Start Allgemein Österreich macht wohl den Anfang mit Verbot von Kryptomining wie zum Beispiel...

Österreich macht wohl den Anfang mit Verbot von Kryptomining wie zum Beispiel beim BITCLUB

262

Kommt das Verbot von Kryptomining dann auch bald in Deutschland, durch die hier zuständige Aufsichtsbehörde, die BaFin? Nun, zum jetzigen Zeitpunkt wäre das reine Spekulation, aber von der Hand zu weisen ist das sicherlich nicht, denn auch in Deutschland gibt es ja große Anbieter solcher Kryptomining Angebote, wie eben den BITClub.

In Österreich betrifft es das Unternehmen Invia GmbH. Ab heute dürfte dort „Schluss sein“ mit diesem Geschäftsmodel.

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat das Geschäftsmodell der INVIA GmbH mit Sitz in 1010 Wien, Graben 12, die Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Mining von Kryptowährungen anbietet, wegen Verdacht auf unerlaubte Verwaltung eines Alternativen Investmentfonds (AIF) gemäß 60 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs 1 Z 2 AIFMG (Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz) mit Verfahrensanordnung untersagt.

Das Unternehmen wurde zur Beendigung des unerlaubten Geschäftsbetriebes aufgefordert. Das diesbezügliche Verfahren ist noch anhängig. Bei der INVIA GmbH handelt es sich um kein von der FMA konzessioniertes und beaufsichtigtes Unternehmen. Dies teilt die FMA aufgrund von zahlreichen Verbraucheranfragen mit.

Derzeit wirbt das Unternehmen zum Beispiel noch über google adwords. Wie lange noch schaut sich die FMA in Wien das an?

So beschreibt das Unternehmen sein Geschäftsmodel auf der eigenen Internetseite:

Invia World Mining basiert auf ein Mining Mix Konzept das sich Active Managed Mining nennt. Das Thema “Active Managed Mining” ist neu und innovativ und wird von anderen Cloudminer nicht benutzt oder wird dem Kunden nicht angeboten. Mit einer Software berechnet Invia World minütlich den lukrativsten Coin um immer nur den profitabelsten Coin zu erzeugen. Hier wird der gesamte Kryptomining-Markt gescannt und die Anlagen umgestellt. Am Ende werden die verschiedenen geschürften Coins in Ethereum oder Bitcoin getauscht und auf unser Wallet gutgeschrieben. Durch das „Aktiv gemanagtes Kryptomining“ profitieren wir von höheren Ausschüttungen als wenn wir nur einen bestimmten Coin minen würden.

Nun muss man natürlich die Frage stellen “ wie wird das jetzt abgewickelt, wenn man das Geschäft nicht mehr machen darf?“ Spannende Frage.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein