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UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG

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„Allerdings sind die Unternehmen durch die kontinuierlich sinkende Einspeisevergütung für Strom aus Erneuerbaren Energien bzw. die angedachten Ausschreibungsverfahren einem zunehmenden Druck zur Effizienzsteigerung und Kostensenkung ausgesetzt. Zudem ist der Wettbewerb im Bereich der Erneuerbaren Energien lebhaft.“ So stimmt man die Anleger in der jetzt aktuell veröffentlichten Bilanz des Unternehmens auf negative Ergebnisse ein. Aus unserer Sicht hat die Gesellschaft bis zum heutigen Tag noch keinen Nachweis erbracht, dass man das Geschäft erfolgreich beherrscht…

UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG

Roth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 14.01.2016 bis zum 31.12.2016

Lagebericht

Grundlagen des Unternehmens

Die UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG (nachfolgend „Gesellschaft“ oder auch „Unternehmen“ genannt) wurde am 14.01.2016 auf unbestimmte Zeit gegründet und am 20.01.2016 in das Handelsregister des Amtsgericht Nürnberg unter der Nummer HRA 17487 eingetragen.

Die wichtigste Geschäftstätigkeit der UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG ist die gewinnbringende Verwaltung eigenen Vermögens durch Investition (Erwerb, Planung, Bau, Betrieb und Verkauf) in Erneuerbare-Energien-Projekte, Wärmenetze und energiesparende Immobilien, entweder direkt oder über Tochtergesellschaften.

Zur Finanzierung dieser Investitionen emittierte die Gesellschaft in 2016 unbesicherte Nachrangdarlehen mit einem Volumen von 11,3 Mio. Euro mit qualifiziertem Rangrücktritt in Form einer Vermögensanlage gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Mit Bescheid vom 10.06.2016 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Verkaufsprospekt für ein Emissionsvolumen von 15 Mio. Euro gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 VermAnlG gebilligt. Am 26.10.2016 wurde die Emission vorzeitig beendet.

Die UDI Beratungsgesellschaft mbH wurde von der Gesellschaft mit dem Vertrieb dieser Emission und der Verwaltung der Anleger beauftragt.

Über die Verwendung der eingeworbenen Nachrangdarlehen für Investitionen entscheidet jeweils die Geschäftsführung der UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG auf Basis einer Prüfung der Wirtschaftlichkeit sowie der im Prospekt aufgeführten Qualitätskriterien für Projekte durch das Risikomanagement der UDI-Gruppe.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

In 2016 lieferten nach Angaben des Umweltbundesamtes erneuerbare Energien insgesamt 386 Terawattstunden, davon 49% Strom, 44% Wärme und 8% Biokraftstoffe. Der Anteil der erneuerbaren Energien im jeweiligen Bereich lag bei Strom bei 31.7% (+0,2% ggü. Vorjahr), bei Wärme bei 13,4% (-0,1%) und bei Biokraftstoffen bei 5,1% (-0,1%).

Die Geschäftsaussichten für die Errichtung und den Betrieb von Energieerzeugungsanlagen auf Basis Erneuerbarer Energien sind in Deutschland wie im EU Ausland nach wie vor gut. Hierfür sorgen zum einen die politischen Zielvorgaben der EU und der einzelnen Nationalstaaten zur Erreichung von Klimaschutzzielen, die durch die finanzielle Förderung des Ausbaus und der Nutzung der Erneuerbaren Energien (z. B. in Deutschland durch das EEG) erreicht werden sollen.

Hierdurch wird die Vergütung für den produzierten Strom und damit ein großer Teil der Einnahmen der Projektgesellschaften über eine bestimmte Laufzeit (in Deutschland 20 Jahre) festgelegt. Zum anderen sind noch immer ausreichend Standorte für die Errichtung und den Betrieb von Energieerzeugungsanlagen vorhanden. Zudem schreitet die technische Entwicklung der Energieerzeugungsanlagen voran, die zu immer zuverlässigeren und weniger wartungsanfälligen Anlagen führt.

Auch für Wärmenetze sind die Geschäftsaussichten positiv, wenn die Wärme, wie im Rahmen dieser Vermögensanlage geplant, aus der Abwärme gewonnen wird, die z. B. bei der Verstromung von Biogas oder von Holzpellets entsteht. Wegen der durch die Nutzung der Abwärme erreichten hohen Energieeffizienz wird diese sogenannte Kraft-Wärme-Kopplung durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und durch Tilgungszuschüsse der KfW staatlich gefördert. Da bei vielen Biogasanlagen die bei der Verstromung entstehende Wärme momentan ungenutzt verpufft, bestehen für die Errichtung von Wärmenetzen an vielen Standorten gute Geschäftsaussichten. Hinzu kommt, dass die Wärme an Wärmekunden wegen der staatlichen Förderung zu günstigen Preisen abgegeben werden kann, sodass auch auf der Abnehmerseite eine große Nachfrage besteht.

Gut sind auch die Geschäftsaussichten für energiesparende Immobilien zu bewerten. Zwar fehlt hier noch eine staatliche Förderung, wie in den beiden anderen oben genannten Sparten. Da moderne energiesparende Immobilien jedoch nicht nur wenig Energie verbrauchen, sondern zusätzlich – etwa durch die Nutzung von Erdwärme oder über Photovoltaikanlagen – selber Energie erzeugen, die dann zum Eigenverbrauch genutzt werden kann, sind die Gebäude wegen der deutlich niedrigeren Betriebskosten bei gewerblichen Mietern sehr gefragt. Diese sind dabei sogar bereit, eine gegenüber herkömmlichen Immobilien etwas höhere Miete zu zahlen. Aufgrund dieser Nachfrage durch die Mieter ist damit zu rechnen, dass auch zukünftig immer häufiger energieeffizient gebaut werden wird.

Geschäftsverlauf und Lage

Das Rumpfgeschäftsjahr 2016 war im Wesentlichen von der ab Juni bis Oktober erfolgten Einwerbung der 11,2 Mio. Euro Nachrangdarlehen mit entsprechender Investitionsphase als Nachrangdarlehen in Projektgesellschaften geprägt.

Vermögenslage

Die eingeworbenen Nachrangdarlehen in Höhe von 11.267 TEuro als größte Position der Sonstigen Verbindlichkeiten von 11.267 TEuro haben einen Anteil von 99% Passiv-Bilanzsumme von 11.421 TEuro.

Die Aktivseite wird wesentlich von den Darlehensforderungen an die Projektgesellschaften in Höhe von 2.855 TEuro unter den Sonstige Ausleihungen (25 % Anteil an der Bilanzsumme) und 7.926 T€ unter den Sonstige Vermögensgegenständen (69 % Anteil an der Bilanzsumme) bestimmt.

Ertragslage

Die Umsatzerlöse betrugen 213 TEuro und setzen sich aus Zinserträgen in Höhe von 182 TEuro sowie abgegrenzten Erlösen in Höhe von 31 TEuro aus den Darlehensgebühren für die Darlehen an die Projektgesellschaften zusammen.

Auf der Aufwandsseite waren wesentliche Positionen Zinsaufwendungen in Höhe von 129 TEuro für eingeworbenen Darlehen sowie die Kosten der Konzeption und Projekterstellung mit 63 T€ und die mit 74 T€ periodisch abgegrenzten Aufwendungen für die Vertriebsprovision.

Das Ergebnis nach Steuern lag bei -129 TEuro.

Finanzlage

In 2016 wurden Nachrangdarlehen in Höhe von 11,3 Mio. Euro durch die Anleger eingezahlt. Davon wurden bis zum 31.12.2016 10,7 Mio. Euro Darlehen an Projektgesellschaften ausgereicht.

Das Bankguthaben per 31.12.2016 betrug 126 TEuro.

Gesamtaussage

Die Einwerbung der Festzinsanlagen wurde am 26.10.2016 vor Erreichen des genehmigten Volumens von 15 Mio. Euro beendet, da die bis dahin eingeworbenen Mittel für die zu finanzierenden Projekte ausreichend waren.

Die Gesellschaft weist zum 31.12.2016 einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Fehlbetrag aus, im Wesentlichen durch einmalige Aufwendungen für Prospekterstellung und Konzeption bedingt. Eine Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung ist aufgrund der Rangrücktrittsvereinbarungen in den der Gesellschaft gewährten Nachrangdarlehen nicht gegeben. Die Geschäftsführung geht zudem auf Basis der Finanzplanung von einer positiven Fortführungsprognose aus.

Prognosebericht

Am Investitionsstandort Deutschland soll nach dem Willen der deutschen Bundesregierung der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bis zum Jahr 2025 auf 40 bis 45 % und bis zum Jahr 2035 auf 55 bis 60 % ausgebaut werden. Auf der Nachfrageseite bestehen also für die Branche sehr gute Aussichten.

Dasselbe gilt für Investitionsstandorte im EU-Ausland. Neben den nationalen Zielvorgaben zum Ausbau der Erneuerbaren Energien, will die Europäische Union den Anteil an Erneuerbaren Energien bis 2020 auf 20 % erhöhen.

Außerdem investieren immer mehr institutionelle Anleger (Großunternehmen) in fertige Ökokraftwerke, weil sie dort gut planbare Erträge für ihre anzulegenden Gelder sehen.

Allerdings sind die Unternehmen durch die kontinuierlich sinkende Einspeisevergütung für Strom aus Erneuerbaren Energien bzw. die angedachten Ausschreibungsverfahren einem zunehmenden Druck zur Effizienzsteigerung und Kostensenkung ausgesetzt. Zudem ist der Wettbewerb im Bereich der Erneuerbaren Energien lebhaft.

Da bereits mit Ende 2016 die eingeworbenen Mittel im Wesentlichen mittelfristig bis langfristig investiert sind, gehen wir davon aus, dass in 2017 keine größeren Darlehensausreichungen mehr vorgenommen werden können. Wir erwarten für das Jahr 2017 ein leicht positives Ergebnis.

Chancen- und Risikobericht

Wir erwarten, dass wir den Teil der bisher nur kurzfristig ausgereichten Darlehen nach Rückzahlung in 2017 in ertragreiche Projekt investieren können.

Aufgabe des Risikomanagements ist es, vor der Investition in zur Auswahl stehende Projekte die entsprechende Wirtschaftlichkeit und die Einhaltung der UDI-Qualitätskriterien und der Ausschlusskriterien zu prüfen. Auf Basis einer entsprechenden Prüfung werden dann die Projekte der Geschäftsführung der UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG zur Investitionsentscheidung vorgelegt.

Des Weiteren werden während der Laufzeit die Projektgesellschaften, in die investiert worden ist, laufend überwacht, um frühzeitig Risiken insbesondere hinsichtlich der Liquidität (Fähigkeit zur Leistung von Zins- und Tilgungszahlungen) zu erkennen und gemeinsam mit den Projektgesellschaften gegensteuern zu können.

Die Entwicklung der Gesellschaft hängt aufgrund der Investitionen in den Erneuerbare Energien-Bereich auch von den gesetzlichen Regulierungen ab. Grundsätzlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Gesetze für noch nicht in Betrieb befindliche oder rückwirkend sogar für bereits in Betrieb befindliche Anlagen aufgrund von Gesetzesänderungen, Gerichtsentscheidungen, behördlichen Anordnungen oder Vorgaben der EU geändert werden und die Einspeisevergütung reduziert oder abgeschafft wird. Dies hätte entsprechend nachteilige Auswirkung auf die Kapitaldienstfähigkeit der Projektgesellschaften. Bei den aktuell investierten Projekten ist dies derzeit nicht akut.

Darüber hinaus können sich im organisatorischen Bereich Risiken ergeben. Im Personalbereich kann dies durch Verlust von Schlüsselpersonen gegeben sein, für die kurzfristig kein Ersatz gefunden wird. Dies gilt im Wesentlichen für die Investitionsphase der Gesellschaft. Dem wird durch strukturierte Arbeitsabläufe, in die sich auch andere Mitarbeiter einarbeiten können, und Vertretungsregelungen entgegengewirkt. Ebenso können sich im EDV-Bereich Risiken durch mangelhafte Software sowie nicht ausreichende Schutz- und Sicherungsmechanismen ergeben. Die Gesellschaft greift daher in der Regel auf Standard-Software, Backup- und Virenschutzprogramme sowie passwortgeschützte Systemzugänge zurück.

Das Konzept der emittierten Nachrangdarlehen der UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG beruht auf den rechtlichen, steuerlichen und aufsichtsrechtlichen Bedingungen zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich diese durch Gesetzesänderungen oder durch Änderungen der Auslegung und Anwendung bestehender Gesetze durch Rechtsprechung sowie Finanz- und Aufsichtsbehörden mit entsprechender Nachteiligkeit für die Gesellschaft ändern. Aktuell ist dies nicht gegeben.

Währungs- und Umweltrisiken werden für die UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG selber nicht direkt als relevant betrachtet; letztere werden aber bei der Überwachung der Projektgesellschaften berücksichtigt.

Angaben nach § 24 Abs. 1 Satz 3 VermAnlG

Im Geschäftsjahr 2016 hat die UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG die für das Berichtsjahr anfallende ergebnisunabhängige feste Haftungstantieme in Höhe von 5.000 Euro sowie die feste Geschäftsführervergütung in Höhe von 2.816 Euro für die geschäftsführende Komplementärin UDI Festzins Verwaltungs GmbH noch nicht ausgezahlt.

An die UDI Beratungsgesellschaft mbH wurde die vereinbarte feste Provision für die erfolgte Darlehenseinwerbung und Anlegerbetreuung in Höhe von 460.043,00 Euro ausgezahlt.

Für die laufende Buchführung wurden 2016 11.622,00 Euro an die UDI Finanz GmbH gezahlt.

Es wurden im Geschäftsjahr 2016 von der UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG keine Vergütungen an Mitarbeiter gezahlt, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Gesellschaft auswirkt.

Versicherung des gesetzlichen Vertreters

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich der Geschäftsergebnisse und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Roth, den 28. August 2017

UDI Festzins Verwaltungs GmbH
der geschäftsführenden Komplementärin der
UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG

Georg Hetz, Geschäftsführer

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
14.1.2016
EUR
A. Anlagevermögen 2.854.964,30 0,00
I. Finanzanlagen 2.854.964,30 0,00
1. sonstige Ausleihungen 2.854.964,30 0,00
B. Umlaufvermögen 8.052.085,41 0,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 7.926.324,68 0,00
1. sonstige Vermögensgegenstände 7.926.324,68 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 125.760,73 0,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 386.050,07 0,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 128.183,11 0,00
I. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 128.183,11 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 11.421.282,89 0,00

Passiva

31.12.2016
EUR
14.1.2016
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Kapitalanteile 0,00 0,00
1. Kapitalanteile der Kommanditisten 0,00 1.000,00
2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen der Kommanditisten 0,00 1.000,00
3. eingefordertes Kapital der Kommanditisten 0,00 0,00
B. Rückstellungen 10.185,00 0,00
1. sonstige Rückstellungen 10.185,00 0,00
C. Verbindlichkeiten 11.274.603,51 0,00
1. sonstige Verbindlichkeiten 11.266.787,51 0,00
D. Rechnungsabgrenzungsposten 136.494,38 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 11.421.282,89 0,00

Gewinn- und Verlustrechnung

14.1.2016 – 31.12.2016
EUR
1. Umsatzerlöse 213.176,68
2. sonstige betriebliche Aufwendungen 213.003,46
3. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 129.356,33
4. Ergebnis nach Steuern -129.183,11
5. Jahresfehlbetrag 129.183,11

Kapitalflussrechnung

EUR
Periodenergebnis vor außerordentlichen Posten 129.183,11-
+ Zunahme der Rückstellungen 10.185,00
+ Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 20,84
– Zunahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzu- ordnen sind 8.312.374,75
+ Zunahme anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 136.494,38
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 8.294.857,64-
– Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 2.854.964,30
Cashflow aus der Investitions- tätigkeit 2.854.964,30-
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 1.000,00
+ Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-) Krediten 11.314.582,67
– Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten 40.000,00
Cashflow aus der Finanzie- rungstätigkeit 11.275.582,67
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe der Cashflows) 125.760,73
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 125.760,73

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Roth. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HRA 17487 eingetragen.

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß § 264a i.V. m. §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB unter Berücksichtigung des Bilanzrichtlinie Umsetzungsgesetz (BilRUG) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des HGB aufgestellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Personengesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB i. V. m. § 264 ff. HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich nach den für kleine Personengesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB).

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierung- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Anlagevermögen

Finanzanlagen

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

– Beteiligungen zu Anschaffungskosten

– Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

– Ausleihungen zum Nennwert

– unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert

– sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Umlaufvermögen

Sonstige Vermögensgegenstände

Sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Eigenkapital

Das Haftkapital ist zum Nominalwert angesetzt.

Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen

Bei der Bewertung von Rückstellungen werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und gewisse Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrages bewertet. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

IV. Angaben zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Gesellschaft hat mehrere langfristige Darlehen von insgesamt TEuro 2.855 an verschiedenen Gesellschaften gewährt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von Euro 7.926.324,68 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen Euro 0,00.

Latente Steuern

Auf den Ansatz latenter Steuern wurde gemäß den Befreiungsvorschriften in § 274a Nr. 4 HGB verzichtet.

Eigenkapital

Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme des Kommanditisten in Höhe von Euro 1.000,00 ist in voller Höhe an die Gesellschaft geleistet.

Verbindlichkeiten

Vom Gesamtbetrag der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben insgesamt Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 0,00 eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Von den Verbindlichkeiten sind insgesamt Euro 0,00 durch Grundpfandrechte gesichert.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen Euro 7.836,84.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen Euro 11.266.766,67.

Verbindlichkeiten gegenüber persönlich haftenden Gesellschaftern betragen Euro 7.816,00.

Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten betragen Euro 0,00.

Haftungsverhältnisse

Es bestehen laut Geschäftsführer keine Verbindlichkeiten aus

– der Begebung und Übertragung von Wechseln

– Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften

– Gewährleistungsverträgen

und auch keine Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von wesentlicher Bedeutung sind.

V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Geschäftsvorfälle von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung sind 2016 nicht angefallen.

VI. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 0 Arbeitnehmer beschäftigt.

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die sich nach Schluss des Geschäftsjahres ereignet haben, sind nicht eingetreten.

Im Geschäftsjahr 2016 erfolgte die Geschäftsführung der UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG durch den persönlich haftenden Gesellschafter UDI Festzins Verwaltungs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Georg Hetz, Bankkaufmann.

Ergebnisverwendungsvorschlag

Das Ergebnis wird gemäß Gesellschaftsvertrag verteilt.

 

Roth, den 29.08.2017

UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG

gezeichnet: Georg Hetz

sonstige Berichtsbestandteile

Erklärung nach § 23 Abs. 2 Nr. 3 VermAnlG iVm §§ 264 Abs. 2 Satz 3 bzw. 289 Abs. 1 Satz 5 HGB

(Inhaltserklärung)

Der Geschäftsführer versichert nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich der Geschäftsergebnisse und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Roth, 29.08.2017

UDI Festzins Verwaltungs GmbH
der geschäftsführenden Komplementärin der
UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG

Georg Hetz, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 28.08.2017 festgestellt.

Bestätigungsvermerk

Der folgende Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss. Der vorstehende, zur Offenlegung bestimmte Jahresabschluss macht von den Offenlegungserleichterungen gemäß § 327 HGB Gebrauch.

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 14. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 geprüft.

Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und den Lagebericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 14. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung nach § 25 VermAnlG hat ergeben, dass bei der Gesellschaft keine Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VermAnlG bestehen, so dass die Prüfung und Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 25 Abs. 3 VermAnlG nicht zur Anwendung kommt.

Neuburg a.d. Donau, den 3. Dezember 2017

PRIMUS Revision GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Rainer Besenthal, Wirtschaftsprüfer

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