Start Verbraucherschutz Forexverein – Verein?

Forexverein – Verein?

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Sehr geehrter Herr Siegfried Schröter aus Aue/ Sachsen vom „Forexverein“,

wir haben uns mal Ihr Impressum angeschaut und uns daraufhin die Frage gestellt, welche „Erlaubnis nach §34c“ Sie denn besitzen? Meinen Sie die Gewerbeordnung? Und wenn ja, bei welcher Behörde sind Sie damit registriert? Wobei uns trotzdem nicht so richtig klar ist, was Sie damit in der Seite wollen, denn offiziell nennen Sie sich doch Verein oder lese ich das falsch, Herr Schröter? Allerdings sind Sie damit nicht im Vereinsregister zu finden…

Dabei würden wir gerne einmal Ihre Satzung lesen, erfahren, wo der Verein seinen genauen Sitz hat und welche Personen denn da noch so im Vorstand sind. Vielleicht bessern Sie da ja mal nach.

Irgendwie kann man, wenn man sich den Inhalt Ihrer Seiten einmal anschaut, zu der Einschätzung kommen, dass Sie hier Werbung für Finanzgeschäfte machen bzw. die vielleicht dann sogar selber ausführen. Dafür könnte dann aber ein §34c der GeWO nicht ausreichend sein, sondern es wäre eventuell ein §34f GeWO erforderlich. Vielleicht haben Sie die aber ja auch? Also, bevor wir da mal genauer nachhaken, passen Sie doch bitte selber Ihr Impressum an, damit da keine Missverständnisse mehr aufkommen.

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