Start Allgemein Fonds V Plus IV – Werden nun die Liquidatoren verklagt?

Fonds V Plus IV – Werden nun die Liquidatoren verklagt?

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Das Schreiben der Kanzlei von Dr. Thomas Pforr aus Bad Salzungen im Auftrag des Liquidators Rödl & Partner hat nicht nur für Aufregung und Verstimmung bei den Anlegern gesorgt, sondern auch viele Rechtsanwaltskollegen zu Aktivitäten herausgefordert. Wir haben daraufhin ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt gehabt, der am Telefon den Vorschlag unterbreitet hatte, dass jeder vom Liquidator in Anspruch genommene Anleger von sich aus gegen den Liquidator klagen solle.

Mit Hilfe des Instrumentes der „negativen Feststellungsklage“ könne das erfolgen, mit dem Ziel festzustellen, dass der Anspruch in der geforderten Höhe gar nicht besteht. Ich gehe davon aus, so der Rechtsanwalt unserer Redaktion gegenüber, dass die Anleger diese Prozesse alle gewinnen würden. Seiner Meinung nach ist die Forderung des Liquidators „rechtsfehlerhaft“, da die Voraussetzungen für die Forderung gegenüber den Anlegern gar nicht erfüllt sind. Was der Liquidator einfordern kann, ist seine Kosten für die Liquidation. Die muss er aber nachweisen. Da es alleine schon an dem entsprechenden Nachweis fehlt, muss man sogar die Frage stellen dürfen, ob der Liquidator hier nicht in der Haftung steht für die falsche Inanspruchnahme durch die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei.

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