Start Allgemein Dresdner Staatsanwaltschaft will Infinus Manager lange hinter Gittern sehen!

Dresdner Staatsanwaltschaft will Infinus Manager lange hinter Gittern sehen!

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Zumindest ist das die Quintessenz die man aus der Strafforderung im Infinus Verfahren ziehen kann. In einer Mittelilung der Staatsanwaltschaft Dresden heißt es:

Für den Angeklagten Jörg B. beantragte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von acht Jahren, für den Angeklagten Rudolf O. eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und 10 Monaten, für den Angeklagten Kewan K. eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten, für den Angeklagten Jens P. eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten, für den Angeklagten Siegfried B. eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten und für den Angeklagten Andreas K. (wegen Beihilfe) eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten. Die Angeklagten befinden sich nicht mehr in Untersuchungshaft.

Zitat Ende

Nun ist sicherlich interessant wie die Verteidiger der genannten Angeklagten das sehen. Aus meiner Sicht werden die für die Angeklagten einen „Freispruch“ fordern. Würde der Richter diesem Antrag der Verteidiger folgen, dann wäre sicherlich eine Lawine von Schadensersatzklagen gegen den Freistaat Sachsen die Folge. Über 1 Milliarde könnte ein Freispruch den Freistaat Sachsen letztlich kosten. Mal ehrlich, glauben Sie das irgendein Richter in Deutschland solch ein Urteil gegen seinen „eigenen Dienstherren“ fällen würde?

Der Richter der solch ein Urteil fällen würde, hätte  dann sicherlich ein Speißrutenlaufen bis zum Ende seiner Dienstzeit zu ertragen.  Auch heute sind viele ehemalige INFINUS Vermittler davon überzeugt, dass die ehemaligen INFINUS Manager Unschuldig sind. Sie halten den Dresdner Prozess für einen Schauprozess und ein abgekartetes Spiel. Mit RECHT BEKOMMEN hat das nach deren Meinung nur noch wenig zu tun.

Auch eine Sicht der Dinge, der man aber dann auch in gewissem Rahmen nachvollziehen kann.Bisher ist es der Staatsanwaltschaft Dresden, nach Ansicht vieler Prozessbeobachter, nicht gelungen den Nachweis von strafbaren Handlungen so zu führen, das ein Gericht die Anklage zulässt und ein Urteil im geforderten Strafumfang fällt.

Trotzdem wird es ein Urteil im Rahmen der geforderten Strafen gegen die INFINUS Manager geben, ob das Urteil dann vor dem BGH stand hält, ist dann eine weitere Frage.

 

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