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„Dashcam“-Aufnahmen

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verwendung von kurzen Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen für zulässig erklärt. „Dashcams dürfen bei Verkehrsunfällen als Beweismittel verwertet werden“, entschied der BGH heute in Karlsruhe. Die Aufnahmen der kleinen Kameras verstießen zwar gegen das Datenschutzrecht der Gefilmten und seien somit verboten. Kurze Unfallaufzeichnungen seien aber gleichwohl verwertbar, weil Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen müssten.

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