Meier und Martin Däuber am 4. Mai hat die neue Geschäftsleitung innerhalb kürzester Zeit bis Montag, 7. Mai 2018 abends, einen Finanz- und Insolvenzstatus erarbeitet und festgestellt, dass die fälligen Zahlungsverpflichtungen die vorhandenen liquiden Mittel deutlich übersteigen. Ab diesem Zeitpunkt durfte die GENO Wohnbaugenossenschaft eG gemäß Insolvenzrecht keine weiteren Zahlungen mehr leisten.

Unter Einschaltung der renommierten Insolvenzrechtskanzlei M\S\L Dr. Silcher wurde ein erweiterter Status mit dem Ziel erstellt, ein geordnetes Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung zu ermöglichen, um so weiterhin das Heft des Handelns in der Hand behalten zu können. Hierbei wurde festgestellt, dass aufgrund der expansiven Ausgabenpolitik der suspendierten Vorstandsmitglieder Jens Meier und Martin Däuber und der von ihnen begründeten Vertragsverpflichtungen auch mit den von Jens Meier und Martin Däuber in Aussicht gestellten Mitteln aus einem weiteren Notverkauf von Immobilien keine belastbare und zukunftsorientierte Lösung für die GENO eG dargestellt werden kann.

Als Gründe für die Insolvenzreife wurden unter anderem festgestellt:

  • Mangelndes Controlling durch die ehemaligen Vorstände der GENO eG, Jens Meier und Martin Däuber.
  • Mangelnde Überwachung vereinbarter Ziele der angebundenen Vertriebsgesellschaften durch die ehemaligen Vorstände der GENO eG.
  • Maßloses Ausgabeverhalten der vormaligen Vorstandsmitglieder der GENO eG, Jens Meier und Martin Däuber, in der Genossenschaft. So haben bereits die Personalkosten die Einnahmen erheblich überstiegen.
  • Ab 2012 wurden vom vormaligen Vorstand der GENO eG diverse überregionale WohnKompetenzZentren eingerichtet und erfolglos betrieben. Trotz dieser Erkenntnis wurden weitere WohnKompetenzZentren mit angestellten Vertriebsmitarbeitern eröffnet und so weiter zusätzliche Kosten generiert.
  • Zwei Hauptprobleme in der Unternehmensgruppe sind die Personalunion von Jens Meier als Verantwortlichem in allen verbundenen Gesellschaften und die fehlende Berücksichtigung von üblichen Compliance-Richtlinien.
  • Jens Meier verantwortet als Vorstandsvorsitzender im Zeitraum von 2012 – 2016 durch die Mitgliederversammlung festgestellte Verluste in Höhe von rund EUR 18,3 Mio. Für das Jahr 2017 sind weitere rund EUR 3 Mio. Verluste zu erwarten, in der Summe ergeben sich damit über EUR 21 Mio. Verluste.
  • Die entstandenen Verluste wurden nicht wie sonst üblich aus Rücklagen, sondern ausschließlich durch Geschäftsguthaben gedeckt. Es ist deshalb eine dauerhafte Aufzehrung von Geschäftsguthaben festzustellen. Der gesetzliche Prüfungsverband spricht hier von „Vernichtung von Geschäftsguthaben“.
  • Die ehemaligen Vorstände der GENO eG haben es nicht geschafft, das GENO Konzept erfolgreich am Markt zu etablieren und eine Markenbildung zu erreichen.
  • Mangelnde Transparenz seitens des damaligen Vorstandes gegenüber dem Aufsichtsrat.

 

Was steht jetzt auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung der GENO Wohnbaugenossenschaft eG am 28. Juni 2018 an?

Vorstand, Aufsichtsrat und Geschäftsleitung der GENO Wohnbaugenossenschaft eG bitten Sie um Zustimmung zu Folgendem:

1. Bestätigung der Suspendierung der Vorstandsmitglieder Jens Meier und Martin Däuber und Fassung der begleitenden Beschlüsse

Unser Ziel ist es, Sie als Mitglieder der GENO eG vor weiteren Verlusten zu schützen. Nach den Plänen von Jens Meier und Martin Däuber soll das noch vorhandene Immobilienvermögen genauso verschleudert werden, wie es im Rahmen einer kurzfristigen Abwicklung in einem Regelinsolvenzverfahren erfolgen würde. Wir hingegen wollen keine Immobilien in einem solchen Verfahren unter Marktwert abgeben, sondern die Beibehaltung der Immobilien in Eigenverwaltung sicherstellen. Denn die „Verschleuderungstaktik“ von Jens Meier und Martin Däuber durch den schnellen Verkauf eines zweiten Immobilienpaketes stellt für uns keine nachhaltige Alternative dar: Sie bringt zwar kurzfristig Geld in die Kassen, das sofort an die GENO AG weitergeleitet werden soll, erhöht aber die Überschuldung der GENO Wohnbaugenossenschaft eG und führt damit zum Verlust dringend benötigter Mieteinnahmen.

2. Fortsetzung der Eigenverwaltung durch die GENO eG auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Der beratende Insolvenzfachanwalt und die GENO Wohnbaugenossenschaft eG entwickeln ein Konzept, das die Fortsetzung der GENO-Idee zum Ziel hat. Nach derzeitigem Erkenntnisstand sichern bereits die Erträge aus dem Immobilienbestand die Deckung der zukünftigen Fixkosten der Genossenschaft. Auf dieser Basis können dann neu einzuwerbende Geschäftsguthaben auch für Zuteilungen – d.h. den Kauf neuer Objekte – verwendet werden.

3. Mögliche Fortsetzung des GENO Konzeptes nach Genehmigung durch die Gläubigerversammlung

Im Rahmen der Mitgliederversammlung am 28. Juni 2018 werden Vorstand, Aufsichtsrat und Geschäftsleitung ihren Plan für eine erfolgreiche Zukunft der GENO Wohnbaugenossenschaft eG präsentieren. Für dessen Umsetzung benötigen wir Ihre Unterstützung! Bitte stimmen Sie in der Versammlung für das erneuerte GENO-Konzept und gegen die weitere Vernichtung von Eigenkapital der GENO Wohnbaugenossenschaft eG durch die Altvorstände. Es geht um Ihr Geld.

Mit diesem Schreiben haben wir Sie ausschließlich über uns vorliegende Fakten informiert, deren Bewertung wir Ihnen, liebe Mitglieder, überlassen wollen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen erst im Rahmen der Mitgliederversammlung am 28. Juni über alle Details berichten werden. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ unserer Genossenschaft, dort erhalten Sie alle Informationen, dort üben Sie Ihre Auskunfts-, Frage- und Stimmrechte aus. Sie alle haben das Recht, aus erster Hand gleichberechtigt Informationen zu erhalten. Wir wollen unsere Streitigkeiten dort austragen, wo sie ausgetragen werden sollen – nämlich ausschließlich im Mitgliederkreis in der Mitgliederversammlung.

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