Start Allgemein Stärkere Aufsicht der Finanzanlagevermittler geplant

Stärkere Aufsicht der Finanzanlagevermittler geplant

353

Finanzanlagenvermittler sind Dienstleister für die Beratung und Vermittlung von Finanzanlagen. Seit 2013 benötigen Finanzanlagevermittler nach § 34f der
Gewerbeordnung (GewO) eine gewerberechtliche Erlaubnis von der Industrie und Handelskammer (IHK) bzw. einer anerkannten staatlichen Stelle – entweder
von der Kreisverwaltung oder dem Gewerbeamt. Zuvor reichte eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO, die mittlerweile erloschen ist.
Zudem müssen sich Finanzanlagenvermittler nach § 11a GewO unmittelbar nach Aufnahme ihrer Tätigkeit im Vermittlerregister ihrer IHK registrieren lassen. 

Änderungen 2018 geplant – Aufsicht verschärft

Im gemeinsamen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde im Februar 2018 jedoch festgehalten, dass die Aufsicht für Finanzanlagevermittler zukünftig auf
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übertragen werden soll: „Wir werden zur Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen
Finanzaufsicht die Aufsicht über die freien Finanzanlagevermittler schrittweise auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen. Dabei
wollen wir sicherstellen, dass die dadurch bei den Ländern freiwerdenden Aufsichtskapazitäten zur Stärkung der Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzbereich
verwendet werden“ (S. 135: www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2018.pdf).

Zahl der Finanzvermittler sinkt

Seit 2013 haben ca. 3.000 Finanzvermittler aufgegeben, heute sind noch 37.000 Personen beruflich in dem Bereich tätig. Zu Recht fragte daher die FDP-Fraktion im Bundestag in einer kleinen Anfrage, warum die Bundesregierung überhaupt Bedarf an einer Veränderung der Aufsicht sieht und welche Erkenntnisse denn zu angeblichen Schäden vorliegen. Antwort der Bundesregierung: Zu Schäden liegen keine Informationen vor.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein