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Was tun bei Kündigung des Arbeitsvertrages?

Für jeden Arbeitnehmer ist es erst einmal ein Schock, wenn der Arbeitsvertrag gekündigt wird. Was Sie als Betroffener in diesem Falle tun sollten, hat Rechtsanwalt Thomas Unrath zusammengestellt: 

1. Kündigungsschutzklage

Binnen 3 Wochen muss gegen die Kündigung mittels Kündigungsschutzklage vorgegangen werden. Und die Klage muss fristgemäß beim Arbeitsgericht eingegangen sein!

2. Klagefrist 3 Wochen

Diese Dreiwochen-Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung. Eine nachträgliche Zulassung der Klage ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich und sollte nicht riskiert werden.

3. Zuständiges Arbeitsgericht

Die Kündigungsschutzklage muss bei dem am Arbeitsort zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.

4. Ist die Kündigung rechtswidrig?

Die vom Vertretungsberechtigten des Arbeitgebers unterschriebene Kündigung – also zwingend Schriftform – muss dem Arbeitnehmer im Original zugehen. Mündlich, per E-Mail oder per Telefax reicht nicht.

Wurde, soweit vorhanden, der Betriebsrat korrekt beteiligt?

Wurde eine korrekte Sozialauswahl durchgeführt?

Gibt es keinen Alternativarbeitsplatz?

Treffen die genannten Kündigungsgründe zu (es gibt die verhaltensbedingte, die personenbedingte und die betriebsbedingte Kündigung)? Ist vorher eine Abmahnung erfolgt?

Wurde die Kündigungsfrist eingehalten? Eine fristlose Kündigung ist nur bei extrem schweren Verfehlungen des Arbeitnehmers möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Kenntnis des Arbeitgebers erfolgen.

Besteht eventuell ein Sonderkündigungsschutz von bestimmten Arbeitnehmergruppen (schwanger, Betriebsrat, Elternzeit, Datenschutzbeauftragter, schwerbehindert)?

5. Sofort zur Agentur für Arbeit, wenn Kündigung erhalten

Um Nachteile bei der Gewährung des Arbeitslosengelds (ALG 1) zu vermeiden (Sperrzeit), sollte man sich möglichst sofort, spätestens aber 3 Tage nach Erhalt der Kündigung bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden.

6. Anwaltliche Vertretung oder zumindest Beratung empfehlenswert

Zwar müssen Sie vor dem Arbeitsgericht nicht unbedingt anwaltlich vertreten sein und Anwaltskosten sind auch nicht erstattungsfähig (aber eventuell Prozesskostenhilfe!), aber Sie sollten sich besser anwaltlich vertreten oder zumindest beraten lassen, um alle Ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Möglicherweise kann dann eine Weiterbeschäftigung oder zumindest hohe Abfindung erwirkt werden. Außerdem sind oft noch Lohnansprüche, Urlaubsansprüche oder Urlaubsabgeltungsansprüche offen und auch ein optimales Arbeitszeugnis ist wichtig.

Sollten Sie also eine Kündigung Ihres Arbeitsvertrags erhalten haben, stehe ich Ihnen jederzeit sofort zur Verfügung. Bitte nehmen Sie am besten per E-Mail oder Telefon – im Notfall auch über Handy – Kontakt auf. Dann können wir alles in Ruhe besprechen und die weitere Strategie und auch die anfallenden Kosten abstimmen, entweder online und per Telefon oder aber im persönlichen Gespräch – ganz wie Sie es wünschen.

Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/kuendigung-des-arbeitsvertrags_129793.html

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