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Hannover Leasing 193

HANNOVER LEASING firmiert unter der eigenen Einschätzung von Kompetenz durch Erfahrung. Dieser führende Anbieter von Immobilienbeteiligungen in Deutschland hat Anleger falsch geführt.

In einer „wichtigen Mitteilung“ vom Juni 2017 werden die Anleger des Fonds HL Nr. 193 mit seinen Wachstumswerten Europa III über die zur CORESTATE Capital Group gehörende HANNOVER LEASING Unternehmensgruppe informiert. Strukturierte Finanzierungen sowie Immobilienbeteiligungen für private und institutionelle Investoren werden vorgestellt, angeboten und vermittelt.

Einen Schwerpunkt bilden Geschlossene Fonds für Privatanleger – seit Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) im Juli 2013 „geschlossene Publikums-AIF“ genannt. Mit ihrer Tochtergesellschaft HANNOVER LEASING Investment GmbH verfügt die Unternehmensgruppe über sämtliche Voraussetzungen, um ihr Geschäft einschließlich der Funktion einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) gemäß den Vorschriften des KAGB zu betreiben.

  1. Zuordnung der Immobilienbeteiligungen als GmbH & Co. KG, früher „Fonds“ genannt

Hannover Leasing konzentriert sich auf die Asset-Klassen Immobilienbeteiligunge im In- und Ausland sowie Flugzeuge. Darüber hinaus ist die Unternehmensgruppe im Rahmen von Public Private Partnerships (PPP) zur Realisierung von Hochbauprojekten in Deutschland aktiv. Über mehr als 30 Jahre wurden etwa 70.000 private und institutionelle Anleger mit 10,2 Milliarden Euro Eigenkapital in mehr als 200 geschlossenen Beteiligungen angeworben. Die Kapitalanlage des Fonds HF 193 richtete sich ausweislich des Emissionsprospektes gemäß S. 12 an die „Zielgruppe“, zu denen „wirtschaftlich erfahrene Anleger, die (…) bereit und wirtschaftlich in der Lage sind, einen teilweisen oder vollständigen Verlust der Kommanditeinlage zzgl. Agio hinzunehmen“ – gehören.

Bei dem Fonds HF 193 wurden bei den Wachstumswerten Baumängel, Stellplätze ohne Baugenehmigung, auslaufende Mietverträge und der sinkende Wert der Fondsimmobilie festgestellt. Rein rechtlich gesehen handelt es sich bei dieser Kapitalanlage um ein sehr komplexes Konstrukt mit mehreren „Untergesellschaften“. Letztlich hält eine KOWAC S.C. Objektgesellschaft mit Sitz in Luxemburg das Objekt im Eigentum. Die 10.000 überwiegend sicherheitsorientierten Privatanleger, die im Jahre 2009 dort investiert haben, kommen nicht zur Ruhe. Auszahlungen von sechs Prozent pro Jahr waren die Verkaufsargumente der Verkäufer von Sparkassen und der Commerzbank. Die Entwicklung des Fonds ist jedoch weit hinter den ursprünglichen Prognosen zurück geblieben. Von Stabilität, hohem Wachstumspotential und in Bezug auf die Substanz ist nichts zu erkennen.

2. Problemstellung der Anlage

Von Anfang an litt der Fonds wie andere Immobilienbeteiligungen unter Baumängeln und Mietrückständen des Generalmieters, geringer Mietauslastung. 550 KFZ-Stellplätze waren ohne Genehmigung ausgewiesen worden.

Die baurechtliche Genehmigung der Stellplätze wurde vom Verwaltungsgerichtshof in Luxemburg versagt. Eine Nutzungsuntersagung oder eine Verpflichtung zum Rückbau der nicht genehmigten Stellplätze kann nicht ausgeschlossen werden. Da die Banken die Stellplatzproblematik als wertbeeinflussendes Kriterium angesehen haben, wurde die Auszahlung der Ausschüttungen verweigert. Die Generalmiet- und Mietverträge bestimmen den Verkehrswert der Fondsimmobilie. Die Banken können jährlich ein Marktwertgutachten der Immobilie fordern. Im März 2016 wurden 355,5 Mio. Euro, im November 2008 laut Gutachten noch 457 Mio. Euro ermittelt. Hinzu kommen die negativen Urteile, die Beratungs- und Prospektfehler aufzeigen:

Die Commerzbank wurde zum Schadensersatz und zur vollständigen Rückabwicklung der Beteiligungen am Hannover Leasing Fonds 193 verurteilt. Eine Anlegergemeinschaft unterstützt Anleger, die ihre Rechte geltend machen wollen.

3. Rechtliche und wirtschaftliche Beurteilungen

Ein Blick in die Bilanzen zeigt die verbundenen Fondsgesellschaften der HANNOVER LEASING. Die Wachstumswerte Europa III GmbH & Co. KG ist auf der Ebene der Kowac Objektgesellschaft bürgerlichen Rechts S. C. ausgewiesen worden. Diese ist die Eigentümerin der Fondsimmobilie mit Millionenverlusten. Diese lassen sich über die vorliegenden Bilanzen nicht erklären. Im Mai 2016 wurden Rechenschaftsberichte für das Wirtschaftsjahr 2014 angekündigt. Das Geschäftsjahr 2015 bleibt noch ein Geheimnis. Das wäre nicht außergewöhnlich, wenn der Immobilienfonds „HL 193“ aktuell durchschaubar wäre.

Ausschüttungen wurden verspätet oder nicht gemäß Prospektangaben gezahlt. Anleger sollten bedenken, dass Rückforderungen bereits gezahlter Ausschüttungen möglich sind, wenn diese nicht aus realisierten Gewinnen gezahlt wurden. Das wird im Ernstfall kaum verhindert werden. Prospektfehler der Fondsinitiatoren nutzen Anleger, um Klagen auf Rückabwicklung ihrer Beteiligung zu erheben. Die Entscheidungen der Gerichte in vier deutschen Großstädten und in der Folge durch übergeordnete Instanzen bleiben abzuwarten. Ermittlungen von Staatsanwaltschaften gegen einige Initiatoren führten zur Durchsuchung von deren Geschäftsräumen.

4. Konsequenzen für die Handlungen von Anlegern

Immobilienfondsbeteiligungen bleiben hoch spekulative Anlagen mit unternehmerischen Risiken, die das Totalverlustrisiko und Insolvenz einschließen. Anleger mit dem Anlageziel „Altersvorsorge“ sollten geschlossene Immobilienbeteiligungen gemäß Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs generell meiden. Institute hätten diese von vornherein empfehlen dürfen. Anleger des hier beschriebenen Fonds der HANNOVER LEASING, der sich aktuell nur GmbH & Co. KG (HL 193) nennen darf, sollten sich an ihre damaligen Beratungen erinnern. Sind sie anleger-und objektgerecht beraten worden? In anderen Fällen haben sie gemäß BGH Anspruch auf Schadenersatz. Nach Rückübertragung ihres Fondsanteils erhalten die Anleger ihre geleisteten Einzahlungen zurück, wenn dafür noch Kapital vorhanden ist oder externe Berater bzw. Bankinstitute haften.

Die Anleger sollten schnell handeln und ihre Ansprüche prüfen lassen. Oft wurden von den Bankinstituten die Risiken des Fonds (heute: KG) durch vergleichende Betrachtung mit Aktien verharmlost. Wenn der Prospekt erst am Tag der Beratung übergeben wurde, wird dies von Gerichten als verspätet angesehen.

5. Fazit

Für die Banken muss erkennbar sein, dass an Immobilienbeteiligungen Interessierte den Prospekt nicht vor der Zeichnung der Beteiligung lesen konnten. Anleger sollten sich von einem Anwalt ihrer Wahl beraten lassen, ggf. Mitglied einer der Interessengemeinschaften werden und Informationen einholen bevor sie sich „in Rechtsmittel stürzen“, die am Ende weitere Kosten generieren. Eine Rechtsschutzversicherung kann hilfreich sein, wenn vor rechtlichem Vorgehen Deckungszusage eingeholt wird.

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