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Publity AG-Wandelanleihe

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„Die Gläubiger der publity-Wandelanleihe 2015/20 haben in einer Abstimmung ohne Versammlung die One Square Advisory Services GmbH zu ihrem gemeinsamen Vertreter gewählt. Die Kernaufgabe des gemeinsamen Vertreters besteht gemäß dem Beschluss darin, mit der publity ein Konzept zur nachhaltigen Befriedung der Gesamtsituation in Bezug auf die Wandelanleihe zu verhandeln, das die erforderliche Zustimmung der Anleihegläubiger findet. Ein solches etwaiges Konzept könnte zu einem späteren Zeitpunkt gesondert zur Abstimmung der Anleihegläubiger gestellt werden.“ Diese Meldung findet man derzeit im Internet.
Wir halten das dahingehend für eine gute Entscheidung, weil man es so zukünftig nur noch mit einem Ansprechpartner zu tun hat. Es handelt sich hier um eine Anleihe im Gesamtvolumina von 50 Millionen Euro, die seit Monaten in der öffentlichen Diskussion steht. Die Publity AG wollte einen Umtausch der Schuldverschreibungen in Erwerbsrechte auf eine von der Gesellschaft zu begebende neue Wandelanleihe mit erhöhter Verzinsung beschließen lassen, bei ansonsten im wesentlichen gleichbleibenden Konditionen. Hierzu konnte man aber bisher keine Einigung mit den Gläubigern finden. Der jetzt eingesetzte gemeinsame Gläubigervertreter könnte das möglicherweise vereinfachen…

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