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Staatsanwaltschaft Erfurt zu Metalldiebstahlsfall

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Staatsanwaltschaft Erfurt

 545 Js 2472/18

Geschädigtenmitteilung gem. § 111 l Abs. 4 StPO

Vollstreckungsverfahren gegen Maik Heinz, geb. 30.06.1971

wegen Diebstahl

Mit Entscheidung des Amtsgerichts Erfurt vom 09.02.2018, Az.: 545 Js 2472/18 wurde die Einziehung der am 03.10.2017 sichergestellten Stromkabel/teilweise bereits abisolierten Kupferdrähte gemäß §73 I StGB angeordnet. Zudem wurden 2 Metallrohre gemäß § 73a I StGB eingezogen.

Es könnten bisher Unbekannte gegen den Verurteilten einen Anspruch auf Herausgabe haben. Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Der o.G. entwendete die besagten Stromkabel (teilweise nunmehr abisoliert) zwischen 22.00 Uhr – 23.00 Uhr entweder am 12.09.17 oder am 13.09.17 oder am 14.09.17 in der Landsberger Straße in München(Bayern). Ggf. kann er diese in dem genannten Zeitraum auch an einem anderen Ort in München(Bayern) entwendet/gefunden haben.

Die 2 Edelstahlrohre entwendete der o.G. im Juli oder August 2017 in Erfurt -Bischleben- (ø14cm) in der Nähe einer Bahntrasse.

Diese Mitteilung erfolgt, um den Verletzten die Möglichkeit zu eröffnen, Rechte auf Entschädigung mittels Nachweis geltend zu machen.

Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche, unter Angabe der Anspruchshöhe, binnen 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Erfurt zu dem o.g. Aktenzeichen. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, bleibt der Staat Eigentümer des Wertersatzbetrags.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass eine Entschädigung geltend gemacht werden kann. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).

Eine Erlösauszahlung kann nur erfolgen, wenn alle Verletzten vollständig entschädigt werden können.

Sollte bereits eine Entschädigung durch eine Versicherung erfolgt sein oder Geschädigte nicht Inhaber der Ansprüche sein, hat die Anmeldung durch die Versicherung bzw. den Erwerber zu erfolgen.

Rechtliche Beratung kann durch die Staatsanwaltschaft nicht erteilt werden. Bitte lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

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