Das nächste Projekt auf der Immobiliencrowdfunding-Plattform Exporo befindet sich an der Ostsee. In Nienhagen soll eine Ostseehotelanlage in eine Ferienwohnanlage mit 33 Wohneinheiten umgewandelt werden. Natürlich gilt auch hier das Risiko des Totalverlustes, vor allem, da es sich um ein Nachrangdarlehen handelt. Interessant erscheint uns der nachfolgende Hinweis in der Kurzbeschreibung, die als Werbemail versendet wurde: „Bei einem Verkaufsstand von ca. 73 % der kalkulierten Verkaufspreise kann das Investmentkapital der Exporo-Anleger zzgl. Zinsen rechnerisch zurückgeführt werden.“ Warum vereinbart man so etwas nicht direkt fest zur Sicherheit der Anleger?Highlights von „Ferien in Nienhagen“ aus der Werbemail:
✓ Attraktive Verzinsung: 5 % p.a. (endfällig)
✓ Kurze Laufzeit: 18 – 24 Monate*
✓ Nachrangige Grundschuld an dem Projekt für die Treuhänderin.**
✓ Abstraktes Schuldanerkenntnis, notariell beurkundet des Geschäftsführers der Nachrangdarlehensnehmerin.**
✓ Bei einem Verkaufsstand von ca. 73 % der kalkulierten Verkaufspreise kann das Investmentkapital der Exporo-Anleger zzgl. Zinsen rechnerisch zurückgeführt werden.
* Das Investment der Exporo Anleger wird bis mindestens 31.10.2019 voll verzinst und maximal bis zum Laufzeitende am 30.04.2020. Bei frist- und formgerechter Kündigung bis zum 03.10.2019 der Emittentin kann sich die Laufzeit inkl. Verzinsung auf ca. 18 Monate bis zum 31.10.2019 verkürzen.
** Das Investmentangebot ist trotz Einsatz dieser Nachrangsicherheiten mit Risiken verbunden. Genauere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Angebotsunterlagen, den dort aufgeführten Risikohinweisen sowie dem Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB).
Wenn man sich die letzte im Unternehmensregister öffentlich kostenfrei zugängliche Bilanz des projektentwickelnden Unternehmens anschaut, sorgt dieses nicht gerade für großes Vertrauen in das Investment… Aktuelle Zahlen würden uns interessieren! Und auch über die Emittentin und Anbieterin, die Villa Aranka GmbH & Co. KG, liegen keine aktuellen Zahlen vor, da sie erst letztes gegründet wurde. Zitat aus dem VIB: „Die Angabe des auf Grundlage des letzten aufgestellten Jahresabschlusses berechneten Verschuldungsgrades der Emittentin ist daher nicht möglich.“
ALMO Hausbau GmbH
Rostock
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva |
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31.12.2011 EUR |
31.12.2010 EUR |
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A. Anlagevermögen | 79,00 | 156,00 |
I. Sachanlagen | 79,00 | 156,00 |
B. Umlaufvermögen | 467.136,12 | 430.164,25 |
I. Vorräte | 17.906,68 | 0,00 |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 448.942,69 | 428.403,23 |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 3.307,50 | 3.307,50 |
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 286,75 | 1.761,02 |
Bilanzsumme, Summe Aktiva | 467.215,12 | 430.320,25 |
Passiva |
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31.12.2011 EUR |
31.12.2010 EUR |
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A. Eigenkapital | 23.294,14 | 22.235,79 |
I. gezeichnetes Kapital | 25.000,00 | 25.000,00 |
II. Verlustvortrag | 2.764,21 | -2.771,56 |
III. Jahresüberschuss | 1.058,35 | -5.535,77 |
B. Rückstellungen | 14.505,37 | 11.470,99 |
C. Verbindlichkeiten | 429.415,61 | 396.544,24 |
D. Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 | 69,23 |
Bilanzsumme, Summe Passiva | 467.215,12 | 430.320,25 |
Anhang
Für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2011
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden teilweise in Anspruch genommen.
Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsab-grenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungs-
abgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.
Vorräte
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum nicht an.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Währungsumrechnung
Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Auf die Aufstellung eines Anlagengitters wird gem. § 274a Nr. 1 HGB verzichtet.
Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.
Am Abschlusstichtag betragen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr TEUR 445,6. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden am Abschlussstichtag nicht.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr bestanden am Abschlussstichtag aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 33,7 sowie aus sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 146,3.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren bestanden am Abschlussstichtag nicht.
Am Abschlussstichtag bestehen keine weiteren Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, die aber für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind, bestanden am Abschlussstichtag aus Miet- und Pachtverträgen in Höhe von TEUR 2,8 pro Jahr.
In der Position „Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung“ sind für Altersversorgung EUR 713,04 enthalten.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten das Ergebnis des Geschäftsjahres 2011 in Höhe von EUR 4.199,12.
Ergänzende Angaben
Die Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2011 erfolgte durch Frau Ina Pachaly, Kauffrau, Neu Broderstorf. Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge und der Bezüge des Aufsichtsrates wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Im Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 8.3.2014.
„Warum vereinbart man so etwas nicht direkt fest zur Sicherheit der Anleger?“
Weil der vorangehende Satz vermutlich anders zu verstehen ist, nämlich im Sinne von: „Ab 73 % verkaufter Wohnungen ist erst eine Profitabilität erreicht, die die Auszahlung der Anleger ermöglicht.