Zweite MPC Bioenergie Brasilien GmbH & Co. KG
Hamburg
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2016
A K T I V A
31.12.2016 EUR |
31.12.2015 EUR |
|
A. ANLAGEVERMÖGEN | 502,00 | 502,00 |
I. Finanzanlagen | 502,00 | 502,00 |
B. UMLAUFVERMÖGEN | 16.425,32 | 4.647,47 |
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 12.000,00 | 0,00 |
II. Guthaben bei Kreditinstituten | 4.425,32 | 4.647,47 |
C. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG DER KOMMANDITISTEN | 6.246,55 | 15.208,97 |
23.173,87 | 20.358,44 |
P A S S I V A
31.12.2016 EUR |
31.12.2015 EUR |
|
A. KAPITALANTEILE DER KOMMANDITISTEN | 0,00 | 0,00 |
I. Kommanditkapital | 3.000,00 | 3.000,00 |
II. Kapitalrücklage Kommanditisten | 12.000,00 | 0,00 |
III. Verlustkonten Kommanditisten | -21.246,55 | -18.208,97 |
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag der Kommanditisten | 6.246,55 | 15.208,97 |
B. RÜCKSTELLUNGEN | 2.870,00 | 4.380,00 |
C. VERBINDLICHKEITEN | 20.303,87 | 15.978,44 |
23.173,87 | 20.358,44 |
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2016
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN
Die Gesellschaft mit Sitz in Hamburg ist unter der Firma Zweite MPC Bioenergie Brasilien GmbH & Co. KG im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 112148 eingetragen.
B. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes be-treffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Die Bilanz weist einen „Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag“ in Höhe von EUR 6.246,55 aus. Die Geschäftsführung geht aufgrund der abgegebenen Rangrücktrittserklärungen der Gläubiger über insgesamt EUR 15.208,97 sowie der positiven Fortführungsprognose von der Fortführung des Unternehmens aus (Going-Concern-Prinzip).
C. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 264, 265-266, 268-274, 276-277 HGB, den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personengesellschaften §§ 264a ff. HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB erstellt.
Der Jahresabschluss wurde unter vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses gemäß § 268 Abs. 1 HGB aufgestellt.
Die Ansatzwahlrechte wurden im Geschäftsjahr unverändert ausgeübt.
Die Finanzanlagen wurden mit den umgerechneten historischen Anschaffungskosten angesetzt. Abwertungen wurden nicht vorgenommen.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Verpflichtungen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung (notwendiger Erfüllungsbetrag) dotiert und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt.
D. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
1. Forderungen gegen Gesellschafter
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen in Höhe von EUR 12.000,00 (Vorjahr EUR 0,00).
2. Ergebnisverwendung
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag laut Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresfehl-betrag in Höhe von EUR -3.037,58 (Vorjahr EUR -2.989,43) aus, der nach den gesetzlichen Regelungen des § 120 Abs. 2 HGB den Verlustkonten der Kommanditisten belastet wurde.
3. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 20.303,87 (Vorjahr EUR 15.978,44) haben eine Rest-laufzeit von bis zu einem Jahr.
E. SONSTIGE ANGABEN
1. Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2016 keine Mitarbeiter.
2. Gesellschaftsorgane
2.1. Persönlich haftende Gesellschafterin
Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Gesellschaft ist die Verwaltung Zweite MPC Bioenergie Brasilien GmbH, Hamburg, mit einem gezeichneten Kapital von EUR 25.000,00. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist zur Einlage nicht verpflichtet oder berechtigt und nimmt nicht am Gewinn und Verlust der Gesellschaft teil.
Sie wird durch die Geschäftsführer Herrn Peter Metzger, Leiter Fondsmanagement und Admi-nistration, Reinfeld, und Herrn Lars Vollrath, Restrukturierungsmanager, Hamburg, vertreten.
2.2. Geschäftsführung
Geschäftsführerin der Gesellschaft ist gemäß Gesellschafterbeschluss vom 29. Juni 2010 die Managementgesellschaft MPC Bioenergie mbH, Hamburg, vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn Stefan Viering, Geschäftsführer Ferrostaal Projects GmbH, Quickborn, und Herrn Thomas Schreiber, Geschäftsführer GFR Restrukturierung GmbH, Hamburg.
F. UNTERSCHRIFT GEMÄSS § 245 HGB
Zweite MPC Bioenergie Brasilien GmbH & Co. KG
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016
Hamburg, den 29. März 2018
gez. Herr Stefan Viering | gez. Herr Thomas Schreiber |
(Geschäftsführer) | (Geschäftsführer) |
Jeweils handelnd für die Managementgesellschaft MPC Bioenergie mbH, Hamburg.
gez. Herr Peter Metzger | gez. Herr Lars Vollrath |
(Geschäftsführer) | (Geschäftsführer) |
Jeweils handelnd für die die Verwaltung Zweite MPC Bioenergie Brasilien GmbH.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde vor Feststellung beim Bundesanzeiger eingereicht.