Die BaFin hat das gemäß § 45b Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) gegen die Oyak Anker Bank GmbH verhängte Großkreditverbot vom 2. Januar 2018 am 16. Mai 2018 aufgehoben. Das Institut hatte die Anforderungen an das Vieraugenprinzip wieder eingehalten.