Start Allgemein PrismaLife AG – Rückabwicklungen der Rentenversicherungen

PrismaLife AG – Rückabwicklungen der Rentenversicherungen

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In den vergangenen Jahren haben bereits zahlreiche Instanzgerichte die PrismaLife AG zur Rückabwicklung von zwischen 2001 und 2007 vermittelten Rentenversicherungen verurteilt. Aktuell hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die Gelegenheit, sich hierzu zu positionieren.

In den Vorinstanzen wurde der Kläger erfolgreich durch die Anwaltskanzlei Arnold vertreten. So hatte das Oberlandesgericht Koblenz dem Kläger einen Betrag von insgesamt 42.718,20 EUR (zzgl. Zinsen und Kosten) zugesprochen, obwohl der Rückkaufswert lediglich etwa 13.100,00 EUR betragen hätte. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen. Hiergegen wandte sich die PrismaLife AG. Aber der BGH hat die Beschwerde der PrismaLife AG mit Beschluss vom 06.12.2017 zurückgewiesen.Rechtsanwalt Stefan Schöne von der Anwaltskanzlei Arnold hierzu:

„Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist für Kunden erfreulich und in der Sache gerechtfertigt.

Wir haben über Jahre bereits zahlreiche Urteile gegen die PrismaLife AG erstreiten können. PrismaLife-Kunden haben hier regelmäßig sehr gute Chancen, deutlich über den Rückkaufswert hinausgehende Zahlungen und sogenannte Nutzungen zu erhalten. Dies kommt selbst dann in Betracht, wenn der Versicherungsvertrag längst gekündigt ist.

Entscheidend ist auch, ob die Ansprüche der Kunden rechtssicher berechnet werden können. Hier liegt eine entscheidende Stärke der Anwaltskanzlei Arnold, deren Berechnung für die genaue Höhe der Nutzungsersatzansprüche auch vor verschiedenen Oberlandesgerichten (z. B. OLG Koblenz und OLG Dresden) Bestand hatte.

Viele Kanzleien sind oft gar nicht in der Lage, solche komplexen Berechnungen der Rückforderungsansprüche ihrer Mandanten anzustellen. Den Kunden entgeht damit bares Geld.“

Da teilweise unterschiedliche Sachverhalte und komplexe Bedingungswerke der PrismaLife AG zurunde liegen, sollten betroffene Anleger ihre Chancen und Möglichkeiten individuell durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei prüfen lassen.

Dies gilt auch für ab 2008 geschlossene Nettopolicen der PrismaLife AG. Die Anwaltskanzlei Arnold, mit Büros in Dresden und Berlin, ist seit vielen Jahren auf das Anlegerschutzrecht spezialisiert und kann auf die Erfahrung aus einer Vielzahl von Referenzfällen zurückgreifen.

Quelle: Rechtsanwaltskanzlei Arnold/Dresden

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