Start Allgemein Schreiben eines Anlegerschutzanwaltes zum PICAM/Piccor/PICCOX-Fall

Schreiben eines Anlegerschutzanwaltes zum PICAM/Piccor/PICCOX-Fall

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Wir halten den Brief, den ein Anlegerschutzanwalt anlässlich des Falles Piccor AG versendet hat, inhaltlich für bedenklich, denn aus unserer Sicht sind dort einige Dinge enthalten, die man ernsthaft hinterfragen muss und möglicherweise auch nicht so stehen lassen kann. Natürlich unterstützen wir prinzipiell jede Aktivität gerne, die mehr Licht in den gesamten Vorgang PICAM/ Piccor/ PICCOX bringt, aber das muss dann auch sinnvoll und zielführend sein. Bedenkt man, dass der Initiator dieser Aktion Anleger berät, dann kann man nur den Kopf schütteln.Fakt ist jedenfalls, dass es ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft in Berlin gibt. Zumindest die bei dem uns bekannten Gespräch gewesenen Personen wissen auch genau, wer dort alles als Beschuldigter gilt. Gerade ein Rechtsanwalt sollte doch wissen, was dies in der Konsequenz bedeutet. Außer dem „Grußaugust“ wird ein Beschuldigter doch Nichts äußern in solchen Gesprächen. Das wird sicherlich auch der Rat des Rechtsanwaltes sein, der den Beschuldigten vertritt.

Wenn wir davon ausgehen, dass wir es hier in der Tat mit einer „Plaudertasche“ zu tun haben, was glauben Sie, in was für eine Bredouille der gerät gegenüber der ermittelnden Staatsanwaltschaft. Wüsste irgendjemand von den Beschuldigten, wo noch Geld wäre oder wie und von wem es geklaut wurde, dann behält der das für sich – es gibt ja auch noch ein Leben danach – oder nutzt sein Wissen, um andere Beschuldigte dann „in die Pfanne zu hauen“. Dass jemand sein Wissen benutzt, um Anlegern eines bestimmten Anwaltes oder Vermittlers zu helfen, ist sicherlich nicht glaubwürdig.

Natürlich fragen wir uns auch, weshalb der Rechtsanwalt überhaupt an dem Gespräch teilgenommen hat? Vielleicht kann er uns diese Frage selber beantworten. Wir sind jedenfalls der Meinung, dass er sich durch seine Teilnahme als Anlegerschutzanwalt „disqualifiziert“ hat. Erfahren haben wir vom Chef der Interessengemeinschaft zudem, dass der betreffende Rechtsanwalt spontan noch nicht einmal sagen konnte, ob der bei uns abgebildete Brief wirklich aus seiner Kanzlei stammen würde. Er will das wohl bis heute Zeile für Zeile prüfen. Nun, auch das ist kein gutes Zeichen für einen angeblich qualifizierten Anlegerschutzanwalt, denn eigentlich sollte er doch wissen, ob der Brief aus seinem Hause stammt.

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