Start Allgemein Außerordentliche Hauptversammlung der DNick Holding plc

Außerordentliche Hauptversammlung der DNick Holding plc

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DNick Holding plc

MITTEILUNG AN DIE AKTIONÄRE


Hiermit wird zur außerordentlichen Hauptversammlung der DNick Holding plc (die „Gesellschaft„) am 30. Januar 2018 um 9:00 Uhr (Ortszeit London) bei Ashurst LLP, Broadwalk House, 5 Appold Street, London EC2A 2HA, United Kingdom mit folgender Tagesordnung eingeladen. Die Beschlussfassungen zu TOP 1 und TOP 2 werden als besondere Beschlussfassungen vorgeschlagen.

1.

Rechtsformwechsel in eine Private Limited Company

Zustimmung zum Rechtsformwechsel der Gesellschaft gemäß § 97 des Companies Act 2006 in eine Private Limited Company unter dem Namen DNick Holding Limited.

(Beschlussfassung zu TOP 1.)

2.

Satzungsänderung

Mit Wirkung ab und bedingt auf den Rechtsformwechsel der Gesellschaft als Private Limited Company gemäß TOP 1, werden die Regelungen in dem für die Hauptversammlung erstellten Dokument, welches zu Identifikationszwecken vom Vorsitzenden der Hauptversammlung unterzeichnet wurde, als Satzung der Gesellschaft angenommen und die bestehende Satzung wird aufgehoben und entsprechend ersetzt.

(Beschlussfassung zu TOP 2.)

AUF ANORDNUNG DES BOARD OF DIRECTORS

Dr. Jürgen E. Platt

DNick Holding plc
27/28 Eastcastle Street
London
W1W 8DH
12. Januar 2018

Wichtige Hinweise

1.

Die Gesellschaft legt fest, dass eine Person für das Recht zur Teilnahme und Stimmabgabe bei der außerordentlichen Hauptversammlung (und auch zur Feststellung, wie viele Stimmen eine zur Teilnahme und Stimmabgabe berechtigte Person abgeben kann) zum Geschäftsschluss (Frankfurter Zeit) am 12. Januar 2018 im Verzeichnis der Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sein muss. Änderungen der Einträge im Verzeichnis der Aktionäre nach diesem Zeitpunkt werden für die Festlegung der Rechte einer Person zur Teilnahme oder Stimmabgabe bei der Versammlung nicht berücksichtigt.

2.

Nur Aktionäre oder von diesen ordnungsgemäß Bevollmächtigte sind zur Teilnahme und Stimmabgabe bei dieser außerordentlichen Hauptversammlung berechtigt. Ein Aktionär ist berechtigt, eine andere Person als seinen Bevollmächtigten zu benennen, der ihn im Hinblick auf das Teilnahme-, Rede- und Stimmrecht bei der außerordentlichen Hauptversammlung vertritt. Ein Aktionär kann mehr als einen Bevollmächtigten in Bezug auf die außerordentliche Hauptversammlung bestellen, vorausgesetzt, dass jeder Bevollmächtigte zur Wahrnehmung der mit einer anderen Aktie oder anderen Aktien des Aktionärs verbundenen Rechte bestellt wurde. Der Bevollmächtigte muss kein Aktionär der Gesellschaft sein. Das Ausfüllen eines Weisungs- und Vollmachtformulars wird einen Aktionär nicht daran hindern, an der außerordentlichen Hauptversammlung persönlich teilzunehmen und abzustimmen.

3.

Die Inhaber von Clearstream-Interests (Wertpapier-Kennnummer (WKN) A0D9R7, (ISIN) GB00B06ZX541), die am 12. Januar 2018 im Verzeichnis der Inhaber von Clearstream-Interests der Gesellschaft eingetragen sind, sind berechtigt eine Abstimmungsanweisung zu erteilen oder Vollmachtserteilung zu verlangen (mittels eines Weisungs- und Vollmachtsformulars, zu erhalten über ihre jeweilige depotführende Bank oder die Website der Gesellschaft). Um wirksam zu sein, muss das Weisungs- und Vollmachtsformular so ausgefüllt und zurückgesendet werden, dass sie Ihrer depotführenden Bank bis Geschäftsschluss am 25. Januar 2018 zugeht.

4.

Jede Gesellschaft, die Aktionär ist, kann einen oder mehrere Vertreter des Unternehmens benennen, die ihre gesamten Befugnisse als Aktionär für sie ausüben können, vorausgesetzt dies erfolgt nicht in Bezug auf dieselben Aktien.

5.

Dieser Mitteilung ist der Vorschlag für die geänderte Satzung beigefügt, welche alle Änderungen der bestehenden Satzungsregelungen aufzeigen. Die vorgeschlagene geänderte Satzung wird am Ort der außerordentlichen Hauptversammlung mindestens 15 Minuten vor und während der Versammlung zur Ansicht bereitstehen.

6.

Mit Stand vom 12. Januar 2018 besteht das ausgegebene Kapital der Gesellschaft aus 5.671.318 Aktien, wovon jede Aktie eine Stimme besitzt. Die Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Gesellschaft beträgt daher an diesem Tag 5.671.318.

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