Dark Mode Light Mode

Warnhinweis der FMA Österreich:Crown-Finance

Crown-Finance

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 25. Mai 2018 teilt die FMA daher mit, dass

Crown-Finance

mit angeblichem Sitz in

5 St. Vincent Street

Suite 2

Edinburgh EH3 6SW

Vereinigtes Königreich

Tel: +442033184614,

+442080891065

support@crown-finance.com

www.crown-finance.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Wertpapieren (Effektengeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Z 7 lit. e BWG ist dem Anbieter daher nicht gestattet.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Piccor AG/Picam Unternehmensverbund

Next Post

Fontane Center.......und darin wollen Sie als Anleger wirklich investieren? Holen Sie Ihr Kapital da bitte heraus!