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Informationen zu PICAM-/PICCOR und Schadensersatz

Am 05.02.2018 haben die Ermittlungsbehörden zugeschlagen. Haussuchungen in den Firmen des PICAM Unternehmensverbundes haben stattgefunden. Die Betriebsstätten der PICCOR, der Varian, der Varian DC in der Schweiz sowie der PICAM-Zentrale in Berlin wurden durchsucht. An der Razzia waren deutsche und schweizerische Behörden beteiligt. Damit hat das PICAM-/PICCOR-Geschäftsmodell ein schnelles Ende gefunden.

PICAM: Wie können Anleger ihr Geld zurückerhalten?

Aus gesicherter Quelle ist bekannt, dass auf dem Konto einer Münchener Bank ein Millionenbetrag vorhanden ist, der hoffentlich durch die Razzia gesichert wurde. Ob weitere Vermögenswerte bei PICAM vorhanden sind, ist nach dem bisherigen Ermittlungsstand mehr als fraglich. Der Schaden für die Anleger der PICAM/ PICCOR wird bislang auf knapp 90 Millionen Euro geschätzt.

PICAM Insolvenz: Anlegern droht Rückforderung von Scheingewinnen

Aber Anleger der PICAM sollten nicht auf eine Lösung durch das Insolvenzverfahren hoffen. Geld zurück wird es nicht geben. Im Gegenteil – denkbar ist, dass Anleger der PICAM, die in der Vergangenheit Ausschüttungen erhalten haben, dadurch in richtige Probleme geraten könnten. Wenn es sich bei PICAM/PICCOR um Scheingewinne handelt, wie es die Ermittlungen nahelegen, droht die Rückforderung dieser Ausschüttungen durch den Insolvenzverwalter.

PICAM: Wer haftet den Anlegern auf Schadensersatz?

Haftungsansprüche wird es aber gegen die rund 30 Vertriebspartner der PICAM in ganz Deutschland geben. Diese hätten anhand der Unterlagen unschwer erkennen können, dass das PICAM-Geschäftsmodell unschlüssige und oft vage Vermutungen äußert. Allein die Antragsunterlagen der PICAM sind gespickt mit inhaltslosen Phrasen und Begriffen, die ein Anlageberater hätte hinterfragen müssen. Das ist auch den Vertrieben und Anlageberatern bekannt. Dem Vernehmen nach bereiten sich die Anlageberater schon auf den „Abwehrkampf“ vor. Sie haben einen der bekanntesten Vermittler-Anwälte in Deutschland zu Rate gezogen.

PICAM: Werden Vermittler Interessengemeinschaft gründen?

Anleger der PICAM/PICCOR sollten sich dessen wohl bewusst sein. In der Vergangenheit ist in vergleichbaren Situationen oft die Initiative zur Beauftragung eines Anwaltes zur Begrenzung des Schadens von Seiten der Vermittler ausgegangen.

Oft kommt es auch zur Gründung von Interessengemeinschaften, die von den Vermittlern und Vertrieben initiiert sind. Aber Achtung – ein solches Konzept dient eher als Blitzableiter. Die Einschaltung des Vermittler-Anwaltes soll eher dazu dienen, von dem eigentlich haftenden Vermittler abzulenken. Nach dem Motto: „Haltet den Dieb“, wird dann der Fokus auf die Verantwortlichen innerhalb der PICAM-Gruppe gelenkt. Hier steht allerdings zu befürchten, dass bei denen wohl bald nichts mehr zu holen sein könnte.

Quelle: Rechtsanwalt Jochen Resch

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