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Erfolg gegen CASHeMOTION AG

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Für so manchen Anleger dürfte die Pressemeldung zum Unternehmen CASHeMOTION AG der Kanzlei Röhlke aus Berlin dann durchaus interessant sein: „Mit Urteil vom 23.03.2018 wurde die CASHeMOTION AG aus Rees vom Landgericht Frankfurt/Oder verurteilt, einem von der Berliner Kanzlei RÖHLKE Rechtsanwälte vertretenen Mandanten die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und die Ersatzschlüssel für ein Kraftfahrzeug des Mandanten zurückzugeben. Dieser hatte zuvor einen Kauf- und Mietvertrag mit der Firma widerrufen, nachdem er den Kaufpreis trotz mehrfacher Aufforderung von CASHeMOTION nicht bekommen hatte. Ebenso wenig hat CASHeMOTION trotz mehrfacher Aufforderung die Dokumente und den Schlüssel bisher dem Kläger zurück gegeben.

„Das Geschäftsmodell der CASHeMotion sieht den Ankauf des Fahrzeugs vor, verbunden mit einem Mietvertrag mit dem Verkäufer, also ein sogenanntes sale-and-lease-back-Geschäft. Unser Mandant sollte den Kaufpreis von knapp 25.000,00 € erhalten und für das Fahrzeug am Tag netto etwa 30,00 € Miete zahlen. Als der Kaufpreis nicht gezahlt wurde, widerrief der Mandant den im Fernabsatzwege geschlossenen Vertrag. Leider hatte er da schon Papiere und Ersatzschlüssel an CASHeMOTION versandt, die er jetzt zurück haben möchte. Im Prozess verteidigte sich die CASHeMOTION gar nicht erst“, berichtet Rechtsanwalt Röhlke. Zahlungsansprüche waren nicht streitig, da der Mandant noch keine Mietzinsen bezahlt hatte.

In einem ähnlichen Fall hat das Landgericht Krefeld einen derartigen Sale-and-Lease-Back Vertrag als Darlehensgeschäft angesehen, welches ebenfalls im Falle fehlerhafter Erteilung von Pflichtangaben widerruflich war. Rechtsfolge war im Krefelder Verfahren die Rückzahlung der Mieten an den Kunden und die Rückgabe des Fahrzeuges. Die Käuferin des Fahrzeuges konnte den Kaufpreis zurückverlangen, allerdings keinen Wertersatz für die zwischenzeitliche Nutzung: ein Hinweis hierauf hätte zu den Pflichtangaben gehört, die ja gerade fehlten. Dann kann aber auch kein Nutzungsersatz gefordert werden.

„Unzufriedene Kunden derartiger Autokäufer sollten mit der Einholung rechtlichen Rates nicht zögern. Will man aus dem Vertrag raus und hat Zweitschlüssel und Fahrzeugbrief nicht, ist das KfZ anderweitig nahezu unverkäuflich, was längere Standzeiten und Wertverlust zur Folge hat“, empfiehlt Röhlke.

19 Kommentare

  1. Ca. EUR 30 pro Tag ergeben eine Belastung von ca. EUR 900 pro Monat für eine Ausleihung von EUR 25.000, die während der Mietzeit nicht getilgt werden. Diese horrenden Kosten zeigen ganz konkret, worum es bei CasheMotion im Ergebnis tatsächlich geht: einen reinen Pfandkredit zu 3,5% Zinsen pro Monat. „Sale and rent back“ ist die konkrete Beschreibung die das Unternehmen nutzt, um den Begriff Pfandhaus und die damit verbunden strengen gesetzlichen Auflagen zu umgehen. Auch klingt der Begriff Miete so viel freundlicher als Zinsbelastung.
    Dieses Geschäftsmodell verstößt lt. einem Urteil des OLG München aus 2017 gegen die Gewerbeordnung. Allerdings nimmt „die sale and rent-back Branche“ aktuell alle zulässigen Rechtsmittel gegen dieses Urteil wahr, um dessen Umsetzung zu verhindern.
    Gegen Cashemotion sind inzwischen weitere Versäumnisurteile ergangen, bei denen das Unternehmen weder vorgetragen hat, noch zum Verfahren erschienen ist oder anwaltschaftlich vertreten wurde. Trotzdem hat keiner der Beteiligten bisher seine Eigentumsdokumente oder Geld zurückerhalten. Die Betroffenen werden bis jetzt durchgehend weiter geschädigt.

  2. Der Vollständigkeit wegen möchte ich das Aktenzeichen nachtragen:
    OLG München | Aktenzeichen 29U3818/16 | 4 HK O 21699/15 Landgericht München I

  3. Es ist festzustellen, dass es bisher keinem der Betroffenen gelungen ist, trotz entsprechender, gegen die Cashemotion AG ergangener Urteile, seine Eigentumsdokumente zurück zu erhalten. Es ist noch nicht einmal ein Bemühen des Unternehmens zu erkennen.

  4. Inzwischen ist auch ein entsprechendes Urteil gegen die CasheMotion AG direkt ergangen, das rechtsgültig ist. Die AG hält es allerdings nicht davon ab, sich selbst weiter mit gekauften Google-Rezensionen eine herausragende „5-Sterne“ Leistungsfähigkeit zu attestieren. Es bleibt zu hoffen, dass die zahlreichen Erfahrungsberichte im Internet mögliche Neukunden warnen.

  5. Es wäre schön, wenn die Berliner Kanzlei „Röhlke Rechtsanwälte“ an dieser Stelle auch über die Ergebnisse ihrer Vollstreckung gegen die CasheMotion AG in geeigneter Form unterrichten würde, da die Vollstreckung für einige Betroffene ein sehr großes Problem darstellt.

  6. Uns ist es ganz genauso ergangen. KFZ Brief und Schlüssel übergeben, aber kein
    Geld erhalten. Nach vorprozessualen Schriftverkehr – jedoch keine Antwort erhalten – haben wir schlußendlich Klage eingereicht und zwischenzeitlich auch
    ein unwidersprochenes Versäumnisurteil (Amtsgericht Bad Homburg v.d.H. AZ 2C 25772/17) bekommen. Die Vollstreckung lief bisher ergebnislos, da das Büro in Rees geschlossen ist. Wir haben nun Anzeige wegen Unterschlagung/Betrug und aller in Frage kommender Delikte erstattet.

    • Die Rechtsanwältin Saskia Ratz in Köln fungierte regelmäßig als Treuhänderin des Unternehmens, inzwischen geht sie selbst gegen die CasheMotion AG vor. Dort werden Sie vermutlich ihre Papiere finden können.

    • Konnten Sie inzwischen Fortschritte erzielen und haben Sie ein Aktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft erhalten?

  7. Zustellungsversuche gegen die CasheMotion AG in Rees laufen inzwischen genauso ergebnislos ins Leere wie vorher in Bad-Homburg, Auch das dürfte für Anleger und ganz besonders für die Betroffenen von Interesse sein.

  8. Es gibt nur eine maßgebliche Anschrift für Kunden und Geschädigte der CasheMotion AG, vormals Bad-Homburg, vormals Rees:

    Az.: 61 IN 50/18 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CASHeMOTION AG, vertreten d.d. Vorstand Kerstin Messner, Schaberweg 28b, 61348 Bad Homburg v.d.H. (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 12608), ist am 30.05.2018 um 10:00 Uhr gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Bleichstr. 2-4, 60313 Frankfurt am Main, Tel.: 069/9130920, Fax: 069/91309230 bestellt worden.

    Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 30.05.2018

  9. Die CasheMotion AG, lässt weiterhin die Internetseite der Gesellschaft aktiv und fügt unverändert dem Unternehmen beste Google-Bewertungen mit 5 Sternen zu. … Wichtig für alle Betroffenen aber, ihre Forderungen jetzt umgehend anzumelden.

  10. Verfügt ein hier Mitlesender eventuell über Erfahrungen oder nähere Informationen zur Cashpoints AG, zuletzt wohl in Düsseldorf mit dem selben Unternehmensgegenstand tätig?

    • Auch Cashpoints AG ging in die Insolvenz. Es wäre interessant zu erfahren, ob auch dort schon Fahrzeuge verpfändet wurden, die nicht im Besitz des Unternehmens waren, so wie es jetzt bei der CasheMotion AG wiederholt der Fall ist.

  11. CASHeMOTION AG
    Rees
    Ergänzung der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
    Aufgrund der Verlangen dreier Aktionäre gemäß § 122 Abs. 1 AktG laden wir hiermit unsere Aktionäre zu der
    am Mittwoch, den 22. August 2018, 09:00 Uhr
    im Raum Xanten im Hotel Rheinpark Rees, vor dem Rheintor 15, 46459 Rees
    stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der
    CASHeMOTION AG, Rees ein.

    Tagesordnung – AUSZUG –

    Aufgrund der Verlangen dreier Aktionäre gemäß § 122 Abs. 1 AktG wird die außerordentliche Hauptversammlung mit folgender Tagesordnung einberufen:

    3.
    Beauftragung Untersuchung über die Pflichtverletzungen des vermeintlichen Aufsichtsrates von 2015, 2016, 2017 und bis zum 22.1.2018

    Mit Urteil 3-05 O14/18 vom 22.01.2018 war vom Oberlandesgericht in Frankfurt der Aufsichtsrat seiner Tätigkeit enthoben worden.

    Im Detail soll die gesamte Tätigkeit auf Pflichtverletzungen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder geprüft werden. Insbesondere sind die Aspekte der Interessenskonflikte zwischen den Pflichten der Aufsichtsratsmitglieder Herr Dr. Egbert Kern, Dr. Bernhard Ebel, Frau Dr. Karin Ebel in teilweiser Personalunion als Aufsichtsräte, Investoren und Aktionären zu betrachten.

    Es soll geprüft werden, ob folgende Tatbestände vorliegen:

    a)
    Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegen die ehemaligen vermeintlichen Aufsichtsratsmitglieder

    b)
    Ermittlungsverfahren gegen die ehemaligen vermeintlichen Aufsichtsratsmitglieder

    c)
    Verbot des Aufsichtsrates zur Investorenakquise für das Unternehmen

    d)
    Intervention und Einmischungen in die Geschäftsleitung

    e)
    Weitergabe interner sensibler Unternehmensinformationen an unternehmensfremde Dritte und Prozessgegner des Unternehmens.

    Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 22.08.2018 in Rees wird ein Untersuchungssausschuss gegen den ehemaligen Aufsichtsrat der Gesellschaft gem. Aktionärsverlangen im oben benannten Sinne beauftragt.

    By the way: Der Aufsichtsrat bestand zu 2/3 aus Aufsichtsrat, Aktionär und Investor in Personaleinheit und war somit -direkter- Vertragspartner der Treuhänderin.

    • By the way; die beiden ausschließlich handelnden Personen der CasheMotion AG, Frau Kerstin M. und Herr Oliver S., haben Fahrzeuge beliehen, die ihnen nicht gehörten und ihre Kunden über viele Monate hinsichtlich ihrer tatsächlichen Leistungsfähigkeit aktiv getäuscht. Fahrzeuge wie ein VW Phaeton wurden vor einem Jahr verkauft, der Rechnungsbetrag vereinnahmt; die KFZ-Papiere wurden bis heute nicht geliefert, And by the way: die Fakten sind wirklich einfach! Zwei handelnde Personen haben Fahrzeuge beliehen und verkauft, die ihnen nicht gehörten. Und beide haben keinerlei Interesse, jetzt zu einer Aufklärung beizutragen. That’s it.

  12. Wir sollten hier die inzwischen gerichtlich festgestellten Fakten als gegeben ansehen und nicht auf bewährte, strafbare Art und Weise hier einseitige Thesen zu Lasten Dritter Personen, bequemer Weise anonym, aufstellen. Einmal mehr hat der Ankauf von KFZ inkl. Übergabe-/ Besitzkonsitut und das damit verbundene zweifelsfreie Eigentum mit jeder Berechtigung des An- und Verkaufes nichts, auch für Kleingeister nicht, mit dem Verbleib, der Aufbewahrung und einer von Dritter Seite verhinderter Herausgabe der KFZ-Briefe zu tun. Wenn hier im Oktober 18 jemand anfängt zu denken und diese Thesen gerne aufstellt, bitte. Rechtlich ist dies Usinn und zwischenzeitlich „durch“. Wenn der vorstehende anonyme „Bürger“ hier seine eigenen Fahrzeugpapiere in Augenschein nehmen möchte, wird er dies, amtlich aufgedruckt, erkennen. Brief folgt Auto, nicht umgekehrt. Da ist die Sachlage dann eine andere, siehe Einlassung vom 28.08. obenstehend. Nach meiner Kenntnis hat die CASHeMOTION rund 600 Vorgänge seit 2015 ohne jede Beanstandung abgewickelt. Auch dies sollte dem alleinigen Autor dieses high-end Blogs bewusst sein.

    • Dies ist wohl eher ein High-End-Betrug, als ein „High-End-Blog“. Fakt ist, Leistungsstörungen bestanden seit 2015 seitdem ist auch keine ordnungsgemäße Buchhaltung vorhanden. „Bürger“ kann seine Fahrzeugpapiere nicht in Augenschein nehmen, da CasheMotion seinen Wagen übereignete, das Geld dafür einsteckte, ohne Bürger zu bezahlen. So wurden Investoren und Kunden betrogen. Und jetzt ist die CasheMotion pleite und das Geld weg… Aber vielleicht sollte man Albrecht Hartmann mal fragen, der scheint ja über gute Beziehungen zur AG zu verfügen…

  13. Das einzige, was bisher sicher gerichtlich festgestellt ist, ist die Insolvenz der CasheMotion AG. Alles weitere ist absolut dummes Geschwätz.

  14. Eine neue Veröffentlichung zur Causa CasheMotion AG:

    61 IN 111/18 De: In dem Insolvenzverfahren CASHeMOTION AG, Schaberweg 28b, 61348 Bad Homburg (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 12608), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

    Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 30.10.2018

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