Start Allgemein PICCOR AG und die Beauftragung eines RA

PICCOR AG und die Beauftragung eines RA

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Derzeit erhalten wir jeden Tag neue Nachrichten in dem Vorgang, darunter natürlich auch von Anwaltskanzleien, die vorrangig auf der Suche nach Mandanten sind. Das ist völlig legitim, aber man muss sich dabei auch die Frage stellen, was das im Moment überhaupt bringen kann, außer dass man für das Honorar des Rechtsanwaltes erneut in die Geldbörse greifen muss.

Hierzu erreichte uns nachfolgende Mail eines Geschädigten:

„Ich möchte Sie über die weitere Initiative eines Vermittlers informieren, der für seine Kunden bei der Anwaltskanzlei Witt in Heidelberg ein Angebot vorerst zur außergerichtlichen Vertretung erstellen lassen hat (<1000.- EUR). Diese würden zuerst außergerichtlich gegen Piccor und Piccox vorgehen, erst bei weiteren Schritten würde dann nach Aufwand und 1,5 Geschäftsgebühr aus dem Streitwert abgerechnet, für mich momentan nicht einschätzbar was da am Ende an Kosten zusammen kommt. Nichtsdestotrotz stellt sich für mich immer noch die Frage, was für die Anleger die besten nächsten Schritte sind?

Müssen wir noch irgendwo Anzeige erstatten? Abwarten oder doch gleich einen Anwalt beauftragen um nicht zu spät zu sein, angeblich ist es in Deutschland so, wer zuerst kommt malt zuerst?“

Das was hier angeboten wird, bringt aus meiner Sicht derzeit gar nichts, denn zunächst einmal muss geklärt werden, ob überhaupt noch Geld vorhanden ist. Was nützt Ihnen ein großer Prozesserfolg, der in der Schweiz natürlich teuer erkauft ist, wenn Sie sich mit dem Titel dann nur die Wände Ihrer Wohnung tapezieren können?

Dem Rechtsanwalt wird das egal sein, denn der bekommt sein Honorar immer. Ähnliches gilt doch für das Unternehmen Piccox. Aus meiner Sicht ist zu befürchten, dass dort nur noch wenig Vermögen vorhanden sein könnte. Zumindest haben das erste Recherchen ergeben, die wir durchführten. Einer, der sicherlich genau weiß, welches Vermögen noch vorhanden ist, ist Thomas Entzeroth. Weitere Personen, die hier ebenfalls im Bilde sein könnten, sind Peter Züllig aus Zug und der Berliner Wirtschaftsprüfer Manfred Eschenbach.

Das sind interessante Ansatzpunkte, die man aus unserer Sicht juristisch angehen könnte und muss. Den oben skizzierten Weg der Kanzlei Witt aus Heidelberg halten wir nicht für zielführend, nur für teuer.

Erteilen Sie einem Rechtsanwalt ein Mandat, dann sehen wir die Kosten hier bei rund 10% ihres angelegten Kapitals plus möglicher Gerichtskosten, plus weiterer Kosten für einen Korrespondenzanwalt in einem anderen Land, plus Gerichtsgebühren. Verlieren Sie den Prozess, müssen sie Ihre Anwaltskosten verdoppeln. Das dürfte dann die Kostenwahrheit sein, egal bei welchem Anwalt Sie das in Auftrag geben.

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