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GENO eG setzt mit Eigenverwaltungsverfahren Baustein für die Zukunft

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Ludwigsburg, 25.05.2018:

Die GENO Wohnbaugenossenschaft eG möchte im Wege der Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung das Unternehmen Schritt für Schritt erneuern.
Das Amtsgericht Ludwigsburg hat dem Antrag auf Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung am 25.05.2018 stattgegeben.
Dr. Dietmar Haffa, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Schultze & Braun, wurde zum vorläufigen Sachwalter bestellt.

Die Geschäftsleitung führt im Rahmen der Eigenverwaltung das Unternehmen eigenverantwortlich weiter.
Auf dem Weg zu einer Sanierung des Geschäftsbetriebes wird sie dabei von der Kanzlei M\S\L Dr. Silcher begleitet.
Die Löhne und Gehälter der 34 Mitarbeiter sind für die kommenden drei Monate mittels einer angeschlossenen Insolvenzgeldvorfinanzierung abgesichert.
„Mit der Durchführung der Eigenverwaltung und der Umsetzung der bereits implementierten betrieblichen Restrukturierungsmaßnahmen kann die GENO eG Schritt für Schritt in die neue Zukunft geführt werden“, so der langjährige Prokurist und Innendienstleiter, der Anfang Mai des Jahres übergangsweise in die Position des Geschäftsführers der GENO eG berufen wurde.

Vorrangiges Ziel der Genossenschaft ist es, die Mitglieder dauerhaft mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen.
Hierzu dient ein in Deutschland einmaliges Optionskaufmodell in Form des Wohnsparvertrages.
Mithilfe der nunmehr eingeleiteten Eigenverwaltung möchte die Schuldnerin ihr Unternehmen auf neue Füße stellen.
Die Verantwortlichen sind davon überzeugt, das im Kern geniale Konzept der alternativen kreditfreien Eigenheimrealisierung mit geänderten Rahmenbedingungen wieder auf die Erfolgspur bringen zu können.

Eine durch die ehemaligen Vorstände geprägte exzessive Ausgabenpolitik, verbunden mit einer extrem starken Fokussierung auf andere Geschäftsfelder unter deren Ägide,
hatte dazu geführt, dass das Unternehmen sich in schwieriges Fahrwasser begeben hatte. Daraus resultierend führten massive Liquiditätsengpässe zu der jetzigen Krisensituation.

Der nunmehr seit Anfang Mai 2018 implementierte neue Vorstand und der GENO-erfahrene Prokurist sollen nun die Wende herbeiführen.
Unterstützt werden sie von einem zeitnah neu zu bestellenden externen Geschäftsführer, der die verantwortlichen Funktionen dauerhaft fortführen wird.

Mithin nutzt die Geschäftsleitung des Unternehmens die Instrumente des Insolvenzplans sowie der Eigenverwaltung, um sich für die Zukunft neu aufzustellen.

Über M\S\L Dr. Silcher:

Die Kanzlei M\S\L Dr. Silcher hat seit Implementierung der „ESUG“-Regelungen bereits zahlreiche Unternehmen erfolgreich im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung beraten.

Der Beratungsansatz sieht vor, dass die kompetente Unterstützung der Kanzlei M\S\L Dr. Silcher bereits im Vorfeld der Antragstellung beginnt und über den Ablauf des Insolvenzverfahrens hinaus auch bestehen bleibt. Nur so ist gewährleistet, dass die vollen rechtlichen Möglichkeit, die die Insolvenzordnung in Eigenverwaltungsverfahren mit Insolvenzplanverfahren bereitstellt, ausgeschöpft werden können. Sofern die notwendigen wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, kann die Kanzlei M\S\L Dr. Silcher fast bereits eine Garantie für den Erfolg eines solchen Verfahrens in Eigenverwaltung abgeben.

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