Start Verbraucherschutz Meiden Sie die diese „Streaming“-Webseiten!

Meiden Sie die diese „Streaming“-Webseiten!

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Die Beschwerden über vermeintliche Streaming-Portale reißen nicht ab: Die Marktwächter haben bereits über 100 vermeintliche Streaming-Webseiten an die Behörden gemeldet. Geworben wird mit kostenlosen, fünftägigen Abos – die Registrierung klappt aber entweder nicht oder es können keine Filme und Serien gestreamt werden. Die Rechnung kommt trotzdem. Welche Websites betroffen sind und was Sie tun können.Die Webseiten sehen sich zum Verwechseln ähnlich, nur die URL und das Logo sind verschieden: Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist durch Beschwerden auf ein ganzes Netzwerk an vermeintlichen Video-Streaming-Webseiten gestoßen. Auf diesen versuchen Betrüger offenbar, Verbraucher in eine Abofalle zu locken. Zusätzlich verbreiten sie Falschinformationen in selbst erstellten YouTube-Videos. Seine Erkenntnisse hat das Marktwächter-Team an Ermittlungsbehörden weitergegeben.

Über das Frühwarnnetzwerk der Verbraucherzentralen war eine Reihe an vermeintlichen Video-Streaming-Webseiten auffällig geworden. Die betroffenen Verbraucher, darunter häufig Minderjährige, gelangten über ein Pop-up-Fenster auf eine der Webseiten der Betreiber. In der Regel wurde hier mit einem fünftägigen kostenlosen Testabonnement geworben. Für die Nutzung mussten sich die Verbraucher registrieren und dabei neben ihren Adressdaten eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer angeben. Sie konnten sich jedoch auf den Webseiten entweder nicht erfolgreich registrieren oder nach der erfolgten Registrierung keine Filme oder Serien streamen. Folglich gingen sie davon aus, dass die Registrierung nicht funktioniert habe. Allerdings sind die Daten dennoch bei den Betreibern der Webseiten gelandet, die dann die Kosten für ein Abo in Rechnung stellten.

Fehlende Verbraucherinformationen auf den Webseiten

Nicht auf allen betroffenen Webseiten und nicht zu jedem Zeitpunkt sind verbraucherschützende Angaben wie Kosten des Abonnements, die automatische Verlängerung oder ein „Kostenpflichtig registrieren“-Button vorhanden. „Dies ist offenbar Teil der Strategie der Betreiber“, so Maximilian Heitkämper, Rechtsreferent im Marktwächter-Team Digitale Welt der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Bei einem seriösen Angebot erhalten Verbraucher zudem eine Vertragsbestätigung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu den geltenden Konditionen per E-Mail. Und sie können auf die Inhalte des Streaming-Dienstes sofort zugreifen. Auf den hier betroffenen Webseiten sind aber offensichtlich gar keine Filme oder Serien zum Abruf vorhanden.“

Aggressive Zahlungsaufforderungen

Nach Ablauf einer fünftägigen Testphase wurden die betroffenen Verbraucher per E-Mail und teilweise auch telefonisch von den Betreibern der Webseiten kontaktiert. Auf aggressive Weise forderten sie die Verbraucher zur Zahlung eines Jahres-Abo-Betrags auf. Die Betreiber beriefen sich dabei auf den Abschluss eines kostenpflichtigen Jahres-Abos und forderten die Begleichung eines Jahresbetrages von rund 144, 238 oder 359 Euro.

Falsche Informationen über YouTube-Videos

Einige der betroffenen Verbraucher konnten die Forderung nicht nachvollziehen und recherchierten im Internet, ob diese gerechtfertigt ist. Wie das Marktwächter-Team in Rheinland-Pfalz feststellte, haben die Betreiber der Webseiten offenbar für diesen Fall verschiedene fragwürdige Videos bei YouTube hochgeladen. In diesen Videos lautet die vermeintlich anwaltliche Auskunft, die Forderung des Anbieters sei rechtens, da Verbraucher bei Abschluss die Nutzungsbedingungen akzeptieren mussten.

Vorsicht vor diesen Anbietern

Die Betreiber dieser Webseiten stellen offenbar regelmäßig weitere Webseiten-URLs online. Auf fast allen dieser Webseiten gibt es ein Impressum, in dem eines von neun Unternehmen mit Sitz in Großbritannien genannt wird. Dabei handelt es sich um : „Turquoiz Limited“, „Lovelust Limited“, „Bizcon Limited“, „Anmama Limited“, „CIDD Limited“, „OLJO Ltd“, „SAFE4MEDIA Ltd“, „Kino Bino Limited“ und „Kino Cinemas Ltd“.

Nach Recherchen des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gibt es bereits über 100 URLs dieser Betreiber. „Etwa die Hälfte der Webseiten ist derzeit aktiv, die andere Hälfte haben die Betreiber entweder ganz oder zeitweise offline gestellt“, so Heitkämper weiter. „Wir können Verbraucher nur davor warnen, sich auf einer dieser Webseiten zu registrieren.“

Ermittlungsbehörden informiert

Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat seine Erkenntnisse zu den Betreibern nun an die Ermittlungsbehörden weitergegeben. „Wir bezweifeln, dass die in den Impressen genannten Firmenangaben stimmen. Vielmehr scheinen sich Betrüger hinter diesen falschen Angaben zu verstecken. Daher ist dies ein Fall für Polizei und Staatsanwaltschaft“, so Heitkämper.

Diese Internetadressen haben die Marktwächter gefunden

Nach Recherchen des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz werden die folgenden Domains betrieben:

appleflix.de, baflix.de, begostream.de, bigflix.de, bigostream.de, bigostream.com, binoflix.de, blueflix.de, boboflix.com, bobstream.de, bogoflix.de, bokuflix.de, bonastream.de, bonostream.de, boxflix.de, braflix.de, cinemadome.net, cinemaflix.de, cinemaxx24.com, cineplex24.de, coflix.de, daflix.de, dasflix.de, dasimax.de, dinoflix.de, dodoflix.com, doflix.de, doxflix.de, euroflix.de, felixkino.com, filmpalast24.com, fixago.de, flexkino.com, flixabo.de, flixago.de, flixando.de, flixkino.com, gagastream.de, gigaflix.de, goloflix.de, gonaflix.com, gonastream.de, goxflix.de, hdflix.de, imaxcine.com, imaxdome.com, imaxFilme.com, imaxgo.de, imaxkino.com, imaxnet.de, imaxstream.de, imaxtime.com, imaxtv.de, imaxWelt.com, juhustream.de, kinoflexx.com, kinolox.de, kinopalast24.com, kinoplexx.com, kinoroom.de, kinowelt24.com, kinozeit.net, kiwiflix.de, laflix.de, lexflix.de, limeflix.de, logflix.de, loxflix.de, loxostream.de, mangoflix.de, maxxflix.de, megaflix.de, meinkinowelt.com, mexflix.com, mexkino.com, momoflix.de, momostream.de, monoflix.de, moroflix.de, nexostream.de, noxflix.de, orangeflix.de, rexflix.de, rexkino.de, rostream.de, rotflix.de, roxflix.de, sobostream.de, soflix.de, soloflix.de, soyaflix.de, streamago.de, streamdome.de, streamflix.de, streamgogo.de, streamino.de, streamlox.com, streamnox.com, streamogo.de, streamore.de, streamoro.de, streamtime.de, streamtoto.de, stream.tox, streamtox.com, streamzeit.de, teleflix.de, toflix.de, topflix.de, tostream.de, toxflix.de, voxstream.de, weflix.de, wowflix.de, yalastream.de und yoflix.de.

Rechnung von dubiosen Streaming-Webseiten: Was kann ich tun?

  • Wenn Sie eine Rechnung erhalten haben und keine Leistung erbracht wurde, müssen Sie die Rechnung über ein vermeintliches Jahresabonnement keinesfalls zahlen.
  • Lassen Sie sich auch durch aggressive Zahlungsaufforderungen nicht einschüchtern.
  • Stellen Sie eine Strafanzeige bei der Polizei.
  • Wenn Sie sich unsicher sind, ob die Forderungen berechtigt sind, können Sie sich bei Ihrer Verbraucherzentrale individuell beraten lassen.
  • Um gar nicht erst auf Angebote dubioser Streaming-Dienste hereinzufallen, ist es sinnvoll, den Namen der Streaming-Website in eine Suchmaschine einzugeben – bevor Sie persönliche Daten eingeben. Handelt es sich um eine unseriöse Webseite, finden Sie häufig bereits Hinweise dazu im Internet.

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