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Staatsanwaltschaft Augsburg wegen Geldwäsche

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Staatsanwaltschaft Augsburg

Benachrichtigung über die Entschädigung der Opfer einer Straftat und Information über deren Rechte (§ 459 i StPO)

602 Js 142750/16 VA

In einem bei der Staatsanwaltschaft Augsburg unter dem o.g. Aktenzeichen rechtskräftigen Strafverfahrens gegen SENEL, Tolga geb. am 19.02.1990 wegen Geldwäsche wurde die Einziehung eines Geldbetrages und mehrerer Gegenstände angeordnet.

Diese Mitteilung erfolgt um den aus der Straftat möglicherweise Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen ihre Rechte geltend zu machen. Bitte beachten Sie, dass mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Benachrichtigung eine sechsmonatige Frist zur Anmeldung Ihrer Ansprüche in Gang gesetzt wird.

Für die Vorgehensweise zur Anmeldung Ihrer Ansprüche finden Sie wichtige Hinweise unter:

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/augsburg/antraege_formulare.php

 

Für Sie zutreffend ist hier der

Fall 2.1: Geschädigtenmitteilung Wertersatzeinziehung

Und

Fall 2.2: Geschädigtenmitteilung Einziehung Taterträge

 

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen aus rechtlichen Gründen keine Auskunft über den Stand des Verfahrens erteilen können. Wir dürfen Sie auch nicht über Ihr weiteres Vorgehen beraten.

Sollten Sie rechtliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Ihres Vertrauens.

 

Augsburg, den 18.06.2018

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