Start Justiz Insolvenzverfahren Jaffé und die P & R-Insolvenz

Jaffé und die P & R-Insolvenz

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Mit Erstaunen haben viele die Meldung aufgenommen, dass  – nachdem nun weitere Gesellschaften der P & R-Gruppe Insolvenz angemeldet haben – das komplette Verfahren von der Kanzlei Jaffé Rechtsanwälte LLP durchgeführt werden wird. Einer der häufigsten Kommentare dazu von durch uns befragte Anwälte lautete, dass es so eine „Klüngelei“ nur in Bayern gäbe. Anmerken möchten wir hierbei, dass wir keine Mitbewerber der Kanzlei Jaffé befragt haben, sondern Rechtsanwälte diverser Kanzleien, die sich mit Insolvenzverfahren dieser Größenordnung durchaus auskennen.

Prinzipiell muss man festhalten, dass im Vergleich zum INFINUS-Verfahren hier alles mehr im Sinne der Anleger zu verlaufen scheint. Natürlich ist es aber auch nicht unproblematisch, wenn alle Verfahren in einer Kanzlei bearbeitet werden. Hier braucht man noch einen Außenstehenden, der darauf achtet, dass bei Jaffé nicht „untereinander“ Dinge abgesprochen werden, die zwar der Kanzlei nützen, aber für die geschädigten Investoren nicht unbedingt hilfreich sind.

Jaffé wird sich nun jeden Abend in den Keller seiner Kanzlei setzen und sich darüber kaputt lachen, wie gut das alles für ihn funktioniert hat, so äußerte sich sinngemäß ein Rechtsanwalt gegenüber unserer Redaktion. Um also Herrn Jaffé mit seiner Kanzlei nicht schalten und walten zu lassen, wie er will, sollten Geschädigte sich unbedingt an einen erfahrenen Insolvenzanwalt wenden, der dann auch mit viel Fachwissen in mögliche Auseinandersetzungen mit der Kanzlei Jaffé gehen kann.

Damit kann man die Kanzlei hoffentlich auch dazu zwingen, den Vorgang transparent abzuwickeln, damit die Anleger nicht ins Hintertreffen geraten. Bezeichnend ist natürlich schon jetzt, dass die Veröffentlichung der Kanzlei Jaffé zu den neuen Insolvenzen just vor einem Brückentag kommt und die Aufregung über das Münchner Amtsgericht sich dadurch in Grenzen halten wird.

Viele Anlegerschutz-Anwälte raten ja dazu, den Vermittler zu verklagen. Aber überlegen Sie mal: Wenn jeder seinen Vermittler verklagt, wird dieser kaum sämtliche Forderungen bedienen können. Dann haben Sie zusätzlich die Anwaltskosten – der will ja auf jeden Fall sein Geld – am Hals. Zielführender ist es also, dem bestellten Insolvenzverwalter auf die Finger zu schauen.

Darüber haben wir auch mit Rechtsanwalt Scheffler von der Kanzlei Tiefenbacher aus Chemnitz gesprochen. Herrn Scheffler kennen wir aus den Insolvenzverfahren rund um das Unternehmen INFINUS. Auch er zeigte sich erstaunt über die Entscheidung des Münchner Gerichts. Wir werden das Gespräch mit ihm nun dauerhaft fortsetzen, denn Rechtsanwalt Scheffler will sich ebenfalls mit seiner Kanzlei in den Vorgang P & R einbringen. Diese Entscheidung kann man im Sinne der Geschädigten sicherlich nur begrüßen, da Herrn Jaffé hier einen der kompetentesten Insolvenzrechtler auf der Geschädigtenseite gegenübersteht.

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