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Erste Klage im Fall Steinhoff

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Die Vorgänge um offenbar fehlerhafte Bilanzen, Führungswechsel und Kursverfall beim Möbel- und Handelsriesen Steinhoff International Holdings bekommen eine weitere Dimension: Die Rechtsanwaltsgesellschaft Tilp (Kirchtellinsfurt) hat nach eigenen Angaben die erste Anleger-Klage gegen das Unternehmen eingereicht.

Es gehe am Landgericht Frankfurt um einen von der Rechtsanwaltskanzlei TILP vertretenen Kläger. „Der Kläger macht nach Angaben der Kanzlei Tilp einen wirtschaftlichen Schaden aus dem Erwerb von 2000 Steinhoff-Aktien in Höhe von rund 10.000 Euro geltend“, teilte Tilp mit. Konkret begehre der Kläger „die Rückabwicklung“. Bei den Anwälten ist von „falschen, unterlassenen sowie unvollständigen Kapitalmarktinformationen gegenüber Aktionären“ die Rede. Zugleich habe man einen Antrag nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz gestellt, um ein Musterverfahren einzuleiten, hieß es bei der Rechtsanwaltsgesellschaft. Man vertrete „genügend private und institutionelle Investoren“. TILP ist die wohl bekanntese deutsche Rechtsanwaltskanzlei in Sachen Musterverfahren nach dem Kapitalanlage Musterverfahrens Gesetz.

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