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Alphapool III – Gegenwind und Nachrangdarlehen

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So ganz ohne Gegenwehr der Versicherungen und Bausparkassen lief das Geschäft dann bei alphapool doch nicht ab, denn ab dem Jahre 2010 sollen sich immer mehr Versicherungen und Bausparkassen geweigert haben, die Guthaben auszubezahlen. Als Begründung wies man darauf hin, dass es sich nach Meinung der Institutionen um ein Einlagegeschäft handeln würde, welches der Erlaubnis der BaFin bedarf. Diese Hinweise könnten dann dazu geführt haben, dass die neuen Kunden dann die Verträge nicht mehr nur an das Unternehmen alphapool verkauften, sondern einen Umweg über ein Nachrangdarlehen wählten. Damit glaubten die Protagonisten von alphapool nun die Rahmenbedingungen geschaffen zu haben, um BaFin-Erlaubnis zu umgehen. Zu diesem Zeitpunkt, auch das sei einmal angemerkt, begann der Höhenflug des Finanzinstruments „Nachrangdarlehen“.

Mehr als 50 Unternehmen sind uns in der Redaktion bekannt, die ebenfalls Nachrangdarlehen zum Geldeinsammeln genutzt haben. Wir waren wohl auch die Internetplattform, die am meisten vor den Gefahren dieses Finanzinstruments gewarnt haben. Heute, zurückblickend, wissen wir, das wir Recht hatten mit unseren Warnhinweisen. Allerdings gibt es diese Nachrangdarlehen auch heute immer noch, vor allem nun im Bereich des Crowdinvestings. Deshalb halten wir unsere Warnungen aufrecht bei jedem neuen Crowdinvestingprojekt vor einem Totalverlustrisiko für den investierenden Anleger. Besser ist aber heute ganz klar, dass die einzusammelnde Höchstsumme bei 2,5 Millionen Euro gedeckelt ist und dass dann immer explizit auf das Totalverlustrisiko hinzuweisen ist. Nun aber zurück aber zum Unternehmen Alphapool.

Abgeschlossen wurden die genannten Nachrangdarlehensverträge von 2010 bis zum Jahre 2013. Wie viele Verträge genau zustandekamen, entzieht sich dabei aber unserer Kenntnis; auch unsere Gesprächspartner konnten sich nicht an eine Gesamtzahl erinnern. Auf unsere Frage an die Vermittler, ob man denn hier nach einer vorliegenden Genehmigung der BaFin gefragt habe, antworteten viele Vermittler mit „Ja“. Wie schon zuvor habe man zudem die gleiche Antwort erhalten, dass für diese Form der Vertragsgestaltung keine BaFin-Erlaubnis erforderlich sei. Diese Aussage reichte den Vermittlern dann offenbar, um das Geschäft fortzuführen und neue Verträge für die alphapool abzuschließen.

Bereits zu diesem Zeitpunkt, so die Vermutung mancher Vermittler heute, war das Unternehmen alphapool bereits nicht mehr in der Lage, die zugesagten Verpflichtungen gegenüber den Kunden einhalten zu können.

Bei den Nachrangdarlehensverträgen, so die Vermittler, wurden zwei Varianten angeboten:

Variante A

Unter der Vertragsbezeichnung Variante A 52 schloss die alphapool AG Darlehensverträge ab, deren Rückzahlung nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit von acht Jahren mit einer Verzinsung von 9,75 % per anno in einem Betrag erfolgen sollte.

Variante B

Unter der Bezeichnung Variante B 112 schloss die alphapool AG Verträge ab, deren Rückzahlung durch monatliche Zahlungen über eine Laufzeit von 15 Jahren mit einer Verzinsung von 9,75 % per anno erfolgen sollte.

Hinweis laut Vermittler in den Verträgen

Die Kunden wurden in den Bedingungen zum Nachrangdarlehensvertrag darauf hingewiesen, dass kein unbedingter Zins- und Rückzahlungsanspruch gegenüber der alphapool AG bestünde und dass die Ansprüche von der wirtschaftlichen Entwicklung der Firma abhängig seien. Im Falle einer Krise blieben diese zur Vermeidung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung ausgeschlossen und zwar so lange, bis ihre Auszahlung keinen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der alphapool AG mehr lieferten.

Problem

Sollte der Eindruck so manchen Vermittlers aus der Zeugenbefragung stimmen, dass das Unternehmen schon vor dem Abschluss der Nachrangdarlehensverträge „de facto überschuldet“ gewesen ist, dann hätte man die Kunden natürlich auf diesen Umstand hinweisen müssen. Vermutlich hätten dann nur noch wenige Kunden der alphapool AG ihr Kapital zur Verfügung gestellt. Da die Vermittler dies aber nach eigenen Angaben selber nicht wussten, unterblieb dieser wichtige Hinweis natürlich gegenüber dem Kunden.

So mancher Vermittler wird wohl derzeit auch von seinen Kunden in Regress genommen, muss also für die Machenschaften der alphapool nun selber in die Haftung gehen. Auch das ist leider ein Vorgang, den wir natürlich aus vielen anderen Investments kennen. Rechtsanwälte schießen sich dabei gerne auf den Vermittler ein, denn der ist das schwächste Glied in der Kette, von dem man sich möglicherweise noch Geld holen kann.

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