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Zwangsgelder gegen China Specialty Glass AG verhängt

Die BaFin hat am 28. November 2017 gegen die China Specialty Glass AG Zwangsgelder in Höhe von 282.500 Euro festgesetzt. Wie die BaFin bereits mitteilte, hatte die China Specialty Glass AG gegen §§ 37v Absatz 1 Sätze 2 und 3 sowie 37w Absatz 1 in Verbindung mit § 37y Nummer 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Rechtsgrundlage für die Maßnahme sind § 17 Absatz 1 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) sowie § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1, § 11 Absatz 1 und § 14 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG). Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 40c WpHG.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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