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GK Group AG – Fragwürdiger Abstimmungspunkt

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In der unten zitierten Ankündigung der Hauptversammlung findet sich folgender Punkt: „Die Gesellschaft erklärt rechtsverbindlich und unwiderruflich, auf etwaige Ansprüche im Zusammenhang mit der Niederlegung des Aufsichtsratsmandates des Herrn Dr. Sautter […] sowie des in der Folge pflichtwidrigen Unterlassens der Einberufung der Hauptversammlung zur Bestellung neuer Aufsichtsratsmitglieder gegen die Vorstandsmitglieder Gehring und Schieser, ob bekannt oder unbekannt, zu verzichten.“ Aus unserer Sicht sollten die Aktionäre keineswegs zustimmen! Hier scheinen sich die Vorstandsmitglieder billig aus der Affäre ziehen zu wollen. Sie müssen für etwaige Fehler natürlich geradestehen. Wir gehen aber davon aus, dass die Aktionäre ähnlich denken wie wir und hier keine Absolution erteilen…

GK GROUP AG

Lauda-Königshofen

Wir laden unsere Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der GK Group AG mit Sitz in Lauda-Königshofen, die am

Freitag, dem 08.06.2018, 10:30 Uhr in den Räumen der
GK Group AG, i_Park Tauberfranken 3, 97992 Lauda-Königshofen

stattfindet.

Tagesordnung

TOP 1.

Lagebericht des Vorstands

TOP 2.

Beschlussfassung gem. § 93 Abs. 4 S. 3 AktG über die Zustimmung zu einem Verzicht der Ersatzansprüche gegenüber den Vorstandsmitgliedern Günther Gehring und Heiko Schieser. Hierbei erklärt die Gesellschaft rechtsverbindlich und unwiderruflich, auf etwaige Ansprüche im Zusammenhang mit der Niederlegung des Aufsichtsratsmandates des Herrn Dr. Sautter mit Wirkung zum 01.06.2015 (Schreiben vom 05.06.2015) sowie des in der Folge pflichtwidrigen Unterlassens der Einberufung der Hauptversammlung zur Bestellung neuer Aufsichtsratsmitglieder gegen die Vorstandsmitglieder Gehring und Schieser, ob bekannt oder unbekannt, zu verzichten

Nachdem der Aufsichtsrat der Gesellschaft durch die mit Wirkung zum 01.06.2015 erfolgte Amtsniederlegung des Aufsichtsratsmitglieds Herrn Dr. Sautter nicht mehr über die gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an Aufsichtsratsmitgliedern verfügte, waren die amtierenden Vorstandsmitglieder Günther Gehring und Heiko Schieser verpflichtet, umgehend, spätestens jedoch 2 Monate nach der erfolgten Niederlegung, eine Hauptversammlung einzuberufen, um ein neues Aufsichtsratsmitglied zu bestellen. Dies gilt umso mehr, als die Vorstände bereits im März 2015 darüber Kenntnis erhalten hatten, dass das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Sautter zum 01.06.2015 sein Amt niederlegen wollte.

Die Verpflichtung zur Einberufung der Hauptversammlung bestand umso mehr, als es den Vorstandsmitgliedern bereits vor dem Zeitpunkt der schriftlich erklärten Niederlegung am 05.06.2015 positiv bekannt war (März 2015), dass auch die verbliebenen Mitglieder des Aufsichtsrates, die Herren Dr. Markus Ludczak und Heiko Otterbach, Ihre Ämter niederlegen wollten.

Dies ist letztlich in der Folge auch geschehen, so dass der Aufsichtsrat seit dem 01.06.2015 bis zum heutigen Tage nicht besetzt ist. Nachdem die Vorstandsmitglieder ihre Beweggründe für das Unterlassen der Einberufung der Hauptversammlung dargelegt haben und ausgeschlossen werden konnte, dass die Bestellung des Aufsichtsrates nur deshalb unterblieben ist, um eine Überwachung der Vorstandstätigkeit zu verhindern, möchte die Gesellschaft nunmehr bei der Fortführung ihrer geschäftlichen Aufgaben nicht mit einem Disput zwischen der Gesellschaft einerseits und den aktiven und langjährigen Vorstandsmitgliedern andererseits belastet sein, zumal die sonstigen Handlungen der Vorstandsmitglieder zu keiner Zeit Anlass zur Beanstandung gegeben haben. Positiv zu werten ist auch, dass nunmehr fünf neue Aufsichtsratsmitglieder bestellt werden sollen, um der vom Gesetzgeber auferlegten Überwachungs- und Kontrollfunktion vollumfänglich gerecht zu werden. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, auf etwaige der Gesellschaft im Zusammenhang mit der pflichtwidrigen Unterlassung der Einberufung der Hauptversammlung gegen die Vorstandsmitglieder Gehring und Schieser zustehenden Ansprüche zu verzichten.

Die Verzichtserklärung zwischen der Gesellschaft und den Herrn Günther Gehring und Heiko Schieser hat folgenden wesentlichen Inhalt:

Die Gesellschaft erklärt rechtsverbindlich und unwiderruflich, auf etwaige Ansprüche im Zusammenhang mit der Niederlegung des Aufsichtsratsmandates des Herrn Dr. Sautter mit Wirkung zum 01.06.2015 (Schreiben vom 05.06.2015) sowie des in der Folge pflichtwidrigen Unterlassens der Einberufung der Hauptversammlung zur Bestellung neuer Aufsichtsratsmitglieder gegen die Vorstandsmitglieder Gehring und Schieser, ob bekannt oder unbekannt, zu verzichten.

TOP 3.

Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrates

Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats ist abgelaufen bzw. wurden die Ämter durch die Mitglieder des Aufsichtsrats niedergelegt, so dass die Gesellschaft derzeit ohne Aufsichtsrat ist.

Der gemäß § 6 Nr. 1 der Satzung in Verbindung mit § 95 AktG aus drei Personen bestehende Aufsichtsrat setzt sich aus (mindestens) drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Die Verwaltung schlägt vor, als von der Hauptversammlung zu wählende Mitglieder

Kaufmann Thomas Bickel, CH 3752 Wimmis

Dipl. Hotelier Heike Dieffenbach, CH 3752 Wimmis

Kaufmann Marco Gresch, Graben-Neudorf

Kaufmann Radoslav Miroslav Kalinov, 7700 Targovishte Bulgaria

Kaufmann Miroslav Kalinov Georgiev, 7700 Targovishte Bulgaria

für eine Amtsperiode gemäß § 6 Nr. 2 der Satzung in den Aufsichtsrat zu wählen.

Unmittelbar nach Beendigung der Hauptversammlung kommen die Aufsichtsratsmitglieder zu einer Aufsichtsratssitzung zusammen, in welcher der Aufsichtsrat konstituiert und ein Vorsitzender gewählt wird.

TOP 4.

Verschiedenes

Teilnahmevoraussetzungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist jeder Aktionär der Gesellschaft berechtigt, der sich vor der Hauptversammlung unter Vorlage des Originalwertpapiers anmeldet. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens am 03.06.2018, 24.00 Uhr (5 Tage vor HV) zugehen.

Die Anmeldung unter Vorlage des Originalwertpapiers richten Sie bitte bis spätestens 03.06.2018, 24.00 Uhr (5 Tage vor HV) an die:

GK Group AG
z. Hd. Herrn Alexander Jaufmann
i_Park Tauberfranken 3
97922 Lauda-Königshofen
Tel: 09343/6272813
a.jaumann@gk-ag.de

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der GK GROUP AG unter der genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausgestellt, die ihnen als Ausweis für die Ausübung des Stimmrechts dienen.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Die Bevollmächtigung muss schriftlich nachgewiesen werden.

Anfragen und Anträge von Aktionären

Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir ausschließlich an die:

GK Group AG
z. Hd. Herrn Alexander Jaufmann
i_Park Tauberfranken 3
97922 Lauda
Tel.: 09343/6272813
a.jaufmann@gk-ag.de

zu richten.

Dies ist auch die Adresse, an die Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt und Wahlvorschläge übersandt werden müssen; anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden für die Zugänglichmachung nach den §§ 126, 127 AktG nicht berücksichtigt.

Wir werden zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung unter vorstehend genannter Adresse eingehen, im Internet unter

www.gk-ag.de

veröffentlichen.

 

Lauda-Königshofen, im April 2018

GK GROUP AG

Der Vorstand

6 Kommentare

  1. Kann keiner diesen „Kaufleuten“ das Handwerk legen. Annuitäten wurden nicht ausgezahlt, Mieten für PV Versiebt. One Coin verkauft. Provisionen von ehemaligen Mitarbeitern über zwei Jahre und länger nicht ausgezahlt (saubere Geschäfte der Makler selbst) Provisionen ganz einbehalten man kann sich nicht erinnern. Jetzt Bulgaren in den Vorstand zu nehmen um eventuell Geld noch schneller zu verschieben wie dreist sind diese Leute in Lauda Tauberpark überhaupt.

    • Das würde darauf passen, dass mir gerade eben auffällt, dass der Betrag für meine Genussrechtsbeteiligung seit Oktober nicht mehr von meinem Konto abgebucht wird.

      Leiderfindet man im Netz keine weiteren Infos.

      • Hallo Herr Faller,
        wann haben sie zuletzt einen Kontoauszug erhalten? Je nach Art der Genussrechtsbeteiligung kann ihr eingezahltes Geld bereits weg sein. Im schlimmsten Falle sind sie sogar Nachschussverpflichtet.
        Hier würde ich einen Kontoauszug anfordern.

        • Hallo Herr Kern,
          der letzte und einzige Kontoauszug den ich erhalten habe, ist von 2010.
          Immerhin schließt meine Beteiligungsart aus, dass ich mehr als mein angelegtes Kapital verliere.
          Somit schreibe ich das wohl oder übel als Lehrgeld ab, denn um diesen Betrag werde ich tendenziell nicht streiten.

  2. Hallo Herr Faller, hallo Herr Kern, Die GK Group ist seit Juni 2018 in der Insolvenz InsolvenzgerichtTel: 06261-87607. Seit Juli / Aug. 2019 ist laut Amtsgerichtsmeldung bekannt das
    DIE iNSO Mangels Masse abgelehnt wurde. Holen Sie sich doch eine Auskunft bei der Creditreform Aalen/Ulm. Da werden Ihnen die Augen wirklich aufgehen. Wie es mit One Coin weitergeht ist ja auch noch nicht geklärt. Hier waren die „Taubertäler“ ganz aktiv beteiligt mit Veranstaltungen die in Edelfingen im Landhotel stattfanden. Nach meiner Kenntnis (staatliche Stelle) Interessenten bis zu EINER MILLION aus der Tasche gezogen.
    . Ich denke für jeden Kaufmann/frau riecht dies nach Insolvenzverschleppung. Eigentlich ist es nach meiner Meinung ein betrügerischer Bankrott. Aer es ist wie immer “ Wo kein Kläger gibt es keinen Richter“. Solange Kunden still halten wird man diesen „Kaufleuten“ das Handwerk nicht legen können. (Hallo Herr Faller streiten wenn aber ganz viele Kunden streiten gibt dies auch ein Stück. Die Staatanwaltschaft Heilbronn suchtnoch mehr betrogenen Kunden dieser Makleragentur. aus LAUDA KÖNIGSHOFEN.

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