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Axel Nagel und die Berichterstattung über eigentlich nichts

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So ist zumindest unser Eindruck. Der von Axel Nagel von der IG Infinus verfasste Artikel scheint unserer Meinung nach möglicherweise nur Mandanten für eine Rechtsanwaltskanzlei generieren. Bisher gibt es schließlich weder ein Urteil noch eine endgültige Entscheidung in diesem Verfahren, also eigentlich nichts wirklich Berichtenswertes.

Außer natürlich, man möchte eine Rechtsanwaltskanzlei in ein gutes Licht rücken. In diesem Fall geht es um den Bericht über einen Gerichtstermin, in dem Meinungen ausgetauscht wurden, weil im Termin keine gütliche Einigung erzielt werden konnte. Üblicherweise schlägt der Richter dann einen Vergleich vor, denn dann muss er kein Urteil mit Begründung schreiben und hat den Vorgang endgültig vom Tisch.

Viele Verfahren enden zunächst einmal so, werden dann aber irgendwann weitergeführt. Jetzt schon zu sagen, in welche Richtung das Urteil gehen wird, ist nicht nur reine Spekulation, sondern dient möglicherweise nur anderen Interessen.

Wir würden in diesem Zusammenhang gern einmal wissen, welche Erfolge die IG Infinus bis heute erzielt hat. Wir wollen auch von Axel Nagel gerne wissen, was mit den Mitgliedsbeiträgen der Anleger so alles passiert ist und wofür die Gelder in den letzten Jahren verwendet wurden. Dazu haben wir Axel Nagel einen kurzen Fragenkatalog übermittelt, um dessen Beantwortung wir bis Freitag Nachmittag dieser Woche gebeten haben. Die Antworten wollen wir dann hier gerne öffentlich stellen. Das wäre natürlich eine gute Gelegenheit für die IG Infinus, auch mal für sich Werbung zu machen.

Um diesen Artikel handelt es sich:

Prosavus AG:

Erfolgreicher Auftakt im ersten Prosavus-Prozess mit der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg

Am 01.03.2018 fand am Landgericht Frankenthal (Pfalz) der erste Gerichtstermin eines Mitgliedes der IG Infinus e.V. statt. Hierbei ging es in der Klage um die Rückzahlung erhaltener sogenannter „Scheingewinne“.

Kläger ist der Insolvenzverwalter der Prosavus AG, Frank-Rüdiger Scheffler. Er wurde durch einen Mitarbeiter vertreten.

Kurz vor dem Termin wurde seitens des Insolvenzverwalters nochmals der Versuch unternommen, den Beklagten zu einem Vergleich zu bewegen. Hierbei wurde angeboten, die Klage gegen Zahlung von 50% des durch den Insolvenzverwalter geforderten Betrages zurück zu nehmen. Aus tiefster Überzeugung, dass der Anspruch unberechtigt ist, wurde dieses Vergleichsangebot nicht angenommen.

In dieser nun stattgefundenen sogenannten „Güteverhandlung“ wurden sowohl durch den Richter, den Vertreter des Insolvenzverwalters und den Rechtsanwalt des IG-Mitgliedes die Standpunkte zur Sprache gebracht.

hier weiterlesen : http://www.ig-infinus.de/mitgliederbereich/

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