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reconcept 10 Genussrecht der Zukunftsenergien GmbH & Co. KG – Hat das noch Zukunft?

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Die Bilanz wird sicher manchem Anleger Sorgen bereiten. Da fragt man sich doch unwillkürlich, ob Genussrechte noch eine Zukunft haben…reconcept 10 Genussrecht der Zukunftsenergien GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 05.02.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz zum 31. Dezember 2016

AKTIVA

EUR
A. Anlagevermögen
Finanzanlagen
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2.090.550,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 7.306,72
II. Guthaben bei Kreditinstituten 2.606.604,71
2.613.911,43
C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag des Kommanditisten 732.443,67
5.436.905,10

PASSIVA

EUR
A. Eigenkapital
I. Kapitaleinlagen der Kommanditisten
1. Kommanditkapital 1.000,00
2. Jahresfehlbetrag -733.443,67
-732.443,67
II. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag 732.443,67
0,00
B. Genussrechtskapital 5.245.000,00
C. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 128.585,00
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten verbundene Unternehmen 1.190,00
2. Sonstige Verbindlichkeiten 62.130,10
63.320,10
5.436.905,10

Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr
vom 5. Februar bis zum 31. Dezember 2016

EUR
1. Sonstige betriebliche Aufwendungen -671.339,96
2. Betriebsergebnis -671.339,96
3. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 7.306,72
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 7.306,72 (i.V. TEUR 0)
4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -69.410,43
5. Finanzergebnis -62.103,71
6. Ergebnis nach Steuern/Jahresfehlbetrag -733.443,67
7. Belastung auf Kapitalkonten 733.443,67
8. Bilanzgewinn/-verlust 0,00

Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr
vom 5. Februar bis zum 31. Dezember 2016

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 5. Februar bis zum 31. Dezember 2016 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt worden.

Die reconcept 10 Genussrecht der Zukunftsenergien GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Hamburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg (Reg.Nr. HRA 119942).

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 264a HGB und hat größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch genommen. Die Gesellschaft unterschreitet darüber hinaus die Größenmerkmale des § 267a HGB und gilt damit als Kleinstpersonenhandelsgesellschaft.

Außerdem handelt es sich bei der Gesellschaft um einen Emittenten von Vermögensanlagen, dessen Vermögensanlagen nach dem 1. Juni 2012 erstmals öffentlich angeboten wurden. Die Gesellschaft hat daher für Rechnungslegung, Prüfung und Offenlegung die Vorschriften der §§ 23 bis 26 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) zu beachten.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Aktiva

Anlagevermögen

Die Finanzanlagen sind grundsätzlich mit dem Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Umlaufvermögen

Die Forderungen werden mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert am Bilanzstichtag bilanziert.

Passiva

Das ausgegebene Genussrechtskapital ist nach § 265 Abs. 5 HGB in einem gesonderten Posten ausgewiesen. Eine Beteiligung der Genussrechtsgläubiger am Verlust der Gesellschaft erfolgt nicht. Bei den Genussrechten handelt es sich daher um Fremdkapital.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen mit den Erfüllungsbeträgen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2016 wird gesondert im nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt.

Umlaufvermögen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen die Zinsforderungen auf die Ausleihungen des Finanzanlagevermögens.

Eigenkapital

Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme der Kommanditisten beträgt EUR 1.000,00 und ist in voller Höhe eingezahlt.

Genussrechtskapital

Das zum Stichtag ausgegebene Genussrechtskapital beträgt EUR 5.534.000,00 davon sind EUR 5.245.000,00 eingezahlt. Das Genussrechtskapital hat eine Laufzeit von vier Jahren.

Die Genussrechtsgläubiger sind mit ihren Forderungen auf Zinsen und auf Rückzahlung aus diesen Genussrechten gemäß den §§ 19 Abs. 2 Satz 2, 39 Abs. 2 Insolvenzordnung (Ins0) im Rang hinter alle anderen Gläubiger der Emittentin, die keinen Rangrücktritt erklärt haben und daher nach § 39 Abs. 1 Ins° befriedigt werden, zurückgetreten. Zahlungen der Zinsen und der Rückzahlung haben nur im Rang des § 39 Abs. 2 Ins° zu erfolgen, wenn die Emittentin dazu aus zukünftigen Gewinnen, aus einem Liquidationsüberschuss oder aus anderem — freiem — Vermögen in der Lage ist.

Rückstellungen

Die Sonstigen Rückstellungen betreffen ausstehende Rechnungen für den Vertrieb und die Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung. Ferner sind die Aufwendungen für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen 2016 enthalten.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Sonstigen Verbindlichkeiten betreffen Zinsen auf das Genussrechtskapital für das 4. Quartal 2016.

IV. Nachtragsbericht

Bei der Komplementärgesellschaft, die die Geschäftsführung der Gesellschaft wahrnimmt, erfolgte ein Geschäftsführerwechsel. Zum 3. März 2016 schied Herr Carsten Diettrich aus der Geschäftsführung der reconcept Capital 02 GmbH aus. Als Geschäftsführer wurde Herr Michael Czaja bestellt. Mit Wirkung zum 7. Juni 2016 wurde Hr. Czaja als Geschäftsführer per Gesellschafterbeschluss abberufen und Herr Hannu Wegner zum neuen Geschäftsführer bestellt. Mit Wirkung zum 8. März 2017 trat Herr Hannu Wegner wieder aus der Geschäftsführung aus.

Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage sollte ursprünglich gemäß Verkaufsprospekt EUR 5.000.000 betragen. Die Gesellschaft hat von Ihrem Recht Gebrauch gemacht, das Genussrechtskapital aufzustocken. Die Schließung der Einwerbung des Genussrechtskapitals wurde im März 2017 mit einem Genussrechtskapital von EUR 7.660.000,00 beschlossen.

V. Sonstige Angaben

Belegschaft

Die Gesellschaft beschäftigte im Rumpfgeschäftsjahr 2016 keine Mitarbeiter.

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Die Gesellschaft wir vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, reconcept Capital 02 GmbH, Hamburg.

Geschäftsführer der Komplementärin sind:

Karsten Reetz, Rosengarten

Hannu Wegner, Hamburg (vom 7.6.2016 bis 8.3.2017)

Michael Czaja, Hamburg (vom 19.2 bis 7.6.2016)

Carsten Diettrich, Hamburg (bis 3.3.2016)

Karsten Reetz hat Alleinvertretungsbefugnis und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Persönlich haftende Gesellschafterin

Die reconcept Capital 02 GmbH, Hamburg, mit einem Stammkapital von EUR 25.000,00 ist die persönlich haftende Gesellschafterin der reconcept 10 Genussrecht der Zukunftsenergien GmbH & Co. KG, Hamburg.

 

Hamburg, 30. September 2017

Karsten Reetz

Geschäftsführer

Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2016

Historische Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand am 5.2.2016 Zugang Abgang Stand am 31.12.2016
EUR EUR EUR EUR
Finanzanlagen
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 2.090.550,00 0,00 2.090.550,00
0,00 2.090.550,00 0,00 2.090.550,00
Kumulierte Abschreibungen
Stand am 5.2.2016 Zugang Abgang Stand am 31.12.2016
EUR EUR EUR EUR
Finanzanlagen
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00
Buchwerte
Stand am 31.12.2016
EUR
Finanzanlagen
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2.090.550,00
2.090.550,00

Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr 2016

I. Grundlage des Unternehmens

Die reconcept 10 Genussrecht der Zukunftsenergien GmbH & Co. KG (nachfolgend „Gesellschaft“ genannt) hat Namensgenussrechte in der Form einer Vermögensanlage angeboten. Der Gegenstand der Gesellschaft ist die Mitfinanzierung der reconcept Gruppe. Die Gesellschaft darf Finanzierungen ausschließlich im Rahmen des § 2 Abs. 1 Nr. 7 KWG an ihr Mutterunternehmen sowie an ihre Schwester-und Tochterunternehmen vergeben. Zur Finanzierung ihrer Tätigkeit darf die Gesellschaft Vermögensanlagen, insbesondere Namensgenussrechte, ausgeben.

Dabei kann die Gesellschaft alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann ihren Gegenstand auch ganz oder teilweise mittelbar verwirklichen. Sie kann Unternehmen im In- und Ausland gründen oder sich an anderen Unternehmen beteiligen. Sie kann Zweigniederlassungen im In-und Ausland errichten.

Die Ausgabe von Genussrechten wurde eingeteilt in bis zu 5.000 untereinander gleichberechtigte Genussrechte im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000. Die Ausgabe der Genussrechte erfolgt zum Nennbetrag. Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage sollte ursprünglich gemäß Verkaufsprospekt EUR 5.000.000 betragen. Die Gesellschaft hat von Ihrem Recht Gebrauch gemacht, das Genussrechtskapital aufzustocken. Die Schließung der Einwerbung des Genussrechtskapitals wurde im März 2017 mit einem Genussrechtskapital von EUR 7.660.000,00 beschlossen.

Die Genussrechte werden bis zum Ende ihrer Laufzeit bezogen auf ihren Nennbetrag mit jährlich 6,5 % verzinst. Ein Anspruch der Genussrechtsinhaber auf Zinszahlung besteht, wenn im abgelaufenen Geschäftsjahr der Gesellschaft auf Basis des jeweils zum 31. Dezember aufzustellenden vorläufigen handelsrechtlichen Jahresabschlusses ein ausreichender Jahresüberschuss ausgewiesen wird und die Liquidität der Gesellschaft für die vier quartalsweisen Zinszahlungen im jeweiligen Geschäftsjahr der Gesellschaft insgesamt ausreicht. Ist eines von beiden nicht der Fall und kann keine oder keine vollständige Zinszahlung geleistet werden, so erhöhen die entfallenden Beträge den Zahlungsanspruch des Folgejahres entsprechend („Nachzahlungspflicht“). Die Nachzahlungspflicht besteht aus den Jahresüberschüssen der nachfolgenden Geschäftsjahre. Nicht gezahlte Zinsen sind jeweils ab Fälligkeit mit jährlich 6,5 % zu verzinsen. Dieser Anspruch besteht bis zu zehn Jahre nach Laufzeitende, d. h. bis höchstens zum 31. Dezember 2030.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche Lage / Branchensituation

1.1. Windenergie

1.1.1. Windenergie in Europa

Europa setzt verstärkt auf Erneuerbare Energien — allen voran auf Windenergie. Rund 11,4 Prozent des europäischen Strombedarfs wird durch Windenergie gedeckt (Stand: Ende 2015). Allein 2015 wurden nach Angaben der Europäischen Windkraftvereinigung EWEA weitere Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 13 GW installiert. Damit kommt die Windkraft europaweit auf rund 150 GW. Über alle 28 EU-Staaten verteilt machten die Neuinstallationen in der Windkraft 2015 rund 44 Prozent der gesamten Neuinstallationen von Energieanlagen und damit den größten Anteil aus. 9.766 MW (Megawatt) Onshore- Windkraft und 3.034 MW Offshore wurden ans Netz angeschlossen. Insgesamt hatten die Erneuerbaren Energien mit 77 Prozent den mit Abstand größten Anteil an Neuinstallation: 22,3 GW von 29 GW.

Nicht zuletzt aufgrund der Stromgestehungskosten wird der Windenergie unter den Erneuerbaren Energien eine zentrale Rolle zugeschrieben. Windenergieanlagen gehören an einer zunehmenden Anzahl von Standorten mittlerweile zu den kostengünstigsten Stromerzeugungseinheiten aus erneuerbaren Energiequellen, berichtet REN21 im aktuellen „Welt-Statusbericht zu Erneuerbaren Energien 2016″. Denn der Wind als Rohstoff für die Energieerzeugung muss nicht erst kostenintensiv ausfindig gemacht, geborgen, transportiert und anschließend zu Energie bzw. Strom verarbeitet werden. Windenergieanlagen wandeln den Wind direkt am Standort in Strom um. In Verbindung mit der energetischen Effizienz der Anlagen und dem fortschreitenden Ausbaupotenzial bietet die Windenergie eine geeignete Investitionsmöglichkeit. Dies alles spricht für das Potenzial der Windenergie als Energiequelle der Zukunft.

1.1.2. Windenergie in Deutschland

Mit bundesweit rund 27.000 Windenergieanlagen und annähernd 45.000 MW installierter Leistung an Land und auf See ist die Windenergie für die Energiewirtschaft in Deutschland ein zentrales und prägendes Element — und vor allem die treibende Kraft der Energiewende. In den letzten zwei Jahrzehnten hat sich die Windenergie

aus der Nische heraus zur heute führenden Erneuerbare-Energien-Technologie entwickelt. Mit mehr als 6.200 MW Zubau an Land und zu Wasser gelang der Windkraft in Deutschland 2015 ein neuer Rekord. Davon wurden rund 500 MW durch Repowering, der Modernisierung von Altanlagen, umgesetzt.

In dem starken Windjahr wurden mit 86 Terawattstunden rechnerisch rund 25 Mio. Haushalte versorgt. Mit einem Strommixanteil von über 13 Prozent macht die Windenergie schon heute fast die Hälfte des gesamten erneuerbaren Stroms in Deutschland aus. Motor des deutschen Windenergieausbaus ist das Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG), das mit Blick auf die politisch gewollte Energiewende Investments in Windenergie mit langjährigen Einspeisetarifen fördert und vom Gesetzgeber in der Vergangenheit wiederholt an die jeweilige Marktsituation angepasst wurde.

Das jüngste EEG in der Fassung vom 22. Dezember 2016 („EEG 2017″) hat das Ziel, den Wettbewerb am Windenergiemarkt um Standorte an Land durch ein Ausschreibungsverfahren zu befördern. Ausschreibungen sollen zukünftig die Höhe der Vergütung bestimmen. Darüber hinaus wird zukünftig der Ausbau fest definiert: Bei Wind an Land sollen in den nächsten drei Jahren, d. h. 2017, 2018 und 2019, 2.800 MW brutto pro Jahr ausgeschrieben werden. Danach steigt die Ausschreibungsmenge pro Jahr. Hiervon unberührt bleiben die ambitionierten Klimaschutzziele der Bundesregierung: Geplant ist, die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2035 bundesweit auf bis zu 60 Prozent zu erhöhen. Windenergie wird dabei voraussichtlich den größten Anteil leisten. Strom aus neuen Windenergieanlagen ist in Deutschland bereits heute günstiger als Strom aus neugebauten konventionellen Kraftwerken. Windenergie an Land und auf See wird daher nicht zuletzt aus Kostengründen voraussichtlich dauerhaft den höchsten Beitrag zum deutschen Strommix leisten.

1.2. Photovoltaik — Sonnenkraftnutzung

Das Potenzial der Sonne als Energiequelle ist riesig: Jährlich liefert die Sonne eine Energiemenge, die mehr als dem 10.000-Fachen des Weltenergiebedarfs der Menschheit entspricht. Lichtenergie in Elektrizität umzuwandeln, gelang Forschern erstmalig vor rund 60 Jahren mit dem Einsatz von Photovoltaikzellen in der Satellitentechnik. Als Alternative zu fossilen Energiequellen für Stromgenerierung ist Sonnenenergie lange Zeit vernachlässigt worden.

Ausgelöst durch die Ölkrise von 1973/74 sowie später verstärkt durch die Nuklearunfälle von Harrisburg und Tschernobyl setzte jedoch ein Umdenken in der Energieversorgung ein. Seit Ende der 1980er-Jahre wurde die Photovoltaik in den USA, Japan und Deutschland intensiv erforscht; später kamen in vielen Staaten der Erde finanzielle Förderungen hinzu, um den Markt anzukurbeln und die Technik mittels Skaleneffekten zu verbilligen. Infolge dieser Bemühungen stieg die weltweit installierte Photovoltaik-Leistung von 5,1 GW im Jahr 2005 auf 227 GW im Jahr 2015. Weltweit wurden allein 2015 Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von 50 GW installiert, rund 25 Prozent mehr als im Jahr 2014. Das geht aus Zahlen des Welt-Statusberichtes 2016 zu Erneuerbaren Energien des Renewable Energy Policy Network for the 21st Century (REN21) hervor. Danach wurden rund 60 Prozent der weltweiten Photovoltaik- Kapazität in nur vier Jahren seit 2012 aufgebaut. Global schreitet der Ausbau von Photovoltaikanlagen in großen Schritten weiter voran: Nach vorläufigen Zahlen von GTM Research erwarten die Marktforscher für das Jahr 2016 ein Plus von 64 GW, wodurch die weltweit installierte PV-Leistung auf rund 300 GW steigen soll.

Europa — Kontinent mit höchster Photovoltaik-Leistung

Mit einer installierten Photovoltaik-Leistung von fast 100 GW ist Europa nach wie vor der Kontinent mit den meisten Solarstrom-Anlagen. Fast 4 Prozent des europäischen Strombedarfs wird mit Solarstrom gedeckt, in etablierten Märkten wie Deutschland, Griechenland und Italien sogar rund 8 Prozent.

Im Jahr 2015 wuchs der europäische Photovoltaik-Markt um 15 Prozent bzw. um weitere Anlagen mit einer Gesamtleistung von 8 GW. EU-weit ist Großbritannien mit einem Zubau von 3,7 GW führend. Die europäische Solar-Nachfrage 2015 stammte hauptsächlich aus drei Ländern: UK, Deutschland und Frankreich. In diesen drei Spitzenmärkten wurden 75 Prozent der Neuanlagen bzw. 5,3 GW an das Netz angeschlossen.

Solarstrom-Kosten sinken

Die durchschnittlichen Kosten für Solar- und Windstrom könnten bis 2025 um bis zu 59 Prozent sinken. Das geht aus einem Bericht der internationalen Agentur für Erneuerbare Energien (IRENA, Abu Dhabi, VAE) hervor, der am 15. Juni 2016 veröffentlicht wurde. Demnach könnten die Strompreise im Vergleich zu 2015 bei Photovoltaik-Anlagen um 59 Prozent sinken, bei Offshore-Windkraftwerken um 35 Prozent und bei Onshore-Windanlagen um 26 Prozent.

2. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft

Die Gesellschaft wurde am 5. Februar 2016 gegründet. Es handelte sich bei dem Geschäftsjahr 2016 entsprechend um ein Rumpfgeschäftsjahr ab Gründung bis zum Ende des Geschäftsjahres. Persönlich haftender Gesellschafter ist die reconcept Capital 02 GmbH. Der Gründungskommanditist, die reconcept consultig GmbH, hält einen Kommanditanteil in Höhe von TEUR 1. Das Billigungsschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) zur Veröffentlichung des Verkaufsprospekts erfolgte am 26. Juli 2016, so dass mit Veröffentlichung des Prospekts der Vertrieb der Genussrechte begonnen werden konnte.

2.1. Vermögenslage

Zum Bilanzstichtag besteht das Vermögen der Gesellschaft im Wesentlichen aus Ausleihungen an verbundene Unternehmen i.H.v. TEUR 2.091 und Guthaben bei Kreditinstituten i.H.v. TEUR 2.607.

Die Gesellschaft weist planmäßig zum Bilanzstichtag einen Jahresfehlbetrag i.H.v. TEUR 773 und einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Fehlbetrag aus. Der Jahresfehlbetrag setzt sich im Wesentlichen aus der Vergütung für Vertriebsprovision (TEUR 443), einer Dienstleistungsgebühr für die Erstellung eines Verkaufsprospektes (TEUR 200) sowie Zinsaufwendungen (TEUR 69) sowie weiteren Kosten und Vergütungen zusammen.

Die Erträge aus den Ausleihungen an verbundene Unternehmen und damit die Erzielung einer positiven Zinsdifferenz aus Eingangs- und Ausgangszins können erst ab Volleinwerbung des Kapitals in 2017 in voller Höhe erzielt werden. Die Gesellschaft erzielt damit planmäßig Anlaufverluste durch die Kosten der Genussrechtsemission.

Aufgrund dessen, dass die Genussrechte mit einem sogenannten qualifizierten Rangrücktritt ausgestattet sind, führt die bilanzielle Überschuldung zu keiner Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts.

2.2. Finanzlage

Da Ausleihungen zum Bilanzstichtag erst in Höhe von TEUR 2.091 ausgereicht sind, verfügt die Gesellschaft zum Stichtag noch über Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 2.607, die zusammen mit dem nach dem Bilanzstichtag einzuwerbenden Kapital noch zur Anlage gebracht werden müssen.

2.3. Ertragslage

Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr erst Erträge i.H.v TEUR 7 aus der Anlage ihrer Mittel erwirtschaftet. Zukünftig wird die Gesellschaft aus Ausleihungen an verbundene Unternehmen deutlich höhere Zinserträge generieren.

Der Jahresfehlbetrag setzt sich im Wesentlichen aus der Vergütung für Vertriebsprovision (TEUR 443), einer Dienstleistungsgebühr für die Erstellung eines Verkaufsprospektes (TEUR 200) sowie Zinsaufwendungen (TEUR 69) sowie weiteren Kosten und Vergütungen zusammen.

Der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Fehlbetrag entsteht zum einen aus den emissionsabhängigen Kosten und zum anderen daraus, dass die Darlehen erst mit einem gewissen zeitlichen Versatz von der reconcept abgerufen werden. Aus der Zinsmarge aus Ausgangs- und Eingangszins nach Vollauskehrung der zur Verfügung stehenden Mittel soll der Fehlbetrag über die Zeit abgetragen werden.

2.4. Finanzielle Leistungsindikatoren

Da die Gesellschaft bei ihrer Geschäftstätigkeit bisher nur über einen sehr kurzen Zeitraum Ausleihungen an verbundene Unternehmen ausgegeben hat, konnten bisher nur untergeordnete Erträge erzielt werden. Bis zum Abschlussstichtag konnte ein Genussrechtskapital in Höhe von TEUR 5.534 eingeworben werden. Im März 2017 wurde die Platzierung des Genussrechtskapitals mit einem platzierten Volumen in Höhe von TEUR 7.660 geschlossen.

Leistungsindikatoren sind die erzielten Zinserträge (im Berichtsjahr TEUR 7) und der Umfang des verzinslich ausgekehrten Kapitals (zum Bilanzstichtag TEUR 2.091).

III. Prognosebericht

In 2017 und 2018 soll die Gesellschaft ihre Mittel für weitere Ausleihungen an verbundene Unternehmen verwenden. Für das Geschäftsjahr 2017 wird mit einer deutlichen Verbesserung des Jahresergebnisses gerechnet. Die genaue Höhe ist dabei jedoch abhängig von der Möglichkeit Ausleihungen an verbundene Unternehmen heraus geben zu können. Der Bedarf für Ausleihungen von verbundenen Unternehmen ist wiederum abhängig von dem Finanzmittelbedarf der verbundenen Unternehmen.

IV. Chancen- und Risikobericht

1. Chancenbericht

Die Investitionen sollen durch die Gesellschaft gemäß ihrem Unternehmenszweck in die Mitfinanzierung der reconcept Gruppe vorgenommen werden, indem sie Finanzierungsverträge — voraussichtlich in Form von Darlehensverträgen — zugunsten ihrer Mutter-, Schwester- oder Tochterunternehmen eingehen wird. Die Mutter-Schwester- oder Tochterunternehmen werden die ihnen gewährten Finanzierungsmittel voraussichtlich in die Beteiligung an sowie die Entwicklung und Steuerung von Projekten aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien („Projektvorfinanzierungen“) insbesondere in den Kernmärkten Deutschland, Kanada, Finnland oder im Einzelfall auch in anderen Ländern mit guter Bonität investieren. Des Weiteren kommen Investitionen in Kooperationen an Projektentwicklungsgesellschaften aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien („Joint Ventures“) in Frage. Technologien der Erneuerbaren Energien werden voraussichtlich grundsätzlich Windenergie, Wasserkraft oder Solarenergie sein, jedoch können Investitionen in weitere Technologien aus dem Umfeld der Erneuerbaren Energien ebenfalls möglich sein. Die Gesellschaft beabsichtigt, das Genussrechtskapital revolvierend für die Mitfinanzierung Finanzierungen der reconcept Gruppe gemäß Beteiligungsprospekt zur Verfügung zu stellen.

Risikobericht

Die Realisierung der Ziele der Gesellschaft hängt unmittelbar und mittelbar von einer Vielzahl von Einflüssen ab, beispielsweise dem konjunkturellen Umfeld, dem Branchenumfeld, dem Finanzmarkt, aber vor allem auch von der Fähigkeit der jeweiligen Mitarbeiter und des Managements. Gelingt es dem Management der Gesellschaft nicht, geschäftsspezifische Risiken zu erkennen und zu bewältigen, verschiedenste geschäftliche Parameter gegeneinander abzuwägen, Potenziale zu nutzen und zu realisieren, kann sich dies auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft erheblich negativ auswirken. Dies gilt insbesondere für die Gestaltung der Konditionen der geplanten Finanzierungsverträge mit den Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaften der Gesellschaft. Auch unerkannt falsche Parameter, wie zum Beispiel fehlerhafte Gutachten sachverständiger Dritter oder fehlerhafte Ratings, können selbst bei richtiger Abwägung dieser Parameter letztlich zu tatsächlichen Fehlentscheidungen des Managements führen.

Es ist beabsichtigt, für die Ausgabe von Finanzierungen das Genussrechtskapital aus diesem Genussrechtsangebot zu verwenden. Beim Genussrechtskapital handelt es sich somit um Verbindlichkeiten gegenüber Genussrechtsinhabern und wird als Fremdkapital bilanziert. Die Aufnahme weiteren Fremdkapitals, insbesondere Bankfinanzierungen, ist grundsätzlich nicht beabsichtigt. Es besteht das Risiko, dass die künftige Entwicklung der Vermögens-, Finanz-, oder Ertragslage der Gesellschaft eine ordnungsgemäße Erfüllung aller ihrer Zahlungsverpflichtungen im Hinblick auf die Genussrechte nicht zulässt, insbesondere können die an die Mutter-, Schwester- oder Tochterunternehmen ausgereichten Finanzierungsbeträge nicht in der prognostizierten Frist oder in der prognostizierten Höhe ausgezahlt oder von diesen zurückgezahlt werden. Dies alles kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.

Es besteht die Möglichkeit, dass aufgrund unvorhergesehener Ereignisse erwartete Liquiditätszuflüsse für die Gesellschaft ausbleiben oder unerwartete Liquiditätsabflüsse entstehen. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass die Bildung zusätzlicher Liquiditätsreserven erforderlich wird. Ferner können die Zeitpunkte der Zahlungsflüsse von den getroffenen Annahmen abweichen. Geringere und/oder verspätete Einnahmen sowie höhere und/oder vorzeitige Ausgaben können zudem zu Liquiditätsengpässen führen. Vertragspartner der Gesellschaft können zahlungsunfähig werden und mit ihren Zahlungspflichten gegenüber der Gesellschaft ganz oder teilweise ausfallen. Dies alles kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz-und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.

V. Angaben nach § 24 Abs. 1 Satz 3 VermAnlG

Im Berichtszeitraum wurden feste Vergütungen in Höhe von 200.000,00 von der reconcept GmbH für Konzeptionsdienstleistungen in Rechnung gestellt. Darüber hinaus wurden 442.720,00 EUR von der reconcept consulting GmbH für die vertriebliche Einwerbung des Genussrechtskapitals in Rechnung gestellt. Die reconcept Capital GmbH stellte 2.975.00 EUR für die Haftungsvergütung in Rechnung.

Im Berichtszeitraum wurden keine Vergütungen an Mitarbeiter gezahlt, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Gesellschaft auswirkt.

VI. Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Hamburg, 30. September 2017

reconcept Capital 02 GmbH

Karsten Reetz

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wurde am 06. Oktober 2017 festgestellt.

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der reconcept 10 Genussrecht der Zukunftsenergien GmbH & Co. KG, Hamburg, für das Rumpfgeschäftsjahr vom 5. Februar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 geprüft. Die Prüfung umfasst auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten.

Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnIG) und den ergänzenden Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Darüber hinaus liegt die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in der Verantwortung der Gesellschaft.

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 25 Abs. 3 VermAnIG haben wir auf Basis einer Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Stichproben beurteilt. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 5. Februar bis zum 31. Dezember 2016 den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ist die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten und Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß erfolgt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Hamburg, den 6. Oktober 2017

MÖHRLE HAPP LUTHER GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. (Kampmeyer)

Wirtschaftsprüfer

gez. (Grums)

Wirtschaftsprüfer

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