Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 18.05.2018 mitgeteilt, dass das japanische Unternehmen Nagaharu Global mit Sitz in Shinjuku Mitsui Building, 2-1-1 Nishi Shinjuku, 163-0401, Tokyo, Japan (Tel: +81 345 704 399, Fax: +81 363 693 097, www.nagaharu-global.com, E-Mail: contact@nagaharu-global.com) nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Portfolioverwaltung durch Verwaltung von Portfolios auf Einzelkundenbasis mit einem Ermessensspielraum im Rahmen einer Vollmacht des Kunden, sofern das Kundeportfolio ein oder mehrere Finanzinstrumente enthält (§ 3 Abs. 2 Z 2 WAG 2018) nicht gestattet.