Start Allgemein Geno eG-müssen die Ratensparer auch hier befürchten….

Geno eG-müssen die Ratensparer auch hier befürchten….

236

die gesamten Raten aufeinmal zahlen zu müssen, wenn aus dem Planinsolvenzverfahren ein Regelinsolvenzverfahren wird? Durchaus möglich, denn das Ende Januar 2018 veröffentlichte Urteil des BGH, könnte dann auch hier sicherlich Anwendung finden. So zumindest 2 Rechtsanwälte die wir zu diesem Thema befragt haben.

Natürlich sind das im Moment noch alles Spekulationen, aber nach stundenlangen Diskussionen mit vielen Geno Mitgliedern die sich bei uns gemeldet haben, gehen wir davon aus, das derzeit kaum ein Genosse wirklich Interesse daran hat, die Genossenschaft weiterzuführen und der Genossenschaft „frisches Geld“ zu geben.

Nachvollziehbar, denn das Image der Genossenschaft ist eigentlich hinderlich in Bezug darauf neue Genossen gewinnen zu können. Hier muss man den Menschen erst einmal erklären was in der Geno eG los war und ist, und mal ehrlich glauben Sie da hat dann noch Jemand Lust dann Mitglied zu werden in der GENO eG?

Abwickeln, bzs. das Planinsolvenzverfahren in ein Regelinsolvenzverfahren übergehen lassen, so auch die Meinung der von uns befragten Rechtsanwälte zu diesem Vorgang. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein