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Viagogo verklagt

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Die Marktwächterexperten der Verbraucherzentrale Bayern haben die Ticketbörse Viagogo verklagt. Zuvor hatte das Unternehmen auf eine Abmahnung nicht reagiert. Bei Viagogo handelt es sich um eine Plattform, über die Tickets von anderen gekauft oder eigene Karten zum Kauf angeboten werden können. „Für Verbraucher ist beim Kauf von Tickets auf Viagogo jedoch kaum zu erkennen, dass es sich um keine offizielle Vorverkaufsstelle handelt“, sagt Susanne Baumer, Teamleiterin Marktwächter Digitale Welt in der Verbraucherzentrale Bayern.

Während des gesamten Kaufvorgangs wird nicht deutlich, dass Viagogo nicht Verkäufer der Tickets ist, sondern zwischen privaten Verkäufern und Käufern vermittelt. Da die Schweizer Ticketbörse nicht den jeweiligen Verkäufer angibt, vermittelt sie Käufern den Eindruck, sich auf einer offiziellen Kartenverkaufsseite zu befinden. Viagogo weist auf die Vermittlung hingegen in den AGB hin.

Das Risiko, dass das Ticket nicht geliefert wird oder die Preise höher sind als bei direkter Bestellung beim Veranstalter, tragen somit Sie als Käufer. Der tatsächliche Verkäufer bleibt in der Regel unbekannt.

Wertlose Garantie und schwere Kontaktaufnahme

Auch die Garantie von Viagogo ist für Sie als Käufer wertlos und irreführend. Zwar sichert das Unternehmen den Erhalt der Tickets zu, schränkt in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen diese Garantie jedoch erheblich ein. Die Ticketbörse behält sich das Recht vor, Ersatztickets nach eigenem Ermessen auszuwählen. Somit könnte es nach Ansicht der Verbraucherschützer vorkommen, dass Sie nicht die bestellten, sondern Tickets für andere Tage oder andere Plätze bekommen.

Als Kontaktmöglichkeit bietet Viagogo in seinem Impressum lediglich ein Formular mit eingeschränkter Themenauswahl an. Zahlreiche Verbraucher beschweren sich, dass sie so ihre Reklamationen nicht anbringen können


Risiken eines Ticket-Marktplatzes

Kaufen Sie Tickets über Online-Marktplätze wie Viagogo, kann es im Gegensatz zu „echten“ Verkaufsportalen Probleme geben:

  • Der private Verkäufer möchte am Weiterverkauf verdienen. Die Tickets sind damit häufig teurer als der aufgedruckte Preis.
  • Sie haben nicht nur mit dem Veranstalter und dem Plattformbetreiber Viagogo zu tun, sondern auch mit dem privaten Verkäufer. Das kann die Sache im Zweifel komplizierter machen. Auch kann das Ausfallrisiko eines privaten Verkäufers größer und schwerer einschätzbar sein, als z.B. bei gewerblichen Ticketverkaufsplattformen.
  • Bei einem solchen Kauf vom Zweitmarkt kann das Risiko bestehen, dass Sie unbrauchbare personalisierte Tickets erhalten.
  • Verkäufer können bei Viagogo einen sehr kurzfristigen Lieferzeitpunkt wählen. Selbst wenn Sie frühzeitig gekauft haben, kann es dann sein, dass Sie die Tickets erst wenige Tage vor der Veranstaltung erhalten. Verzögert sich dann die Zustellung, können Sie die Veranstaltung im schlimmsten Fall verpassen.

Gibt es Probleme mit einem Anbieter aus dem Ausland, kann das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland helfen. Außerdem behandelt die Ombudsstelle E-Commerce des schweizerischen Konsumentenforums Beschwerden von deutschen Verbrauchern gegen Unternehmen mit Sitz in der Schweiz. Damit ist sie auch für Viagogo zuständig. Auf ihrer Webseite finden Sie einige weiterführende Informationen.


Zusatzkosten schwierig zu erkennen

Viagogo weist Besteller zudem nicht ausreichend darauf hin, dass zu dem Preis für die Tickets noch Buchungs- und Abwicklungskosten sowie die Umsatzsteuer hinzukommen. Damit verstößt das Unternehmen nach Ansicht der Verbraucherschützer gegen den Grundsatz der Preisklarheit.

Auch das Garantieversprechen von Viagogo, sich bei ausbleibender Lieferung um Ersatztickets oder eine Erstattung zu kümmern, halten die Marktwächterexperten der Verbraucherzentrale Bayern für irreführend: Das Unternehmen garantiert den Erhalt der Tickets. Damit wird für Verbraucher der Eindruck verstärkt, es mit einem direkten Ticketverkäufer zu tun zu haben. Tatsächlich beinhaltet diese Garantie jedoch nicht mehr, als dem Käufer gesetzlich sowieso zusteht. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen wird sie zudem noch erheblich eingeschränkt.

Die Verbraucherschützer hatten Viagogo deshalb per Abmahnungsschreiben aufgefordert, seine Dienstleistung als Ticketbörse auf seiner Website deutlich zu machen und die Preise transparent darzustellen. Ebenso sei die Werbung mit der irreführenden „Viagogo-Garantie“ zu unterlassen.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/en/node/13473

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