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Schweizerische Crowdfunding-Firma Crowdli AG

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User haben uns auf die Werbung der schweizerischen Crowdli AG bei Google AdWords aufmerksam gemacht, die pro Klick natürlich Geld kostet. Wir haben uns daraufhin einmal das Impressum und den entsprechenden Eintrag im Schweizer Unternehmensregister angeschaut. Dieser gibt als Information folgendes her:

„Eingetragen am 19. August 2016

Die Gesellschaft bezweckt die Zusammenführung von Käufern und Verkäufern von materiellen und immateriellen Anlage- und Konsumgütern sowie Finanzanlagen und Finanzierungen mittels mehrerer internetbasierten Plattformen. Die Gesellschaft bezweckt ausserdem die Strukturierung, den Erwerb, die Erstellung und Erneuerung, das Halten, Verwalten, Vermitteln, Belasten und Veräussern von Grundeigentum in der Schweiz und im Ausland sowie das Erbringen von Dienstleistungen aller Art im Zusammenhang mit Immobilien.
Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.“
Zudem kann man sich das Beziehungsgeflecht zu anderen Firmen anzeigen lassen, wobei man hier schon mal die Übersicht verlieren kann.
Während man im Impressum bei deutscher Crowdfunding-/ Crowdinvestingunternehmen grundsätzlich einen Hinweis auf die vorliegenden Genehmigungen findet, fehlt uns das im Impressum der Crowdli AG völlig. Ob man nur vergessen hat, diese im Impressum einzutragen oder ob man meint, diese nicht benötigen zu müssen, werden wir bei der Crowdli AG anfragen und zusätzlich natürlich auch bei der FINMA und der BaFin.
Interessant ist auch, dass man hier die Abwicklung über eine Anwaltskanzlei anbietet und – man höre und staune – quartalsweise Zinszahlungen! Respekt kann man da nur sagen, wenn das dann auch so umgesetzt wird.

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