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FMA und „Whistleblower“

Im Jahr 2017 erhielt die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA über ihr „Whistleblowingsystem“ 208 Hinweise über vermutetes Fehlverhalten auf den Finanzmärkten, wovon 158 tatsächlich ihren eigenen Aufsichtsbereich betrafen. Verglichen mit 2016 nahm damit die Zahl der Hinweise um 17,5% zu, gegenüber 2015 ergab das ein Plus von 48,6%. 33 Hinweise hatten keinerlei aufsichtliche Relevanz, die restlichen 17 wurden an die zuständige Behörde weitergeleitet. Diese anonymen Hinweise aus dem Markt sowie den beaufsichtigten Unternehmen haben in 54 Fällen zu aufsichtsrechtlichen Maßnehmen wie Vor-Ort-Prüfungen, behördlichen Einschauen oder Fit&Proper-Tests geführt. Es wurden in der Folge 8 Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet und Strafen in Höhe von zusammen € 154.000 verhängt. Weiters lösten die Hinweise 8 Investorenwarnungen aus und es waren 19 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten. 48,1% der FMA-relevanten Eingaben betrafen unerlaubten Geschäftsbetrieb, 17,7% Fehlverhalten bei Banken, 20% den Bereich Wertpapieraufsicht, 5,7% Geldwäsche, 4,4% Versicherungen und Pensionskassen, 2,5% die Rechnungslegung, der Rest verteilt sich auf diverse andere Aufsichtsfelder.

„Unser Whistleblower-System hat sich zu einer wichtigen Informations- und Erkenntnisquelle der Aufsicht entwickelt“, unterstreicht der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller: „Es ist via Website (www.fma.gv.at) rund um die Uhr, jeden Tag und weltweit erreichbar. Es garantiert dem Hinweisgeber völlige Anonymität, ermöglicht aber gleichzeitig über ein elektronisches Postfach auch eine anonymisierte Kommunikation. Weder uns noch den Strafrechtsbehörden ist es technisch möglich, die Identität eines Hinweisgebers auszuforschen. Jeder kann so anonym auf Missstände oder Fehlverhalten hinweisen, ohne Gefahr zu laufen, persönlich Nachteile zu erleiden.“

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