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In dem Insolvenzantragsverfahren Porta Capitalis GmbH, ehemals geschäftsansässig: Adolf-Hoyer-Straße 5, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 205194), vertr. d.: Frank Siepmann, (Geschäftsführer), ist die Zwangsvollstreckung durch Beschluss vom 11.06.2018 gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden eingestellt. Dies gilt nicht für unbewegliche Gegenstände und für vor Erlass des Beschlusses erfolgte Pfändungen von Arbeitseinkommen der Antragstellerin.

Amtsgericht Göttingen (11.06.2018) 74 IN 37/18

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