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König & Cie. Vierte Dach Investment GmbH & Co. KG – Fehlbetrag hat sich nicht verändert
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König & Cie. Vierte Dach Investment GmbH & Co. KG – Fehlbetrag hat sich nicht verändert

Der sechsstellige nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteil von Kommanditisten hat sich innerhalb eines Jahres nicht verändert. Überhaupt scheint wenig passiert zu sein bei der Gesellschaft…

König & Cie. Vierte Dach Investment GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 1.414.047,79 1.429.847,79
I. Finanzanlagen 1.414.047,79 1.429.847,79
B. Umlaufvermögen 112.837,86 121.996,67
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 7,40 7,40
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 112.830,46 121.989,27
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.276,37 5.261,96
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 15.461,95 15.461,95
I. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 15.461,95 15.461,95
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.547.623,97 1.572.568,37

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 1.521.333,97 1.547.114,99
I. Kapitalanteile 1.521.333,97 1.547.114,99
1. Kapitalanteile der Kommanditisten 1.521.333,97 1.547.114,99
B. Rückstellungen 26.290,00 22.395,00
C. Verbindlichkeiten 0,00 3.058,38
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.547.623,97 1.572.568,37

Anhang für das Geschäftsjahr 2016

König & Cie. Vierte Dach Investment GmbH & Co. KG, Hamburg

1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Firma: König & Cie. Vierte Dach Investment GmbH & Co. KG

Sitz: Hamburg

Registergericht: Amtsgericht Hamburg

Registernummer: HRA 104771

2. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 der König & Cie. Vierte Dach Investment GmbH & Co. KG, Hamburg, wird nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB aufgestellt. Die Vorschriften des Bilanzrichtlinieumsetzungsgesetzes (BilRUG) wurden erstmalig angewandt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Personenhandelsgesellschaft gemäß § 264a Abs. 1 HGB unter Berücksichtigung von § 267a Abs. 3 Nr. 3 HGB auf.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Von den Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 274a, § 276 und § 288 HGB wird teilweise Gebrauch gemacht. Auf die Erstellung des Lageberichtes wird unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet. Die Gesellschaft beabsichtigt, von den Erleichterungen des § 326 HGB bei der Offenlegung Gebrauch zu machen.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten einschließlich 5% Agio und gegebenenfalls vermindert um erhaltene Kapitalrückzahlungen (sog. Liquiditätsausschüttungen) bilanziert. Liegen dauerhafte Wertminderungen vor, wird eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist (Erfüllungsbetrag einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen). Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

4. Angaben zur Bilanz

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten hatten im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

 

Hamburg, 23. November 2017

gez. Jens Mahnke

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2016 – 31.12.2016

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegen Gesellschafter beträgt 7,40 EUR.

1.1.2015 – 31.12.2015

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegen Gesellschafter beträgt 7,40 EUR.

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