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Türnotdienste

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Die Tür fällt ins Schloss und der Schlüssel liegt in der Wohnung: Jetzt muss ein Schlüsseldienst ran und die Tür öffnen. Eine Verbraucherin bezahlte fast 800 Euro für so eine einfache Türnotöffnung. Als sie deswegen später gegen den Schlüsseldienst vorgehen wollte, stellte sich heraus, dass die Angaben auf der Rechnung frei erfunden waren. Ein Fall aus der Beratungspraxis der Verbraucherzentralen, der sich so oder so ähnlich immer wieder zuträgt. Unseriöse Schlüsseldienste verlangen mitunter drei- bis vierstellige Beträge, nachdem sie die Tür aufgesperrt haben.

Um solchen überhöhten Preisen und fragwürdigen Angeboten Einhalt zu gebieten, haben die Verbraucherzentralen für Überblick gesorgt: In einer Umfrage haben wir 600 Schlüsseldienste bundesweit nach den Preisen für eine einfache Türöffnung gefragt. Die Auswahl der Unternehmen erfolgte in nach der Bevölkerungszahl repräsentativ ausgewählten Gebieten. Gefragt haben wir, was die Öffnung einer lediglich in das Schloss gefallenen Tür inklusive Anfahrt aus der näheren Umgebung kostet – und zwar einmal tagsüber an einem Werktag und einmal nachts oder an einem Sonn- oder Feiertag.

Die Ergebnisse haben wir pro Bundesland in einen Durchschnittspreis umgerechnet. Unten sehen Sie, wie viel eine Türöffnung werktags tagsüber und nachts bzw. an einem Sonn- oder Feiertag in Ihrem Bundesland durchschnittlich kostet. Erheblich darüber oder darunter sollte ein seriöses Angebot eines Schlüsseldienstes nicht liegen:

  Unsere sieben Tipps für den Umgang mit Schlüsseldiensten:

1. Vergleichen Sie die Preise

Bewahren Sie trotz der Notsituation einen kühlen Kopf. Vergleichen Sie vorab die Angebote und Preise der ortsansässigen Schlüsseldienste. Bedenken Sie, dass ein lokaler Notdienst kürzere Anfahrtszeiten hat als überregionale Unternehmen. Erfragen Sie gleich beim ersten Anruf, von wo der Monteur kommen wird. Haben Sie einen Notdienst unter Ihrer örtlichen Vorwahl erreicht, so brauchen Sie auch nur die Kosten für An- und Abfahrt innerhalb der Ortsgrenzen zu bezahlen. Darüber hinausgehende Beträge können Sie später von der Rechnung streichen.

2. Vereinbaren Sie einen Festpreis

Fragen Sie vor der Auftragsvergabe nach einem verbindlichen Komplettpreis für die Türöffnung. Vereinbaren Sie einen Festpreis, der bereits die Anfahrtskosten und eventuelle Zuschläge enthält.

3. Schildern Sie dem Schlüsseldienst genau, was passiert ist

Ist die Tür nur zugefallen oder ist sie abgeschlossen? Welche Art von Schloss ist betroffen – zum Beispiel ein Sicherheitsschloss? So kann der Notdienst genau kalkulieren.

4. Definieren Sie, was genau gemacht werden soll

Legen Sie in Ihrem Auftrag fest, dass nur die verschlossene Tür wieder geöffnet werden soll. Eine Auswechslung des ganzen Schlosses ist in den meisten Fällen nicht notwendig. Führen Sie das Gespräch unter Zeugen. So können Sie getroffene Vereinbarungen im Nachhinein beweisen.

5. Achten Sie auf Zuschläge

Schlüsseldienste dürfen Zuschläge nur außerhalb der üblichen Arbeitszeiten verlangen. „Sofortzuschläge“, „Bereitstellungszuschläge“ und „Spezialwerkzeugkosten“ sind laut Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 23.02.2006 (Az.: 31 C 63/98-44) nicht erlaubt.

6. Zahlen Sie nur, was Sie vereinbart haben

Bevor Sie die Rechnung unterschreiben, sollten Sie die einzelnen Posten genau prüfen. Streichen Sie Passagen, die Sie nicht wünschen oder nicht vereinbart haben. Niemand kann Sie zwingen, nicht vereinbarte Regelungen zu akzeptieren. Sie können auch nur die Erteilung des Auftrags bestätigen.
Viele Firmen verlangen eine Barzahlung. Zahlen Sie nur, wenn eine detaillierte Rechnung vorliegt und diese der Vereinbarung entspricht.
Wenn Sie nicht genügend Bargeld zur Verfügung haben, bestehen Sie auf eine Zahlung per Rechnung. Fahren Sie nicht mit dem Monteur zum nächsten Geldautomaten!

7. Lassen Sie sich nicht nötigen

Sollte der gerufene Handwerker Sie unter Druck setzen, etwa indem er droht, die Tür wieder zu verschließen, zögern Sie nicht, die Polizei über den Notruf 110 zu rufen. Nötigung ist strafbar! Bitten Sie um Hilfe aus der Nachbarschaft.

Es ist Ihr gutes Recht, jemanden aus Ihrer Wohnung oder von Ihrem Grundstück zu verweisen. Kommt der Notdienstmitarbeiter Ihrer Aufforderung nicht nach, können ihm strafrechtliche Konsequenzen drohen. Haben Sie den Verdacht, Opfer eines unseriösen Notdiensts geworden zu sein, dann scheuen Sie sich nicht, Ihre örtliche Polizei darüber zu informieren. Schildern Sie den Sachverhalt und erstatten Sie, wenn nötig, eine Anzeige.

Und natürlich: Beugen Sie rechtzeitig vor

Damit Sie erst gar nicht vor verschlossener Tür stehen und auf die Hilfe eines Notdienstes angewiesen sind, sollten Sie rechtzeitig vorbeugen.

  • Hinterlegen Sie einen Zweitschlüssel bei einer Person Ihres Vertrauens.
  • Suchen Sie sich bereits im Vorfeld einen seriösen Handwerker in Ihrer Nähe. Achten Sie darauf, dass dieser Türöffnungen auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten zu fairen Preise anbietet. Speichern Sie seine Telefonnummer in Ihrem Mobiltelefon oder verwahren Sie sie in Ihrem Geldbeutel.
  • Überlegen Sie sich rechtzeitig Alternativen zur Türnotöffnung: Können Sie bei einem Freund oder Bekanntem übernachten? Gibt es ein günstiges Hotel in der Nähe? Denn selbst eine Nacht im Hotel ist häufig günstiger als eine Türnotöffnung.

Quelle: VZBV

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