Start Allgemein Capital Force Ltd. (Option888): BaFin-Verfügung

Capital Force Ltd. (Option888): BaFin-Verfügung

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Ja, diese Frage muss man dann auch an dieser Stelle einmal deutlich stellen dürfen. Solche BaFin-Verfügungen kommen ja nicht „von heute auf morgen“, sondern sind das vorläufige Ende eines Kommunikationsprozesses zwischen dem betroffenen Unternehmen und der BaFin. Möglicherweise also Zeit genug, um noch vorhandene Gelder in Sicherheit zu bringen.

Die BaFin hat der Capital Force Ltd. – allgemein bekannt als „Option888“ – mit Sitz in Apia, Samoa, mit Bescheid vom 21. März 2018 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Finanzkommissionsgeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Die Capital Force Ltd. bewirbt unter www.option888.com unter anderem den Forexhandel sowie den Handel mit Aktien, Indizes und sonstigen Finanzinstrumenten im Sinne von § 1 Absatz 11 Kreditwesengesetz (KWG). Hierdurch betreibt sie das erlaubnispflichtige Finanzkommissionsgeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 4 KWG grenzüberschreitend in der Bundesrepublik Deutschland. Über eine hierfür nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt das Unternehmen nicht.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.

Anm. d. Red.:

Die Schweizerische FINMA warnt schon seit längerem vor diesem Unternehmen, ohne dass dies Auswirkungen gezeigt hätte. Wahrscheinlich wird die Capital Force Ltd. auch jetzt ganz normal weitermachen wie bisher. Und das, obwohl dem sicher schon diverse Schriftwechsel vorausgegangen sind. Aus unserer Sicht muss die BaFin hier als Druckmittel auch die Möglichkeit erhalten, so eine Seite abschalten zu können.

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