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Ordnungsgeld gegen China Specialty Glass AG

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 15. Dezember 2017 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der China Specialty Glass AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die China Specialty Glass AG hat die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2016 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Ordnungsgeldentscheidung ist bestandskräftig.

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