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Zweite MPC Bioenergie Brasilien GmbH & Co. KG – Anlagevermögen von 502 €

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Zweite MPC Bioenergie Brasilien GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2016

A K T I V A

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 502,00 502,00
I. Finanzanlagen 502,00 502,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 16.425,32 4.647,47
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 12.000,00 0,00
II. Guthaben bei Kreditinstituten 4.425,32 4.647,47
C. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG DER KOMMANDITISTEN 6.246,55 15.208,97
23.173,87 20.358,44

P A S S I V A

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. KAPITALANTEILE DER KOMMANDITISTEN 0,00 0,00
I. Kommanditkapital 3.000,00 3.000,00
II. Kapitalrücklage Kommanditisten 12.000,00 0,00
III. Verlustkonten Kommanditisten -21.246,55 -18.208,97
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag der Kommanditisten 6.246,55 15.208,97
B. RÜCKSTELLUNGEN 2.870,00 4.380,00
C. VERBINDLICHKEITEN 20.303,87 15.978,44
23.173,87 20.358,44

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2016

A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN

Die Gesellschaft mit Sitz in Hamburg ist unter der Firma Zweite MPC Bioenergie Brasilien GmbH & Co. KG im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 112148 eingetragen.

B. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes be-treffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.

Die Bilanz weist einen „Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag“ in Höhe von EUR 6.246,55 aus. Die Geschäftsführung geht aufgrund der abgegebenen Rangrücktrittserklärungen der Gläubiger über insgesamt EUR 15.208,97 sowie der positiven Fortführungsprognose von der Fortführung des Unternehmens aus (Going-Concern-Prinzip).

C. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 264, 265-266, 268-274, 276-277 HGB, den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personengesellschaften §§ 264a ff. HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB erstellt.

Der Jahresabschluss wurde unter vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses gemäß § 268 Abs. 1 HGB aufgestellt.

Die Ansatzwahlrechte wurden im Geschäftsjahr unverändert ausgeübt.

Die Finanzanlagen wurden mit den umgerechneten historischen Anschaffungskosten angesetzt. Abwertungen wurden nicht vorgenommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Verpflichtungen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung (notwendiger Erfüllungsbetrag) dotiert und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt.

D. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Forderungen gegen Gesellschafter

Forderungen gegen Gesellschafter bestehen in Höhe von EUR 12.000,00 (Vorjahr EUR 0,00).

2. Ergebnisverwendung

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag laut Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresfehl-betrag in Höhe von EUR -3.037,58 (Vorjahr EUR -2.989,43) aus, der nach den gesetzlichen Regelungen des § 120 Abs. 2 HGB den Verlustkonten der Kommanditisten belastet wurde.

3. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 20.303,87 (Vorjahr EUR 15.978,44) haben eine Rest-laufzeit von bis zu einem Jahr.

E. SONSTIGE ANGABEN

1. Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2016 keine Mitarbeiter.

2. Gesellschaftsorgane

2.1. Persönlich haftende Gesellschafterin

Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Gesellschaft ist die Verwaltung Zweite MPC Bioenergie Brasilien GmbH, Hamburg, mit einem gezeichneten Kapital von EUR 25.000,00. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist zur Einlage nicht verpflichtet oder berechtigt und nimmt nicht am Gewinn und Verlust der Gesellschaft teil.

Sie wird durch die Geschäftsführer Herrn Peter Metzger, Leiter Fondsmanagement und Admi-nistration, Reinfeld, und Herrn Lars Vollrath, Restrukturierungsmanager, Hamburg, vertreten.

2.2. Geschäftsführung

Geschäftsführerin der Gesellschaft ist gemäß Gesellschafterbeschluss vom 29. Juni 2010 die Managementgesellschaft MPC Bioenergie mbH, Hamburg, vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn Stefan Viering, Geschäftsführer Ferrostaal Projects GmbH, Quickborn, und Herrn Thomas Schreiber, Geschäftsführer GFR Restrukturierung GmbH, Hamburg.

F. UNTERSCHRIFT GEMÄSS § 245 HGB

Zweite MPC Bioenergie Brasilien GmbH & Co. KG

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016

Hamburg, den 29. März 2018

gez. Herr Stefan Viering gez. Herr Thomas Schreiber
(Geschäftsführer) (Geschäftsführer)

Jeweils handelnd für die Managementgesellschaft MPC Bioenergie mbH, Hamburg.

gez. Herr Peter Metzger  gez. Herr Lars Vollrath
(Geschäftsführer) (Geschäftsführer)

Jeweils handelnd für die die Verwaltung Zweite MPC Bioenergie Brasilien GmbH.

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde vor Feststellung beim Bundesanzeiger eingereicht.

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