Start Politik Deutschland Musterfeststellungsklage nimmt weitere Hürde

Musterfeststellungsklage nimmt weitere Hürde

311

Gute Entscheidung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Am heutigen Tage hat er das Gesetz zur Einführung einer Musterfeststellungsklage beschlossen. Das Gesetz soll am 1. November in Kraft treten, damit mögliche Ansprüche geschädigter VW-Kunden nicht verjähren. Bei der Klage handelt es sich um ein vorgeschaltetes Verfahren – es wird „festgestellt“, welche Ansprüche es gibt. Anschließend müssen diese von den Verbrauchern individuell durchgesetzt werden. Aber allein dass die Musterfeststellungsklage dann in der Form kommt, ist sicherlich ein richtiger, aber vor allem wichtiger Schritt im Verbraucherschutz. Viele langwierige Verfahren werden dadurch zu sehr einfachen Verfahren werden, was wiederum dann auch die deutsche Justiz entlasten wird.

Nicht nur Volkswagen wird dann möglicherweise mit der Musterklage „Bekanntschaft“ machen, sondern auch Daimler und andere Abgastrickser.

Die Opposition im Bundestag spricht in Ihren Stellungnahmen allerdings von einer „Mogelpackung“ und kritisierte zahlreiche Fehler und Mängel. Zudem sei das Gesetz in zu großer Eile „durchgepeitscht“ worden. Wir halten es auf jeden Fall für einen Schritt in die richtige Richtung und sind gespannt, was für den Verbraucher „Zählbares“ dabei herauskommt.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein