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Außerordentliche Mitgliederversammlung der GENO eG

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Vorab: Nach der geplatzten Hauptversammlung wird in Kürze eine außerordentliche Mitgliederversammlung der GENO eG stattfinden, was ja prinzipiell gut ist, um für Aufklärung zu sorgen. Allerdings hätten wir nicht so offen über das Internet Vorwürfe laut werden lassen hinsichtlich der alten Vorstände. Das ist zum einen kein guter Stil, zum anderen sicherlich auch rechtlich problematisch, da so eine Vorverurteilung der alten Vorstände vorgenommen wird, die in Deutschland aber nur einem Gericht zusteht. 

Hinzu kommt natürlich auch die Frage, was denn die Aufsichtsräte die ganzen Jahre gemacht haben? Lediglich Geld von der GENO eG kassiert und nichts weiter getan? Sollte von einem Gericht festgestellt werden, dass es zu juristisch problematischen Handlungen gekommen ist, dann muss man hier auch die Aufsichtsräte in Regress nehmen.

Das wäre doch ein wichtiger Punkt für die Tagesordnung für die Versammlung am 28. Juni 2018. Dann sollte man zudem personell tabula rasa machen, um so glaubwürdig erneuert fortfahren zu können. Alternativ könnte man natürlich die Genossenschaft komplett abwickeln. Mancher Genosse, der sich bei uns gemeldet hat, traut im Moment keinem mehr in der Genossenschaft. „Ich kann nicht lange Jahre im Aufsichtsrat sitzen und Geld kassieren und dann auf einmal den großen Aufklärer spielen“, so der Tenor der Anrufer bei uns in der Redaktion. Dem können wir nur beipflichten!

Information der GENO Wohnbaugenossenschaft eG, Stand 16. Mai 2018

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,

wie bereits bekannt gegeben wurde, hat der Aufsichtsrat der GENO Wohnbaugenossenschaft eG am 4. Mai 2018 die Herren Jens Meier und Martin Däuber von ihrem Vorstandsamt enthoben.

Zeitgleich hat der Aufsichtsrat beschlossen, eine übliche Sonderprüfung über Pflichtwidrigkeiten der Vorstandsmitglieder Jens Meier und Martin Däuber sowie über das Bestehen von Regressansprüchen zu beauftragen.

Nach den ersten Zwischenergebnissen der Sonderprüfung bestehen Anhaltspunkte dafür, dass Schadensersatzansprüche der GENO eG gegenüber Jens Meier und Martin Däuber bestehen.

Vorstand und Aufsichtsrat der GENO eG werden für den 28. Juni 2018 eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.

Bei dieser wird die Mitgliederversammlung unter anderem über die gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Jens Meier und Martin Däuber beraten und Beschluss fassen.

Die Mitglieder der GENO eG werden wir vorher natürlich ausreichend informieren und den Herren Jens Meier und Martin Däuber die Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

Wir bedauern diese Entwicklung außerordentlich, sahen aber keine andere Möglichkeit, unsere Genossenschaft vor weiteren Verlusten zu schützen.

Bereits jetzt belaufen sich die unter der Amtszeit von Jens Meier festgestellten Verluste in den Jahren 2012 bis 2016 auf insgesamt rund 18,3 Millionen Euro.

Bei der Mitgliederversammlung werden wir auch über den aktuellen Status der GENOeG informieren. Dieser wird momentan ermittelt. Wir haben dies alles getan, um die Genossenschaft und Sie, die Mitglieder, zu Ihrem Wohle zu schützen.

Mit herzlichen Grüßen

Aufsichtsrat, Vorstand und Geschäftsleitung der GENO Wohnbaugenossenschaft eG

Ludwigsburg, 16. Mai 2018

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